Genehmigungsplanung Konstanz — Altstadt, Bodensee & Gestaltungsbeirat

Baugenehmigung Konstanz —
Genehmigt. Garantiert. Festpreis.

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Konstanz ist baurechtlich eine der anspruchsvollsten Städte in Baden-Württemberg: Denkmalschutz in der Altstadt, Zweckentfremdungssatzung für Ferienwohnungen, Bodensee-Gewässerschutz und ein aktiver Gestaltungsbeirat. Das Baurechts- und Denkmalamt prüft alle diese Ebenen — wir kennen jede davon und reichen Ihren Antrag vollständig und sauber beim ersten Anlauf ein.

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🏛 Denkmalschutz-Check
Die häufigsten Bauvorhaben

Was Bauherren in Konstanz am häufigsten beantragen

Konstanz ist eine der teuersten Wohnstädte Baden-Württembergs. Eigentümer erweitern lieber als umzuziehen — und wer eine Wohnung zur Ferienwohnung machen möchte, braucht eine Genehmigung.

🏛 Denkmalschutz-Hotspot

Anbau & Umbau in der Altstadt

Die Konstanzer Altstadt gehört zu den besterhaltenen mittelalterlichen Stadtkernen Deutschlands. Jedes Bauvorhaben dort berührt potenziell ein Kulturdenkmal oder dessen Umgebungsschutz. Das Baurechts- und Denkmalamt ist für beide Bereiche in einem Amt vereint — das beschleunigt die Koordination, erhöht aber die Prüftiefe erheblich. Wer ohne Kenntniss des Denkmalschutzrechts einreicht, riskiert Nachforderungen und Verzögerungen.

Kulturdenkmal-Status vorab im Denkmalbuch prüfen lassen
Umgebungsschutz: auch Nachbarbauten können Schutzwirkung auslösen
Baurechtsamt beteiligt Denkmalschutzbehörde automatisch im Verfahren
🏕 Zweckentfremdung

Ferienwohnung & Kurzzeitvermietung

Konstanz ist eine der beliebtesten Bodensee-Destinationen — der Druck, Wohnraum in Ferienwohnungen umzuwandeln, ist entsprechend hoch. Die Stadt begegnet dem mit einer der ältesten und konsequentesten Zweckentfremdungssatzungen in BW: seit dem 14. März 2015 in Kraft, am 25. Februar 2025 einstimmig bis zum 13. März 2030 verlängert. Wer Wohnraum ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 €. Wir beantragen die Genehmigung und prüfen die Registrierungspflicht für Sie.

Genehmigung beim Baurechts- und Denkmalamt erforderlich
Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen seit 30.06.2022
Bußgeld bis 50.000 € bei Verstoß gegen Registrierungs- oder Genehmigungspflicht
🏗 Häufig nachgefragt

Dachausbau & Gauben

In den gründerzeitlichen Wohnquartieren von Petershausen, Allmannsdorf und Wollmatingen gibt es viel ungenutztes Dachgeschosspotenzial. Wer eine Gaube einbaut oder das Dachgeschoss zur Wohnung ausbauen möchte, verändert die Gebäudekubatur — das ist immer genehmigungspflichtig. In der Altstadt kommen denkmalschutzrechtliche Vorgaben zur Dachgestaltung hinzu, die örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO BW ergänzen können.

Gauben: immer genehmigungspflichtig (Kubaturänderung)
Altstadt: Dachgestaltung denkmalschutzrechtlich abklären
§ 74 LBO BW: örtliche Bauvorschriften zu Farbe, Form, Material
📐 Bodensee-Typisch

Nutzungsänderung & Umbau

Konstanz ist Hochschulstadt und wirtschaftliches Zentrum der Bodenseeregion — Gewerbeflächen werden zu Wohnungen, Wohnungen zu Praxen oder Büros, Lager zu Wohneinheiten. Fast jede Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig, weil sie öffentlich-rechtliche Anforderungen ändert. In der Altstadt kommt die Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde hinzu. Und: Wer Wohnraum gewerblich umnutzt, benötigt zusätzlich eine Genehmigung nach der Zweckentfremdungssatzung.

