Genehmigungsplanung — Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Baugenehmigung
Breisgau-Hochschwarzwald —
Genehmigt. Garantiert. Transparent.

✅ Schritt 1: Machbarkeits-Check — schriftliche Prüfung in 48 h, Grundlage für die Genehmigungsgarantie (AGB § 3) ✅ Machbarkeits-CheckGenehmigungsgarantie

Kein anderer Landkreis in Baden-Württemberg vereint so viele baurechtliche Sonderlagen auf so kleinem Raum: § 35 BauGB Außenbereich im gesamten Hochschwarzwald, Naturschutzgebiet Feldberg, Denkmalschutz in Breisach und Staufen, gesetzliche Überschwemmungsgebiete in der Rheinniederung, weitreichende Wasserschutzgebiete aus den Schwarzwaldquellen und die strengen Freiraumkorridore des Regionalplans Südlicher Oberrhein. Unser Büro sitzt in Müllheim — mitten im Landkreis. Wir kennen jeden Paragrafen.

⚡ Machbarkeits-Check als Einstieg
✅ Genehmigungsgarantie nach positivem Check
🏠 Büro in Müllheim (LK BH)
📋 ViBa-BW seit 01.10.2024
Was im Landkreis BH baurechtlich besonders ist

Sechs Sonderlagen — die Sie kennen müssen, bevor Sie bauen

Vom Markgräflerland bis zum Feldberg — die baurechtliche Komplexität im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist einzigartig in BW.

🏗 Hochschwarzwald · gesamter Landkreis

§ 35 BauGB Außenbereich — die entscheidende Weiche

Im gesamten Hochschwarzwald — und in weiten Teilen des Markgräflerlands — liegt das Grundstück häufig im Außenbereich nach § 35 BauGB: also außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortskerns. Privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) — Landwirtschaft, Forstwirtschaft, bestimmte Erneuerbare-Energien-Anlagen — sind zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) sind nur ausnahmsweise möglich, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen. Begünstigte Vorhaben (§ 35 Abs. 4 BauGB) — insbesondere die Nutzungsänderung aufgegebener landwirtschaftlicher Hofstellen sowie die angemessene Erweiterung bestehender Wohngebäude im Außenbereich — sind der häufigste Fall, den wir im Landkreis BH bearbeiten. Die Abgrenzung Innen-/Außenbereich ist oft selbst Streitgegenstand.

§ 35 Abs. 1 BauGB: privilegiert — Land-/Forstwirtschaft, EE-Anlagen
§ 35 Abs. 4 BauGB: begünstigt — Umnutzung aufgegebener Hofstellen
Sonstige Vorhaben (§ 35 Abs. 2): Einzelfallprüfung, oft abgelehnt
🌊 Rheinniederung · Dreisam · Neumagen

Überschwemmungsgebiete — Bauverbot mit Ausnahme

Die Rheinniederung zwischen Neuenburg am Rhein und Breisach am Rhein ist eines der größten gesetzlichen Überschwemmungsgebiete in Baden-Württemberg. Hinzu kommen die ÜSG-Flächen an Dreisam, Neumagen und Möhlin im Markgräflerland. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gilt nach § 78 Abs. 4 WHG ein gesetzliches Bauverbot — auch bei bestehendem Bebauungsplan. Eine Ausnahme ist nach § 78 Abs. 5 WHG möglich, wenn das Einvernehmen der unteren Wasserbehörde (Landratsamt BH) vorliegt und eine hochwasserangepasste Bauweise nachgewiesen wird. Wir prüfen vorab die LUBW-Hochwassergefahrenkarten und begleiten das Einvernehmensverfahren.

