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Praxiswissen — Kosten & Gebühren

Was kostet eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg? Ehrlich erklärt — mit garantiertem Festpreis

Die amtliche Gebühr ist nur ein kleiner Teil — teuer wird eine Baugenehmigung durch Planung, Statik und Energienachweis, die sich nicht pauschalisieren lassen, und durch das, was niemand einplant: Nachforderungen und Ablehnungen. Wir erklären alle Kostenblöcke offen — und wie ein garantierter Festpreis Sie vor bösen Überraschungen schützt.

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Juli 2026
11 Min. Lesezeit
Blitz-Genehmigung Redaktion

Viele fragen zuerst: Was kostet eine Baugenehmigung? Die ehrliche Antwort: Das kommt ganz auf Ihr Bauprojekt an. Nur einen Teil kann man vorher grob ausrechnen — die Gebühr, die das Amt nimmt. Alles andere ist von Projekt zu Projekt verschieden: die Pläne, die Statik, der Energie-Nachweis. Und der teuerste Posten steht in keiner Tabelle: Fehler im Antrag. Sie kosten Zeit, Geld und im schlimmsten Fall die Ablehnung. Genau dieses Risiko nehmen wir Ihnen ab — mit einem festen Preis, den Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden.

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Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage — einfach erklärt

Drei Begriffe werden oft verwechselt. Jeder kostet unterschiedlich. Hier kurz erklärt:

Der Bauantrag
Das ist Ihr Antrag beim Amt. Damit fragen Sie: Darf ich das bauen? Für die Unterlagen brauchen Sie einen Fachmann — das kostet Geld.
Die Baugenehmigung
Das ist die Antwort vom Amt: Ja, Sie dürfen bauen. Dafür nimmt das Amt eine Gebühr. Kurz gesagt: Der Bauantrag ist die Frage, die Baugenehmigung die Antwort.
Die Bauvoranfrage
Eine kleine Vorab-Frage ans Amt, zum Beispiel: Darf ich auf diesem Grundstück überhaupt bauen? Das ist günstiger als der ganze Antrag — und schützt Sie vor teuren Fehlplanungen.

Ob Sie überhaupt eine Genehmigung brauchen, hängt vom Projekt ab. Viele kleine Bauten sind verfahrensfrei — dafür braucht man keinen Antrag. Achtung: Verfahrensfrei heißt nicht, dass alle Regeln wegfallen. Sobald Sie eine Genehmigung brauchen, entstehen mehrere Kosten.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Eine Baugenehmigung kostet nie nur „die Gebühr“. Meist kommen mehrere Posten zusammen. Nicht jeder fällt bei jedem Projekt an — und die meisten hängen stark vom Bauprojekt ab:

Nur den ersten Posten kann man vorher grob ausrechnen. Alles andere ist so verschieden, dass feste Zahlen Sie in die Irre führen würden. Deshalb nennen wir Ihnen lieber einen festen Preis, der zu Ihrem Projekt passt.

Die Gebühr vom Amt — der einzige feste Betrag

Die Gebühr vom Amt richtet sich nach den geschätzten Baukosten (§ 11 LGebG BW). Einfach gesagt: Je teurer der Bau, desto höher die Gebühr. Als Faustregel gelten rund 0,5 % der Bausumme. Den genauen Satz legt jede Gemeinde selbst fest. Wichtig: Das ist die Gebühr vom Amtnicht unser Preis und nicht der Preis für die Pläne.

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Pläne & Fachleute — hier lässt sich kein fester Preis nennen

Wenn Sie eine Genehmigung brauchen, müssen die Baupläne von einem Fachmann mit besonderer Erlaubnis kommen: der Bauvorlageberechtigung (§ 63 Abs. 1 LBO BW). Das ist meist ein Architekt oder Bauingenieur. Ein normaler Bauzeichner darf das nicht. Genau hier entstehen die größten Kosten — und sie sind bei jedem Projekt anders.

Die Pläne vom Fachmann

Meist der größte Posten. Wie viel Arbeit es macht, hängt von Größe und Schwierigkeit ab. Ein einfacher Anbau ist etwas anderes als eine Aufstockung. Einen ehrlichen Preis können wir erst nennen, wenn wir Ihr Projekt kurz gesehen haben.

Die Statik (Standsicherheit)

Für die meisten Gebäude will das Amt einen Nachweis, dass alles sicher steht. Den macht ein Statiker. Mal ist das wenig Arbeit, mal sehr viel — je nach Bauweise. Wichtig: Die Statik wird immer geprüft. Sie fällt nicht unter die automatische Genehmigung (dazu gleich mehr).

