In 2 Minuten sehen Sie Ihre Summe – und ob Ihr Umbau baurechtlich genehmigungsfähig ist.
„Gewerbe zu Wohnen“ (KfW 266) ist ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss des Bundes – 30 % auf max. 100.000 € Umbaukosten je Wohnung, also bis 30.000 €/Wohnung, gedeckelt auf 300.000 € je Unternehmen (De-minimis; Ausnahme: selbstnutzende Investoren). Gefördert werden nur die Umbaukosten – nicht die energetische Sanierung (dafür BEG/KfW 261) und nicht der Erwerb. Pflicht sind der Energiestandard EH 85 EE und ein Energieeffizienz-Experte. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn (Abschluss von Bau-/Lieferverträgen) gestellt werden. Ob die Umwandlung baurechtlich zulässig ist, prüft die KfW nicht – das entscheidet die Nutzungsänderung nach der LBO Baden-Württemberg. Genau das ist unser Part. Kein Rechtsanspruch; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die KfW-Produktbedingungen.