§ 78 Abs. 4 WHG: Bauverbot auch im Innenbereich mit B-Plan
§ 78 Abs. 5 WHG: Ausnahme nur mit Einvernehmen + Hochwasserschutznachweis
LUBW-Gefahrenkarten: HQ10, HQ100, HQextrem prüfbar
🏛 Breisach · Staufen · Bad Krozingen · Badenweiler

Denkmalschutz — paralleles Genehmigungsverfahren

Das Breisacher Münster St. Stephan ist als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung im Denkmalbuch eingetragen (§ 12 DSchG BW). Für Veränderungen am Denkmal selbst sowie für Vorhaben im Umgebungsbereich, die das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals beeinträchtigen könnten, ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG BW erforderlich — auch wenn das Vorhaben nach § 50 LBO BW baurechtlich verfahrensfrei wäre. Die historische Altstadt Staufens im Breisgau (Fausthaus, Marktgasse) und das Schloss Bad Krozingen unterliegen ebenfalls dem DSchG BW. Die römischen Badruinen in Badenweiler sind Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Denkmalfachbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg (Referat 26), das immer einzuschalten ist. Wir koordinieren Bau- und Denkmalschutzverfahren parallel.

§ 8 Abs. 1 DSchG BW: Genehmigungspflicht auch für baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben
§ 12 DSchG BW: Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung — Eintrag im Denkmalbuch
Einschaltung RP Freiburg (Denkmalfachbehörde, Referat 26) immer erforderlich
🌿 Feldberg · Naturpark Schwarzwald · FFH-Gebiete

Naturschutz — dreistufiger Schutz im Schwarzwald

Der Hochschwarzwald ist naturschutzrechtlich dreifach geschichtet: Das Naturschutzgebiet Feldberg (§ 23 BNatSchG) stellt das strengste Schutzregime dar; alle baulichen und nutzungsverändernden Vorhaben sind grundsätzlich verboten. Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Süd überlagert weite Teile des Landkreises und enthält Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG), in denen Vorhaben einer Ausnahme nach § 67 BNatSchG bedürfen. Zusätzlich sind zahlreiche FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) nach § 34 BNatSchG ausgewiesen — Vorhaben, die erhebliche Beeinträchtigungen verursachen könnten, bedürfen einer Verträglichkeitsprüfung.

NSG Feldberg § 23 BNatSchG: absolutes Bauverbot im Kern
LSG: Ausnahme nach § 67 BNatSchG notwendig
FFH: Verträglichkeitsprüfung vor Antragstellung erforderlich
💧 Feldberg-Quellen · Dreisamtal · Markgräflerland

Wasserschutzgebiete — Zonierung entscheidet

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verfügt über ausgedehnte Trinkwasserschutzgebiete (WSG), insbesondere rund um die Feldberg-Quellen (Trinkwasserversorgung Freiburg), im oberen Dreisamtal (Quellfassung Kirchzarten) und im Markgräflerland (Einzugsgebiete Neumagen, Möhlin). In der Schutzzone I (engste Schutzzone) ist jede Bebauung ausgeschlossen. In der Schutzzone II gilt ein weitgehendes Bauverbot. In der Schutzzone III sind Vorhaben nach Einzelfallentscheidung der unteren Wasserrechtsbehörde möglich, häufig mit Auflagen nach der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Unser Machbarkeits-Check klärt schriftlich, ob Ihr Grundstück betroffen ist.

Zonenschutz nach § 51, § 52 WHG: Zone I/II Bauverbot; Zone III Einzelfallprüfung
Heizl, Pelletlager, Tankstellen in Zone III stark eingeschränkt
Koordination mit Unterer Wasserrechtsbehörde Landratsamt BH
🏠 Hinterzarten · Schluchsee · Titisee · Feldberg

Ferienwohnungen — Nutzungsänderung genehmigungspflichtig

Der Landkreis BH ist eine der tourismusstärksten Regionen in Baden-Württemberg. Die Umnutzung einer Dauerwohnung in eine gewerbliche Ferienwohnung ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung nach § 29 Abs. 1 BauGB, sobald sie städtebauliche Relevanz besitzt (veränderte Anforderungen an die Erschließung oder die baurechtlichen Anforderungen). In allgemeinen Wohngebieten (WA) gemäß § 4 BauNVO ist die gewerbliche Ferienwohnung planungsrechtlich in der Regel unzulässig. In ausgewiesenen Fremdenverkehrssondergebieten nach § 10 BauNVO ist sie dagegen typischerweise zulässig. Das Verfahren richtet sich nach § 52 LBO BW (vereinfachtes Verfahren). Wir prüfen den B-Plan Ihrer Gemeinde.