Genehmigungspflicht auch ohne Umbauarbeiten möglich
Wohnraum → Gewerbe: Zweckentfremdungssatzung zusätzlich prüfen
Altstadt: Denkmalamt beteiligen
🏠 LBO-Reform 2025

Anbau & Erweiterung

Konstanz wächst, aber die Grundstücke werden nicht größer. Anbauten sind deshalb beliebt — und fast immer genehmigungspflichtig, weil sie das Grundstück zusätzlich belasten und Abstandsflächen nach § 5 LBO BW neu auslösen. Die LBO-Reform 2025 hat einige Erleichterungen gebracht, etwa bei Aufstockungen ohne zusätzliche Abstandsflächen nach § 5 Abs. 5 LBO BW. Ob Ihr Vorhaben davon profitiert, klärt unser Machbarkeits-Check.

§ 5 LBO BW: Abstandsflächen immer auf eigenem Grundstück
§ 5 Abs. 5 LBO BW: Aufstockungsprivileg seit LBO-Reform 2025
Altstadt: Kubaturveränderungen immer mit Denkmalamt abstimmen
🚗 LBO 2025

Garage & Stellplatz

In Konstanz ist Parkraum extrem knapp — Stellplätze sind wertvoll und baurechtlich komplex. Seit der LBO-Reform 2025 sind Garagen bis 50 m² im Innenbereich unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei nach § 50 LBO BW. Ob das für Ihr Grundstück gilt, hängt vom Bebauungsplan ab — in der Altstadt schließen örtliche Bauvorschriften und Denkmalschutz die Verfahrensfreiheit häufig aus. Wir prüfen das für Sie.

§ 50 LBO BW: Verfahrensfreiheit bis 50 m² — B-Plan prüfen
Altstadt: Verfahrensfreiheit durch Denkmalschutz oft ausgeschlossen
Bebauungsplan einsehbar: konstanz-gis.maps.arcgis.com
Baurechtliche Besonderheiten

Denkmalschutz, Bodensee, Gestaltungsbeirat — Konstanz im Detail

Vier Besonderheiten unterscheiden Konstanz von allen anderen Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg. Wer sie kennt, spart Zeit und ärgert sich nicht über Nachforderungen.

🏛 Baurechts- und Denkmalamt — eine Behörde, zwei Zuständigkeiten

⚠ Das Baurechtsamt ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde

Das Baurechts- und Denkmalamt (BDA) der Stadt Konstanz übernimmt in einer einzigen Behörde beide Aufgaben: Baugenehmigung und Denkmalschutz. Das bedeutet in der Praxis: Wer in der Altstadt, in Paradies, in Allmannsdorf oder in der Nähe eines eingetragenen Kulturdenkmals baut, muss damit rechnen, dass das Bauamt zusätzlich zur baurechtlichen Prüfung auch eine denkmalschutzrechtliche Bewertung vornimmt — ohne dafür einen zweiten Antrag stellen zu müssen.

Baumaßnahmen, die die Substanz eines Kulturdenkmals berühren oder sein Erscheinungsbild beeinträchtigen können, sind auch dann genehmigungspflichtig, wenn ansonsten keine Baugenehmigung nötig wäre. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt das auch für Vorhaben in deren unmittelbarer Umgebung. Wir prüfen den Denkmalschutzstatus Ihres Grundstücks im Machbarkeits-Check und bereiten den Antrag entsprechend vor.

🌟 Gestaltungsbeirat — seit 2009 aktiv

ℹ Kein Genehmigungsorgan — aber mit erheblichem Einfluss

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Konstanz hat seine Arbeit im Jahr 2009 aufgenommen und steht dem Baurechts- und Denkmalamt bei architektonischen und stadtgestalterischen Fragen beratend zur Seite. Er ist kein Genehmigungsgremium — sein Votum ist nicht bindend. Bei größeren oder gestalterisch anspruchsvollen Vorhaben, insbesondere in der Altstadt und in sensiblen Lagen, beeinflusst sein Urteil die Entscheidung des Bauordnungsamts jedoch erheblich. Wir bereiten Unterlagen und Konzept von Anfang an so vor, dass gestalterische Anforderungen bereits beim ersten Einreichen berücksichtigt sind.

🏕 Zweckentfremdungssatzung — bis 2030 verlängert

⚠ Bußgeld bis 50.000 € bei Verstoß

Konstanz hatte bereits von 1972 bis 2006 ein Zweckentfremdungsverbot. Seit dem 14. März 2015 gilt wieder eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, die der Gemeinderat am 25. Februar 2025 einstimmig bis zum 13. März 2030 verlängert hat. Wer Wohnraum ohne Genehmigung als Ferienwohnung, Gewerberaum oder auf andere nicht-wohnliche Weise nutzt, handelt ordnungswidrig.

