Viele fragen zuerst: Was kostet eine Baugenehmigung? Die ehrliche Antwort: Das kommt ganz auf Ihr Bauprojekt an. Nur einen Teil kann man vorher grob ausrechnen — die Gebühr, die das Amt nimmt. Alles andere ist von Projekt zu Projekt verschieden: die Pläne, die Statik, der Energie-Nachweis. Und der teuerste Posten steht in keiner Tabelle: Fehler im Antrag. Sie kosten Zeit, Geld und im schlimmsten Fall die Ablehnung. Genau dieses Risiko nehmen wir Ihnen ab — mit einem festen Preis, den Sie kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Beschreiben Sie Ihr Projekt in zwei Sätzen. Sie bekommen einen festen Preis — unverbindlich, ohne dass etwas Kostenpflichtiges startet.
Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvoranfrage — einfach erklärt
Drei Begriffe werden oft verwechselt. Jeder kostet unterschiedlich. Hier kurz erklärt:
Das ist Ihr Antrag beim Amt. Damit fragen Sie: Darf ich das bauen? Für die Unterlagen brauchen Sie einen Fachmann — das kostet Geld.
Das ist die Antwort vom Amt: Ja, Sie dürfen bauen. Dafür nimmt das Amt eine Gebühr. Kurz gesagt: Der Bauantrag ist die Frage, die Baugenehmigung die Antwort.
Eine kleine Vorab-Frage ans Amt, zum Beispiel: Darf ich auf diesem Grundstück überhaupt bauen? Das ist günstiger als der ganze Antrag — und schützt Sie vor teuren Fehlplanungen.
Ob Sie überhaupt eine Genehmigung brauchen, hängt vom Projekt ab. Viele kleine Bauten sind verfahrensfrei — dafür braucht man keinen Antrag. Achtung: Verfahrensfrei heißt nicht, dass alle Regeln wegfallen. Sobald Sie eine Genehmigung brauchen, entstehen mehrere Kosten.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
Eine Baugenehmigung kostet nie nur „die Gebühr“. Meist kommen mehrere Posten zusammen. Nicht jeder fällt bei jedem Projekt an — und die meisten hängen stark vom Bauprojekt ab:
• Gebühr vom Amt — richtet sich nach den Baukosten, grob schätzbar
• Pläne vom Fachmann — meist der größte Posten
• Statik (Standsicherheit) — je nach Bauweise ganz unterschiedlich
• Energie-Nachweis (GEG) — hängt vom Gebäude ab
• Amtlicher Lageplan / Vermessung — hängt vom Grundstück ab
• Versteckte Kosten — Nachfragen, Nachträge, neuer Antrag
Nur den ersten Posten kann man vorher grob ausrechnen. Alles andere ist so verschieden, dass feste Zahlen Sie in die Irre führen würden. Deshalb nennen wir Ihnen lieber einen festen Preis, der zu Ihrem Projekt passt.
Die Gebühr vom Amt — der einzige feste Betrag
Die Gebühr vom Amt richtet sich nach den geschätzten Baukosten (§ 11 LGebG BW). Einfach gesagt: Je teurer der Bau, desto höher die Gebühr. Als Faustregel gelten rund 0,5 % der Bausumme. Den genauen Satz legt jede Gemeinde selbst fest. Wichtig: Das ist die Gebühr vom Amt — nicht unser Preis und nicht der Preis für die Pläne.
Rechnen Sie die Gebühr vom Amt in 20 Sekunden aus. Den festen Preis für alles andere bekommen Sie kostenlos.
Pläne & Fachleute — hier lässt sich kein fester Preis nennen
Wenn Sie eine Genehmigung brauchen, müssen die Baupläne von einem Fachmann mit besonderer Erlaubnis kommen: der Bauvorlageberechtigung (§ 63 Abs. 1 LBO BW). Das ist meist ein Architekt oder Bauingenieur. Ein normaler Bauzeichner darf das nicht. Genau hier entstehen die größten Kosten — und sie sind bei jedem Projekt anders.
Die Pläne vom Fachmann
Meist der größte Posten. Wie viel Arbeit es macht, hängt von Größe und Schwierigkeit ab. Ein einfacher Anbau ist etwas anderes als eine Aufstockung. Einen ehrlichen Preis können wir erst nennen, wenn wir Ihr Projekt kurz gesehen haben.
Die Statik (Standsicherheit)
Für die meisten Gebäude will das Amt einen Nachweis, dass alles sicher steht. Den macht ein Statiker. Mal ist das wenig Arbeit, mal sehr viel — je nach Bauweise. Wichtig: Die Statik wird immer geprüft. Sie fällt nicht unter die automatische Genehmigung (dazu gleich mehr).
Der Energie-Nachweis (GEG)
Bei Neubauten und vielen Umbauten braucht man einen Nachweis zum Energieverbrauch. Wie aufwendig er ist, hängt vom Gebäude und von einer möglichen Förderung ab (zum Beispiel KfW).
Amtlicher Lageplan / Vermessung
Zum Antrag gehört ein amtlicher Lageplan. Den macht meist ein Vermesser. Wenn die Grundstücksgrenzen unklar sind, kostet das mehr.