§ 29 BauGB: Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sobald städtebaulich relevant
WA nach § 4 BauNVO: gewerbliche Ferienwohnung i.d.R. unzulässig
Fremdenverkehrs-SO nach § 10 BauNVO: typischerweise zulässig
Betrifft eine dieser Sonderlagen Ihr Grundstück im Landkreis BH?
Schriftliche Machbarkeitsprüfung in 48 h — Ergebnis: Genehmigungsgarantie ja oder nein. Vollständig anrechenbar (AGB § 3).
⚡ Machbarkeits-Check Kostenloses Erstgespräch
Abstandsflächen in Hanglagen

§ 5 LBO BW im Schwarzwald — eine besondere Rechenaufgabe

Geneigt heißt nicht einfach. Im Hochschwarzwald kann der Abstandsflächen-Nachweis Vorhaben verhindern, die auf flachem Gelände problemlos genehmigungsfähig wären.

⚠ Abstandsflächen auf geneigtem Gelände — § 5 LBO BW

Nach § 5 LBO BW werden die Abstandsflächen auf der natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Die maßgebliche Wandhöhe ergibt sich bei geneigtem Gelände aus der Überdeckung der Geländeoberfläche durch die Außenwand — bergseits entsteht eine geringere, talseitig eine deutlich größere projizierte Wandhöhe. In Steillagen des Hochschwarzwalds (Neigungen über 20 %) kann die talseitige Wandhöhe erheblich größer sein als in der Horizontalprojektion und zu Abstandsflächen führen, die Grenzen oder Nachbargebäude überschreiten. Die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg hat diese Berechnung wiederholt präzisiert (vgl. VGH BW, Urt. v. 06.10.2015, 8 S 2366/14).

ℹ Terrassen und Aufschüttungen verändern den Maßstab

Werden zur Schaffung einer ebenen Nutzfläche Aufschüttungen oder Terrassen vor dem Gebäude angelegt, gilt nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg das künstlich veränderte Gelände als maßgebliche Geländeoberfläche im Sinne des § 5 LBO BW, sofern es planungsrechtlich genehmigungsfähig ist. Eine Aufschüttung, die das Vorhaben erst abstandsflächenrechtlich ermöglicht, muss ihrerseits genehmigt werden. Wir berechnen Abstandsflächen dreidimensional für Ihr konkretes Grundstück.

Unser Vorgehen: Im Machbarkeits-Check berechnen wir die Abstandsflächen nach § 5 LBO BW dreidimensional auf Grundlage des amtlichen digitalen Geländemodells (DGM1 oder DGM5 des LGL BW) — und klären schriftlich, ob Ihr Vorhaben abstandsflächenrechtlich genehmigungsfähig ist. Dieses Ergebnis ist die Grundlage für die Entscheidung über die Genehmigungsgarantie.

Unklarheit über Abstandsflächen oder Gelände? Wir klären das schriftlich — bevor Sie einen Bauantrag stellen.

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Das zuständige Bauamt

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald — Kontakt & Zuständigkeit