Seit dem 30. Juni 2022 besteht zusätzlich eine Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet. Eine Registrierungsnummer muss beim Anbieten und Bewerben der Unterkunft gut sichtbar angegeben werden. Die Registrierung ersetzt nicht die nach der Zweckentfremdungssatzung erforderliche Genehmigung — beide sind separat einzuholen. Stand September 2024 konnten 234 Wohnungen durch die Satzung dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden.

🌊 Bodensee & Gewässerschutz — Bauen am und nahe dem See

⚠ Die Flachwasserzone ist besonders geschützt

Der Bodensee ist das größte Trinkwasserreservoir Mitteleuropas — und das schlägt sich unmittelbar im Baurecht nieder. Die Flachwasserzone des Bodensees — der Bereich zwischen Haldenlinie und Uferböschung — ist besonders geschützt: Eingriffe sind nur dann zulässig, wenn sie mit den limnologischen Verhältnissen des Sees vereinbar sind. Ufermauern und Auffüllungen zur Landgewinnung sind grundsätzlich ausgeschlossen — nur im öffentlichen Interesse und ausnahmsweise zum Hochwasserschutz möglich.

Das Landratsamt Konstanz ist zuständige Wasserrechtsbehörde für den längsten Uferabschnitt des Bodensees und des Rheins auf deutschem Hoheitsgebiet, vom Untersee und Rhein von Konstanz bis Gailingen und Büsingen sowie am Überlinger See bis Bodman-Ludwigshafen. Wer in der Nähe des Ufers bauen möchte, muss prüfen, ob das Vorhaben wasserrechtliche Genehmigungen auslöst. Unser Machbarkeits-Check klärt das für Sie schriftlich.

Die zuständigen Behörden

Baurechts- und Denkmalamt Konstanz — Kontakt & Zuständigkeit

🏛 Stadt Konstanz — Baurechts- und Denkmalamt
📍
Adresse (Erste Anlaufstelle: BauPunkt)Untere Laube 24, 2. OG, Zimmer 2.23 + 2.24
78462 Konstanz
📞
Telefon07531 900 5010
🕐
ServicezeitenMo–Do: 08:00–12:00 & 14:00–16:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach Terminvereinbarung
AmtsleitungFrau Anne-Sophie Schmidt (Raum VGL 2.12)
Digitale EinreichungViBa-BW (Virtuelles Bauamt BW)
PDF/A-Format erforderlich
📷
Bebauungspläne onlinekonstanz-gis.maps.arcgis.com
🏛 Landkreis Konstanz — Amt für Baurecht und Umwelt
📍
AdresseBenediktinerplatz 1
78467 Konstanz
📞
Telefon+49 7531 800-1432
AmtsleitungThomas Buser
Tel. +49 7531 800-1401
E-Mail (Übergangszeit)Baurecht@LRAKN.de
Digitale EinreichungDas Landratsamt Konstanz befindet sich in der Umstellung auf ViBa-BW — neue Anträge derzeit per E-Mail an Baurecht@LRAKN.de einreichen. Wir halten den aktuellen Stand im Blick.
🌊
WasserrechtsbehördeZuständig für Bodensee-Uferschutz, Flachwasserzone & Gewässerschutz Landkreis Konstanz

Stadtbaumeister — Zuständigkeiten nach Stadtgebiet

Das Baurechts- und Denkmalamt ist nach Stadtbezirken organisiert. Jeder Stadtbaumeister ist für sein Gebiet die erste fachliche Anlaufstelle — Beratung ausschließlich nach Terminvereinbarung unter 07531 900 5010.

Frau Elke Cubillos Altstadt, Paradies, Königsbau, Allmannsdorf, Litzelstetten, Wallhausen, Dingelsdorf, Dettingen
Frau Jessica Belhout Petershausen-West, Industriegebiet-Nord, Fürstenberg, Wollmatingen
Frau Gabriele Kolb Industriegebiet-Süd, Petershausen-Ost
Der Ablauf

Von der Anfrage zur Genehmigung in Konstanz

Denkmalschutz-Check, Zweckentfremdungssatzung, Gestaltungsbeirat, ViBa-BW — wir behalten alle Ebenen gleichzeitig im Blick.

