Büro zu Wohnraum, Gewerbe zu Praxis, Garage zu Wohnraum — wir kennen jeden Verfahrensweg nach LBO BW 2025 und klären schriftlich ob § 50 verfahrensfrei gilt. Sie unterschreiben einmal — wir erledigen den Rest.
Fast jede Nutzungsänderung ist in BW genehmigungspflichtig — aber die LBO-Reform 2025 hat die Möglichkeiten deutlich erweitert. Wir klären schriftlich, welches Verfahren gilt.
Das Hype-Thema der LBO-Reform 2025: Leerstehende Büro- und Gewerbeflächen legal in Wohnraum umwandeln. In Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg stark nachgefragt. Wir kennen jeden technischen Fallstrick.
Sehr häufig — und fast immer unterschätzt. Wer eine Garage umbaut, entfernt den genehmigten Stellplatz. Die Ablöse muss vorab geklärt sein. Wir kennen die Ablösesatzungen von über 80 BW-Gemeinden.
Arztpraxis, Physiotherapie, Anwaltskanzlei — oft verfahrensfrei nach § 50 LBO BW, wenn keine baulichen Eingriffe nötig sind und der B-Plan es zulässt.
Sobald ein Raum zur Dauernutzung bestimmt wird, greift § 49 LBO BW. Bei älteren Gebäuden ist der GEG-Nachweis die größte Hürde.
Wer von Wohnung zu Gewerbe wechselt, muss den B-Plan prüfen. In reinen Wohngebieten (WR) ist Gewerbe grundsätzlich unzulässig — Befreiungsantrag nach § 31 BauGB oft möglich.
In Milieuschutzgebieten (Stuttgart-West, Freiburg-Stühlinger) zusätzlich erhaltungsrechtliche Genehmigung nach § 172 BauGB nötig.
Die LBO-Reform 2025 hat drei Verfahrenswege. Welcher greift, hängt von Art, Lage und baulichen Eingriffen ab — unser Machbarkeits-Check klärt das schriftlich in 48 h.
✓ Verfahrensfreiheit bedeutet nicht Regelfreiheit. § 50 LBO BW befreit von der Genehmigungspflicht — aber nicht von den materiellen Anforderungen (Abstandsflächen, GRZ, B-Plan, GEG). Wer das übersieht, baut materiell illegal ohne es zu wissen.
Kein Bauantrag nötig — aber die materiellen Anforderungen gelten weiterhin. Voraussetzungen: kein baulicher Eingriff, neue Nutzung nach B-Plan zulässig, technische Anforderungen erfüllt, nicht im Außenbereich § 35 BauGB. Selten in der Praxis — wir dokumentieren die Verfahrensfreiheit schriftlich für Bank und Käufer.
Für die meisten Nutzungsänderungen in BW. Weniger Prüfpunkte, kürzere Bearbeitungszeit. Genehmigungsfiktion nach § 58 Abs. 1a LBO BW: Genehmigung gilt nach 3 Monaten vollständiger Einreichung als erteilt. Gilt für GK 1–3 (bis ca. 13 m Wandhöhe, max. 3 Vollgeschosse).
Bei Sonderbauten (§ 51 LBO BW), wenn ein Befreiungsantrag nach § 31 BauGB nötig ist, oder bei GK 4–5. Umfangreichere Unterlagen, längere Bearbeitungszeit. Wir klären im Machbarkeits-Check, welches Verfahren auf Ihr konkretes Vorhaben zutrifft.
Viele Bauherren investieren in Architektenpläne, bevor sie wissen ob ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. Wir drehen das um.
Was Sie in 48 h schriftlich erhalten:
Verfahrensweg klären, Unterlagen erstellen, vollständig einreichen — unser Ablauf ist klar und vorhersehbar.
Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben schriftlich — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.
Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit erteilen wir die schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.
Alle Unterlagen vollständig über ViBa-BW eingereicht. Auf Anhieb — kein Rückläufer wegen fehlender Dokumente.
Rückfragen des Bauamts bearbeiten wir kostenlos — der Festpreis gilt bis zur erteilten Genehmigung.
Starten Sie mit dem Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar) — wir prüfen Ihr Vorhaben schriftlich und erteilen bei positivem Ergebnis die schriftliche Genehmigungsgarantie.