Im Landkreis BH ist die Zuständigkeit zwischen Landratsamt und den Großen Kreisstädten aufgeteilt — entscheidend ist die Gemeinde Ihres Grundstücks.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
📍
Adresse (Fachbereich Baurecht)Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau
📞
Telefon0761 2187-0 (Zentrale)
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Digitale EinreichungViBa-BW — Pflicht seit 01. Oktober 2024
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SprechzeitenMo, Di, Do 8:30–12:00 Uhr & Do 13:30–16:00 Uhr
Zuständig fürAlle Gemeinden im LK BH außer den Großen Kreisstädten mit eigener Baurechtsbehörde
Große Kreisstädte & Sonderbehörden
Bad Krozingen — Große Kreisstadt
Eigene Baurechtsbehörde (Stadtbauamt), Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen. Zuständig für die Gesamtstadt inkl. Eingemeindungen (Hausen, Schlatt, Tunsel, Mondfeld, Gallenweiler).
Weitere Stadtbauämter im Landkreis
Breisach am Rhein, Staufen im Breisgau, Müllheim und weitere Städte führen eigene Stadtbauverwaltungen, die für ihr Gemeindegebiet zuständig sein können. Ob das Landratsamt oder die Gemeinde zuständig ist, klären wir für Ihr Grundstück vorab verbindlich.
🏠 Unser Büro in Müllheim
Wehrgasse 1, 79379 Müllheim — direkt im Landkreis BH. Wir arbeiten regelmäßig mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und kennen die Verfahrensabläufe und Anforderungen aus der täglichen Praxis.
ℹ ViBa-BW im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: seit 01.10.2024 Pflicht

Seit dem 1. Oktober 2024 werden Bauanträge im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ausschließlich über ViBa-BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht. Eine Einreichung per Post oder E-Mail ist nicht mehr zulässig und führt zur Rückgabe. Privatpersonen benötigen eine BundID mit aktiviertem Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Wir übernehmen den gesamten digitalen Einreichungsprozess für Sie — Sie unterschreiben den Bauantrag nur einmal digital.

Wir übernehmen die ViBa-BW-Einreichung vollständig für Sie
Startpunkt ist immer der Machbarkeits-Check — schriftliches Ergebnis in 48 h.
⚡ Machbarkeits-Check Erstgespräch
Unser Einzugsgebiet

Von Neuenburg am Rhein bis zum Feldberg — der gesamte Landkreis BH

Wir bearbeiten Bauanträge in allen Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald — von der Rheinebene über das Markgräflerland bis in den Hochschwarzwald.

Markgräflerland Süd
Müllheim, Neuenburg am Rhein, Heitersheim, Sulzburg, Badenweiler, Kandern, Schliengen, Bad Bellingen
Markgräflerland Nord
Bad Krozingen, Staufen im Breisgau, Eschbach, Münstertal, Guünterstal, Wittnau, Merzhausen
Rheintal & Kaiserstuhl-Rand
Breisach am Rhein, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Ihringen, Merdingen, Gottenheim, Hartheim am Rhein
Kirchzartner Tal & Dreisamtal
Kirchzarten, Stegen, Oberried, Buchenbach, Höllental (Breitnau), St. Märgen, St. Peter, Horben
Hochschwarzwald Mitte
Hinterzarten, Titisee-Neustadt, Feldberg (Gemeinde), Schluchsee, Eisenbach, Löffingen, Breitnau
Südlicher Schwarzwald
Neustadt im Schwarzwald, Schönau im Schwarzwald, Todtnau, Bernau im Schwarzwald, Häg-Ehrsberg, Münstertal
Weiterführende Themen
📍 Baugenehmigung Freiburg 📍 Baugenehmigung Hochrhein 🔁 Nutzungsänderung BW 🚙 Garage & Carport BW ✓ Verfahrensfreie Vorhaben BW ⚠ Schwarzbau legalisieren BW
Regionalplanung & übergeordnetes Recht

Regionalplan Südlicher Oberrhein — was er für Ihr Grundstück bedeutet

Der Landkreis BH liegt im Planungsgebiet des Regionalverbands Südlicher Oberrhein. Die verbindlichen Ziele des Regionalplans überlagern jeden Bebauungsplan — und können Vorhaben verhindern, die auf Gemeindeebene grundsätzlich wünschenswert sind.

🌿
Grünzäsuren & Grünzüge

Der Regionalplan setzt zwischen den Siedlungskörpern der Rheinebene verbindliche Grünzäsuren fest. Vorhaben in diesen Zonen widersprechen dem Regionalziel „Freihaltung“ und können nicht genehmigt werden — auch wenn der Bebauungsplan es zulässe.