Der Energie-Nachweis (GEG)

Bei Neubauten und vielen Umbauten braucht man einen Nachweis zum Energieverbrauch. Wie aufwendig er ist, hängt vom Gebäude und von einer möglichen Förderung ab (zum Beispiel KfW).

Amtlicher Lageplan / Vermessung

Zum Antrag gehört ein amtlicher Lageplan. Den macht meist ein Vermesser. Wenn die Grundstücksgrenzen unklar sind, kostet das mehr.

Der teuerste Irrtum: „Ich mache den Antrag selbst“

Ohne die richtige Erlaubnis nimmt das Amt Ihren Antrag nicht an. Ergebnis: verlorene Zeit, verlorene Gebühr. Sparen können Sie nicht bei der Erlaubnis — nur bei den Fehlern.

Individuell heißt nicht unkalkulierbar

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Die versteckten Kosten — hier wird es oft teuer

Bis hier ging es um Kosten, die man einplanen kann. Jetzt kommt der Teil, den fast niemand einplant — und der am meisten kostet: Fehler im Verfahren.

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Nachfragen vom Amt. Fehlt etwas oder ist ein Plan unklar, fragt das Amt nach. Jede Nachfrage kostet Wochen. Und die Uhr für die Bearbeitung startet erst, wenn alles vollständig ist.
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Zusatz-Kosten für die Pläne. Ist nicht klar vereinbart, was alles dazugehört, wird jede Änderung extra berechnet. So wird aus einem günstigen Angebot schnell ein teures.
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Die Ablehnung. Der schlimmste Fall: Das Amt lehnt ab. Dann waren Pläne und Gebühr zum Teil umsonst — und es geht von vorne los. Das ist der teuerste versteckte Posten.
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Wartezeit kostet Geld. Jeder Monat Verzögerung kostet echtes Geld — durch Zwischenkredit, entgangene Miete oder gestiegene Baupreise.

„Die teuerste Baugenehmigung ist nicht die mit der höchsten Gebühr — sondern die, die man zweimal beantragen muss.“

Ob ein Antrag am Ende günstig oder teuer war, entscheidet sich hier. Nicht am Stundenlohn — sondern daran, ob der Antrag beim ersten Mal klappt. Darum übernehmen wir dieses Risiko: mit einer schriftlichen Genehmigungsgarantie.

Das Risiko liegt bei uns

Bei klar einschätzbaren Projekten geben wir Ihnen eine schriftliche Genehmigungsgarantie. Wird Ihr Antrag aus einem Grund abgelehnt, den wir zu verantworten haben, arbeiten wir kostenlos nach.

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So läuft es ab — und so lange dauert es

Wie läuft ein Bauantrag ab — und wie lange dauert er? Hier der Weg in drei Schritten:

1

Unterlagen erstellen

Der Fachmann macht den fertigen Antrag: Lagepläne, Zeichnungen, Beschreibung, Berechnungen, Statik und Energie-Nachweis. Bei einfachen Projekten haben wir Ihren Antrag in rund 14 Tagen fertig und eingereicht.*

2

Einreichen & Prüfung

Der Antrag geht digital ans Amt. Zuerst prüft das Amt, ob alles vollständig ist. Erst dann startet die Uhr für die Entscheidung (§ 54 LBO BW). Deshalb ist Vollständigkeit so wichtig.

3

Genehmigung — oder automatische Genehmigung

Im einfachen Verfahren gilt seit der Reform 2025: Antwortet das Amt nicht innerhalb von drei Monaten, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt (§ 58 Abs. 1a LBO BW). Das nennt man Genehmigungsfiktion. Achtung: Für Statik und Brandschutz gilt das nicht.

Die Lösung: ein fester Preis mit Garantie

Sie haben gesehen: Das Unsichere sind nicht die einzelnen Posten, sondern ihr Umfang — und die Fehler, Nachträge und das Risiko einer Ablehnung. Wir lassen Sie damit nicht allein. Wir nennen Ihnen einen festen Preis und übernehmen das Risiko.

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Sie zahlen immer einen festen Preis, nie nach Stunden. Und Sie kennen ihn, bevor Sie zusagen. Die Abstimmung mit Fachmann, Statiker und Amt übernehmen wir.
Schriftliche Genehmigungsgarantie
Bei klar einschätzbaren Projekten prüfen wir vorher, ob es genehmigt werden kann. Ist die Antwort ja, bekommen Sie die Garantie schriftlich. Wird Ihr Antrag später aus einem Grund abgelehnt, den wir zu verantworten haben, arbeiten wir kostenlos nach — oder Sie bekommen Ihr Honorar zurück.
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Die besondere Erlaubnis für die Pläne bringen bauvorlageberechtigte AKBW-Architekten ein. Wir steuern den ganzen Ablauf und halten die Fehlerzahl niedrig. Wir nehmen nur 5 neue Projekte pro Woche an. Alle Pakete sehen Sie auf unserer Preisseite.