Ohne die richtige Erlaubnis nimmt das Amt Ihren Antrag nicht an. Ergebnis: verlorene Zeit, verlorene Gebühr. Sparen können Sie nicht bei der Erlaubnis — nur bei den Fehlern.
Wir bündeln Pläne, Statik, Energie-Nachweis und Einreichung in einem festen Preis — mit 99,5 % Genehmigungsquote aus über 600 Projekten in BW. Kein Stundenlohn, keine Nachträge.
Die versteckten Kosten — hier wird es oft teuer
Bis hier ging es um Kosten, die man einplanen kann. Jetzt kommt der Teil, den fast niemand einplant — und der am meisten kostet: Fehler im Verfahren.
„Die teuerste Baugenehmigung ist nicht die mit der höchsten Gebühr — sondern die, die man zweimal beantragen muss.“
Ob ein Antrag am Ende günstig oder teuer war, entscheidet sich hier. Nicht am Stundenlohn — sondern daran, ob der Antrag beim ersten Mal klappt. Darum übernehmen wir dieses Risiko: mit einer schriftlichen Genehmigungsgarantie.
Bei klar einschätzbaren Projekten geben wir Ihnen eine schriftliche Genehmigungsgarantie. Wird Ihr Antrag aus einem Grund abgelehnt, den wir zu verantworten haben, arbeiten wir kostenlos nach.
So läuft es ab — und so lange dauert es
Wie läuft ein Bauantrag ab — und wie lange dauert er? Hier der Weg in drei Schritten:
Unterlagen erstellen
Der Fachmann macht den fertigen Antrag: Lagepläne, Zeichnungen, Beschreibung, Berechnungen, Statik und Energie-Nachweis. Bei einfachen Projekten haben wir Ihren Antrag in rund 14 Tagen fertig und eingereicht.*
Einreichen & Prüfung
Der Antrag geht digital ans Amt. Zuerst prüft das Amt, ob alles vollständig ist. Erst dann startet die Uhr für die Entscheidung (§ 54 LBO BW). Deshalb ist Vollständigkeit so wichtig.
Genehmigung — oder automatische Genehmigung
Im einfachen Verfahren gilt seit der Reform 2025: Antwortet das Amt nicht innerhalb von drei Monaten, gilt Ihr Antrag automatisch als genehmigt (§ 58 Abs. 1a LBO BW). Das nennt man Genehmigungsfiktion. Achtung: Für Statik und Brandschutz gilt das nicht.
Die Drei-Monats-Uhr startet erst, wenn der Antrag vollständig ist. Fehlt etwas, läuft gar keine Uhr — der Antrag landet in der Warteschleife. Der schnellste Weg ist also ein Antrag, der von Anfang an komplett ist.
Die Lösung: ein fester Preis mit Garantie
Sie haben gesehen: Das Unsichere sind nicht die einzelnen Posten, sondern ihr Umfang — und die Fehler, Nachträge und das Risiko einer Ablehnung. Wir lassen Sie damit nicht allein. Wir nennen Ihnen einen festen Preis und übernehmen das Risiko.
Beschreiben Sie Ihr Projekt kurz. Sie erfahren, ob und wie es genehmigt werden kann — ehrlich, auch wenn ein einfacherer oder günstigerer Weg besser für Sie ist.
Sie zahlen immer einen festen Preis, nie nach Stunden. Und Sie kennen ihn, bevor Sie zusagen. Die Abstimmung mit Fachmann, Statiker und Amt übernehmen wir.
Bei klar einschätzbaren Projekten prüfen wir vorher, ob es genehmigt werden kann. Ist die Antwort ja, bekommen Sie die Garantie schriftlich. Wird Ihr Antrag später aus einem Grund abgelehnt, den wir zu verantworten haben, arbeiten wir kostenlos nach — oder Sie bekommen Ihr Honorar zurück.
Die besondere Erlaubnis für die Pläne bringen bauvorlageberechtigte AKBW-Architekten ein. Wir steuern den ganzen Ablauf und halten die Fehlerzahl niedrig. Wir nehmen nur 5 neue Projekte pro Woche an. Alle Pakete sehen Sie auf unserer Preisseite.
Ihr kostenloses Festpreis-Angebot — Antwort in 24 Stunden
Beschreiben Sie Ihr Projekt in zwei Sätzen. Sie bekommen einen festen Preis und eine ehrliche Antwort, ob Ihr Projekt genehmigt werden kann — bevor Sie etwas beauftragen. Es startet nichts Kostenpflichtiges von allein.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet (Datenschutz).
Bauantrag abgelehnt? Die 5 häufigsten Gründe — und wie man sie vermeidet →
Verfahrensfrei ≠ auflagenfrei — wann Sie gar keine Genehmigung brauchen →
Die Landesbauordnung BW einfach erklärt (Reform 2025) →
Häufige Fragen zu den Kosten
* „In 14 Tagen eingereicht“ meint das vollständige Einreichen des Antrags durch uns bei einfachen Projekten — wenn kein Aufmaß vor Ort nötig ist und keine aufwendigen Sonderprüfungen anfallen. Genehmigungsquote und Projektzahl beziehen sich auf von uns begleitete Projekte in Baden-Württemberg.