📈
Innenentwicklungsvorrang

Der Regionalplan Südlicher Oberrhein schreibt — entsprechend dem Raumordnungsgesetz — den Vorrang der Innenentwicklung vor Siedlungserweiterungen im Außenbereich fest. Kommunen können neue Baugebiete nur ausweisen, wenn sie den Nachweis einer vorrangig geprüften Innenentwicklung erbringen.

💨
Windvorranggebiete 2025

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat Vorranggebiete für Windenergieanlagen beschlossen. In diesen Gebieten dörfen außerhalb privilegierte Windkraftanlagen ausnahmsweise realisiert werden; gleichzeitig sind in anderen Bereichen neue WEA planungsrechtlich ausgeschlossen.

Der Ablauf

Von der Anfrage zur Baugenehmigung im Landkreis BH

§ 35 BauGB, Denkmalschutz, Naturschutz, ViBa-BW — wir navigieren das für Sie.

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben — wir klären, ob Außenbereich, ÜSG, Denkmalschutz oder Naturschutz betroffen sein könnten. Kostenlos & unverbindlich.

2

Machbarkeits-Check

Schriftliche Prüfung in 48 h: § 35 BauGB, ÜSG, Naturschutz, Denkmalschutz, WSG, Abstandsflächen. Ergebnis: Genehmigungsgarantie ja oder nein — mit Begründung. Vollständig anrechenbar.

3

Vollständige Einreichung

Nur bei positivem Check: digitale Einreichung über ViBa-BW beim zuständigen Bauamt — vollständige Unterlagen, auf Anhieb korrekt.

4

Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Bauamts, Denkmalschutzbehörde, Wasserbehörde — kostenlos im Paket enthalten. Wir bleiben bis zur erteilten Genehmigung.

Warum Blitz-Genehmigung.de

Baugenehmigung Breisgau-Hochschwarzwald — mit regionalem Vorteil

Unser Büro in Müllheim ist nicht zufällig. Wir kennen den Landkreis, die Besonderheiten jeder Zone und reichen bei der zuständigen Behörde vollständig ein — beim ersten Versuch.

📋
Schriftliche Machbarkeitsprüfung
Ergebnis in 48 h: Genehmigungsgarantie ja oder nein — mit vollständiger Begründung. Kein unverbindliches Bauchgefühl.
Genehmigungsgarantie in Textform
Nur nach positivem Check — verbindlich schriftlich. Vollständige Einreichung oder Rückerstattung (AGB § 4).
🏠
Büro im Landkreis BH
Müllheim, direkt im Landkreis. Wir reichen beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald regelmäßig ein und kennen die Verfahrensabläufe aus der täglichen Praxis.
⚡ Jetzt Machbarkeits-Check beauftragen
Häufige Fragen

