Ablehnungsbescheid in der Hand – in 2 Minuten sehen Sie, wie gut sich Ihre Ablehnung heilen lässt, welcher Weg passt und wie viel Zeit Ihre Frist noch lässt.
Seit der LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ (in Kraft am 28. Juni 2025) gibt es in Baden-Württemberg kein Widerspruchsverfahren mehr im Baurecht (§ 15 AGVwGO BW). Gegen einen Ablehnungsbescheid läuft der direkte Weg über die Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht – innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 74 Abs. 2 VwGO). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid; fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf bis zu ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO). Häufig ist aber nicht die Klage der beste Hebel, sondern ein korrigierter Neuantrag, ein Befreiungsantrag (§ 31 Abs. 2 BauGB) oder eine Abweichung (§ 56 LBO BW). Welcher Weg passt, hängt vom Ablehnungsgrund ab – das klären wir konkret. Dieser Check ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung im Sinne des RDG; die Klage selbst gehört in die Hände eines baurechtlich spezialisierten Anwalts.