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Bauantrag abgelehnt? Die 5 häufigsten Gründe — und wie man sie vermeidet →

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Die Landesbauordnung BW einfach erklärt (Reform 2025) →

Häufige Fragen zu den Kosten

Das kann man nicht pauschal sagen, weil die meisten Posten vom Projekt abhängen. Grob ausrechnen kann man nur die Gebühr vom Amt: Sie richtet sich nach den geschätzten Baukosten (§ 11 LGebG) und liegt als Faustregel bei rund 0,5 % der Bausumme. Das ist die Gebühr vom Amt, nicht der Preis für die Pläne. Pläne, Statik, Energie-Nachweis und Vermessung sind bei jedem Projekt anders. Deshalb nennen wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf Ihr Projekt einen festen Preis — kostenlos und unverbindlich.
Der Bauantrag ist Ihre Frage ans Amt: Darf ich das bauen? Dazu gehören die Unterlagen. Die Baugenehmigung ist die Antwort: Ja, Sie dürfen bauen. Kurz gesagt: Der Bauantrag ist die Frage, die Baugenehmigung die Antwort. Kosten entstehen für beides — für die Pläne und für die Gebühr vom Amt.
Den Antrag stellen dürfen Sie als Eigentümer oder Bauherr selbst. Aber die Baupläne muss ein Fachmann mit besonderer Erlaubnis machen und unterschreiben: der Bauvorlageberechtigung (§ 63 Abs. 1 LBO BW). Das ist meist ein Architekt oder Bauingenieur. Ein normaler Bauzeichner darf das nicht. Bei uns bringen AKBW-Architekten diese Erlaubnis ein.
Weil feste Zahlen ohne Blick auf Ihr Projekt in die Irre führen. Die Statik kann wenig Arbeit sein oder sehr viel — je nach Bauweise. Beim Energie-Nachweis kommt es auf das Gebäude und eine mögliche Förderung an. Statt einer Zahl, die am Ende doch nicht stimmt, geben wir Ihnen einen festen Preis. Und den kennen Sie, bevor Sie zusagen.
Mit einer Bauvoranfrage klären Sie vorab eine einzelne Frage — zum Beispiel, ob Sie auf einem Grundstück überhaupt bauen dürfen. Das ist günstiger als der ganze Antrag und schützt Sie vor teuren Fehlplanungen, weil Sie früh Klarheit haben. Auch dafür bekommen Sie bei uns einen festen Preis. Die Entscheidung selbst trifft das Amt — dafür gibt es keine Genehmigungsgarantie.
Im einfachen Verfahren gilt seit der Reform 2025: Antwortet das Amt nicht innerhalb von drei Monaten, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt (§ 58 Abs. 1a LBO BW). Aber die Uhr startet erst, wenn alle Unterlagen vollständig sind (§ 54 LBO BW). Der größte Zeitfresser ist also nicht die Bearbeitung, sondern die Vollständigkeit. Bei einfachen Projekten reichen wir Ihren Antrag in rund 14 Tagen ein. Für Statik und Brandschutz gilt die automatische Genehmigung nicht.
Nach § 62 LBO BW läuft die Baugenehmigung ab, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau beginnen oder wenn der Bau danach ein Jahr lang ruht. Sie können die Frist verlängern — um bis zu drei Jahre, per Antrag in elektronischer Textform. Wichtig: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf, sonst müssen Sie neu beantragen.
Ja — aber nicht, indem Sie Nachweise weglassen, sondern indem Sie Fehler vermeiden. Der teuerste Fehler ist ein abgelehnter Antrag oder ständige Nachfragen: Beides kostet Zeit und oft zusätzliches Geld. Wer verfahrensfreie Möglichkeiten nutzt, vorab eine Bauvoranfrage stellt und den Antrag gleich vollständig einreicht, spart am meisten. Ein fester Preis mit klarem Leistungsumfang schützt zusätzlich vor Nachträgen.

* „In 14 Tagen eingereicht“ meint das vollständige Einreichen des Antrags durch uns bei einfachen Projekten — wenn kein Aufmaß vor Ort nötig ist und keine aufwendigen Sonderprüfungen anfallen. Genehmigungsquote und Projektzahl beziehen sich auf von uns begleitete Projekte in Baden-Württemberg.

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Hinweis: unverbindlicher Richtwert. Behördengebühr nach § 11 LGebG BW (ca. 0,5 % der Baukosten, kommunal unterschiedlich, Mindestgebühr möglich). Keine Rechts- oder Honorarberatung.

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