Fragen zur Baugenehmigung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Der Machbarkeits-Check ist der erste und entscheidende Schritt (AGB § 3): unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben schriftlich innerhalb von 48 Stunden — planungsrechtlich nach BauGB und LBO BW sowie alle baurechtlichen Sonderlagen (§ 35 BauGB Außenbereich, ÜSG, Naturschutz, Denkmalschutz, Wasserschutzgebiet). Das Ergebnis: Genehmigungsfähigkeit ja oder nein — mit vollständiger schriftlicher Begründung. Nur wenn wir die Genehmigungsfähigkeit bestätigen können, erteilen wir die Genehmigungsgarantie in Textform (AGB § 4). Der Check-Betrag wird vollständig auf die Folgleistung angerechnet (innerhalb von 24 Monaten, vgl. AGB § 3.2).
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Fachbereich Baurecht, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg) ist untere Baurechtsbehörde für alle Gemeinden des Landkreises ohne eigene Baurechtsbehörde. Große Kreisstädte wie Bad Krozingen und Neuenburg am Rhein haben eigene Stadtbauämter. Wir prüfen vorab genau, welche Stelle für Ihr konkretes Grundstück zuständig ist.
Im Landkreis BH liegt ein erheblicher Teil der Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB — also außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans und außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortskerns (§ 34 BauGB). Ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, entscheidet sich nach der tatsächlichen Bebauungsstruktur in der Umgebung — nicht nach der Gemeindegrenze. Diese Abgrenzung ist einer der häufigsten Streitpunkte beim Landratsamt BH. Wir klären das schriftlich im Machbarkeits-Check.
Die Umnutzung eines aufgegebenen landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich kann nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB begünstigt sein, wenn es sich um ein ehemals privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben handelt, das nachweislich aufgegeben wurde, und die Umnutzung in eine Wohnung (nicht mehr als zwei Wohnungen) der Erhaltung des äußeren Erscheinungsbilds und dem Erhalt ortsprägender Gebäude dient. Voraussetzung ist eine sorgfältige Prüfung der tatbestandlichen Anforderungen, da das Landratsamt BH hier streng prüft. Wir kennen die übliche Handhabung aus eigener Praxis.
Im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW hat das Landratsamt BH gesetzlich maximal 2 Monate Zeit nach vollständiger Einreichung. Beim baurechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 53 LBO BW (z.B. bei Außenbereich- oder Sonderbauvorhaben) gelten längere Fristen. In der Praxis dauert es bei vollständig eingereichten Unterlagen 6–16 Wochen — je nach Auslastung und Komplexität (Beteiligung Naturschutz, Wasserrecht, Denkmalschutz). Der häufigste Verzögerungsgrund: unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen. Wir reichen ausschließlich vollständig ein — und garantieren das schriftlich.
Nein. Die Umnutzung einer Dauerwohnung in eine gewerblich betriebene Ferienwohnung ist nach § 29 Abs. 1 BauGB grundsätzlich genehmigungspflichtig, sobald sie städtebauliche Relevanz besitzt. In allgemeinen Wohngebieten (WA) nach § 4 BauNVO ist die gewerbliche Kurzzeitvermietung in der Regel baurechtlich unzulässig. Ausnahmen gelten in Fremdenverkehrssondergebieten (§ 10 BauNVO) oder bei F-Ferienhausgebieten. Viele Gemeinden im Hochschwarzwald haben spezifische Sondergebietsausweisungen — wir prüfen den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde konkret.
Ja. Vorhaben im Wirkungsbereich des Breisacher Münsters St. Stephan oder anderer eingetragener Kulturdenkmale im Landkreis BH erfordern neben der Baugenehmigung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW (bei Einwirkung auf das Kulturdenkmal selbst) oder eine Umgebungsschutzprüfung nach § 15 Abs. 3 DSchG BW (bei Vorhaben im Umgebungsbereich, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen könnten). Denkmalfachbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg (Referat 26). Wir koordinieren beide Verfahren parallel, um Zeitverluste zu vermeiden.
Nicht zwingend. Nach § 50 LBO BW (Genehmigungsfreiheit) bzw. § 51 LBO BW (Kenntnisgabeverfahren) sind bestimmte Anbauvorhaben in BW genehmigungsfrei oder nur kenntnisgabepflichtig, wenn sie die Grenzen der Anlage 1 zur LBO BW einhalten. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) hingegen ist die Genehmigungsfreiheit nach § 50 LBO BW nicht anwendbar — dort bedarf auch ein kleiner Anbau der Baugenehmigung. Im Geltungsbereich von Naturschutz- oder Denkmalschutzvorschriften entfällt die baurechtliche Verfahrensfreiheit ebenfalls nicht, soweit ein gesondertes Genehmigungserfordernis nach DSchG BW oder BNatSchG besteht. Wir klären das im Machbarkeits-Check.
Bauvorhaben im Landkreis BH?

Das ist unser Heimvorteil.

Unser Büro sitzt in Müllheim — mitten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Wir kennen das Landratsamt, die Besonderheiten jeder Gemeinde und jeden Paragraphen. Starten Sie mit dem Machbarkeits-Check — schriftliche Prüfung in 48 h, Grundlage für die Genehmigungsgarantie.

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✓ § 35 BauGB Außenbereich-Expertise
✓ Denkmalschutz & Naturschutz parallel
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