1

Machbarkeits-Check

Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.

2

Garantieerklärung

Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit: schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.

3

Vollständige Einreichung

Alle Unterlagen in PDF/A, Koordination mit Denkmalschutzbehörde, digitale Einreichung über ViBa-BW.

4

Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Baurechts- und Denkmalamts übernehmen wir kostenlos — der Festpreis gilt bis zur erteilten Genehmigung.

Unser Einzugsgebiet

Konstanz und die gesamte Bodenseeregion

Wir beantragen Baugenehmigungen im gesamten Stadtgebiet Konstanz und im Landkreis Konstanz — bei allen zuständigen Behörden.

Konstanz Altstadt & ParadiesDenkmalschutz, Gestaltungsbeirat, historische Bausubstanz
Petershausen & WollmatingenGründerzeitquartiere, Dachausbau-Potenzial
Allmannsdorf & KönigsbauBodenseenähe, Uferbereich, Einfamilienhauslagen
Litzelstetten & MainauSeeufer-Bebauung, Wasserschutzzonenprüfung
Dingelsdorf, Dettingen & WallhausenStadtteile am Untersee, ländliche Randlagen
Landkreis KonstanzAlle kreisangehörigen Gemeinden — Landratsamt Konstanz
Häufige Fragen

Fragen zur Baugenehmigung in Konstanz

Vor jedem Auftrag prüfen unsere Fachleute Ihr Vorhaben im Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar) — inkl. Denkmalschutz, Zweckentfremdungssatzung und Bodenseeschutz. Nur wenn wir die Genehmigungsfähigkeit schriftlich bestätigen können, erteilen wir die Genehmigungsgarantie: vollständige Einreichung — oder Rückerstattung. Details in AGB § 4.
Für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet Konstanz ist das Baurechts- und Denkmalamt (BDA) der Stadt Konstanz zuständig, Untere Laube 24, 78462 Konstanz, Tel. 07531 900 5010, bda@konstanz.de. Erste Anlaufstelle ist der BauPunkt im 2. OG, Zimmer 2.23 und 2.24. Beratung ausschließlich nach Terminvereinbarung. Für Gemeinden im Landkreis ohne eigene Baurechtszuständigkeit ist das Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, Benediktinerplatz 1, zuständig.
Das Baurechts- und Denkmalamt Konstanz ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Bei Vorhaben an Kulturdenkmalen oder in deren Umgebung wird die Denkmalschutzbehörde automatisch im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Substanzeingriffe oder Maßnahmen, die das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals beeinträchtigen können, sind auch dann genehmigungspflichtig, wenn ansonsten keine Baugenehmigung nötig wäre. Unser Machbarkeits-Check klärt den Denkmalstatus Ihres Grundstücks.
Konstanz hat eine Zweckentfremdungssatzung, die seit 14. März 2015 gilt und am 25. Februar 2025 einstimmig bis 13. März 2030 verlängert wurde. Wohnraum darf nicht ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Seit dem 30. Juni 2022 besteht zusätzlich eine Registrierungspflicht für alle Kurzzeitvermietungen. Verstöße werden mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet. Wir beantragen Genehmigung und prüfen die Registrierung für Sie.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt Konstanz ist seit 2009 aktiv und berät das Baurechts- und Denkmalamt bei architektonischen und stadtgestalterischen Fragen. Er ist kein Genehmigungsorgan — sein Votum ist nicht formell bindend. Bei größeren Vorhaben in der Altstadt und sensiblen Lagen beeinflusst sein Urteil die Entscheidung des Bauordnungsamts jedoch erheblich. Wir bereiten Ihren Antrag so vor, dass gestalterische Anforderungen von Anfang an berücksichtigt sind.
Die Stadt Konstanz nimmt Bauanträge elektronisch über ViBa-BW entgegen (in der Regel — die digitale Einreichung ist seit 1. Januar 2025 landesweit verpflichtend). Das Landratsamt Konstanz befindet sich in der Übergangsphase: neue Anträge werden dort derzeit per E-Mail an Baurecht@LRAKN.de entgegengenommen, bis ViBa-BW vollständig angebunden ist. Wir übernehmen den gesamten Einreichungsprozess für Sie.

Bauvorhaben in Konstanz?
Wir kennen das Baurechts- und Denkmalamt.

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