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⚡ Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen
& Widerrufsrecht

3P Immobilienmanagement GmbH — Blitz-Genehmigung.de — Stand: April 2026

Inhaltsverzeichnis

1 — Geltungsbereich und Anbieter 2 — Leistungsgegenstand und Leistungsumfang 3 — Machbarkeits-Check 4 — Genehmigungsgarantie 5 — Ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen 6 — Vertragsschluss und Auftragserteilung 7 — Preise und Zahlungsbedingungen 8 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 9 — Leistungserbringung und Fristen 10 — Behördliche Entscheidungen ohne Garantie 11 — Urheberrecht und Nutzungsrechte 12 — Haftung und Haftungsbeschränkung 13 — Gewährleistung und Nachbesserung 14 — Kündigung und Rücktritt 15 — Datenschutz 16 — Schlussbestimmungen 17 — Widerrufsbelehrung

§ 1 — Geltungsbereich und Anbieter

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der 3P Immobilienmanagement GmbH, Wehrgasse 1, 79379 Müllheim (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Genehmigungsplanung, Bauantragsabwicklung und damit zusammenhängende Dienstleistungen unter der Marke Blitz-Genehmigung.de.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Regelungen für Unternehmer sind gesondert gekennzeichnet.

1.3 Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Maßgebliche Sprache für Vertragsschluss und Abwicklung ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 — Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Grundleistungen. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Genehmigungsplanung und Bauantragsabwicklung in Baden-Württemberg. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und umfasst je nach beauftragtem Paket insbesondere:

  • Erstellung genehmigungsfähiger Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) gemäß LBO BW und LBOVVO BW
  • Erstellung der Baubeschreibung nach Anlage 2 LBOVVO BW
  • Koordination und Einreichung des vollständigen Bauantrags bei der zuständigen Baurechtsbehörde über ViBa BW oder den behördlich vorgeschriebenen Einreichungsweg
  • Beantwortung von Rückfragen der Baurechtsbehörde zu unseren eingereichten Unterlagen (im Festpreis enthalten, vgl. § 2.3)
  • Tätigkeit als Entwurfsverfasser im Sinne von § 43 f. LBO BW

2.2 Vollständigkeitsgarantie. Wir garantieren, den Bauantrag vollständig gemäß den Anforderungen der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen. Fordert die Behörde ergänzende Unterlagen an, die auf einem Fehler oder einer Unvollständigkeit unserer Leistung beruhen, bearbeiten wir diese kostenlos im Festpreis. Dies gilt nicht für Nachforderungen aufgrund geänderter Behördenanforderungen, unrichtiger Angaben des Auftraggebers oder neuer Planungsziele.

Der Auftragnehmer ist kein in der Architektenkammer BW eingetragener Architekt. Für Vorhaben, die nach § 43 LBO BW zwingend einen bauvorlageberechtigen Entwurfsverfasser voraussetzen (GK 4 und 5), arbeiten wir mit qualifizierten Planungspartnern als Subunternehmer zusammen.

§ 3 — Machbarkeits-Check

3.1 Gegenstand. Der Machbarkeits-Check ist eine eigenständige, kostenpflichtige Vorleistung (597 € inkl. MwSt.), bei der ein Architekt und/oder Bauingenieur des Auftragnehmers das konkrete Bauvorhaben des Auftraggebers schriftlich bewertet. Er umfasst:

  • Planungsrechtliche Einordnung (Innenbereich § 34 BauGB, Außenbereich § 35 BauGB, Bebauungsplan)
  • Einordnung in die Gebäudeklassen der LBO BW (GK 1–5) und Prüfung des einschlägigen Verfahrens (vereinfachtes Verfahren, Kenntnisgabeverfahren, Regelverfahren)
  • Abstände, Abstandsflächen nach § 5 LBO BW, Überschwemmungsgebiete, Denkmalschutz
  • Einschätzung zu erforderlichen Sondernachweisen (Statik, Brandschutz, GEG)
  • Schriftliche Entscheidung über die Erteilung der Genehmigungsgarantie (vgl. § 4)

Beauftragung

Check + 597 € inkl. MwSt.

Fachliche Analyse

Architekt & Bauingenieur

Schriftl. Ergebnis

Garantie ja/nein + Begründung

Entscheidung

Auftrag oder nicht

3.2 Anrechenbarkeit. Die Kosten des Machbarkeits-Checks (597 € inkl. MwSt.) werden bei Beauftragung des Haupt-Auftrags innerhalb von 90 Tagen vollständig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.

3.3 Eigenständigkeit. Der Machbarkeits-Check ist eine eigenständige Dienstleistung. Seine Durchführung verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Beauftragung weiterer Leistungen und den Auftragnehmer nicht zur Erteilung der Genehmigungsgarantie.

3.4 Kein Rechtsrat. Der Machbarkeits-Check stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar und ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

§ 4 — Genehmigungsgarantie

⚡ Die Blitz-Genehmigung Garantie

Ergibt der Machbarkeits-Check (§ 3), dass Ihr Vorhaben nach Einschätzung unserer Fachleute genehmigungsfähig ist, erteilen wir Ihnen die schriftliche Genehmigungsgarantie: Wir reichen Ihren Bauantrag vollständig, formell korrekt und genehmigungsfähig ein — oder Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Was die Garantie bedeutet:

  • Vollständige und formell korrekte Einreichung beim zuständigen Bauamt auf Anhieb
  • Kostenlose Bearbeitung aller Rückfragen der Behörde zu unseren Unterlagen
  • Kostenlose Nachbesserung bei formalen Mängeln unserer Planunterlagen
  • Bei Ablehnung aus unserer Sphäre: volle Rückerstattung der Vergütung

4.1 Voraussetzung. Die Genehmigungsgarantie wird ausschließlich schriftlich nach positivem Abschluss des Machbarkeits-Checks gemäß § 3 erteilt. Ohne diese schriftliche Garantieerklärung besteht keine Garantie.

4.2 Garantieinhalt. Die Garantie umfasst die vollständige, formell korrekte und genehmigungsfähige Einreichung des Bauantrags gemäß den zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Anforderungen der LBO BW und der zuständigen Behörde. Sie umfasst insbesondere:

  • Formelle Vollständigkeit der Bauvorlagen gemäß LBOVVO BW
  • Planungsrechtliche Einordnung entsprechend dem Ergebnis des Machbarkeits-Checks
  • Korrekte Einreichung über den behördlich vorgeschriebenen Einreichungsweg (ViBa BW)

4.3 Ausschlussgründe — kein Garantiefall. Die Genehmigungsgarantie gilt nicht und löst keine Rückerstattung aus, wenn die Ablehnung oder Verzögerung des Bauantrags auf folgende Umstände zurückzuführen ist:

  • Planungsrechtliche Entscheidungen der Gemeinde (Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB)
  • Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans nach Abschluss des Machbarkeits-Checks
  • Nachbarklagen, Drittwidersprüche oder gerichtliche Anordnungen
  • Höhere Gewalt oder behördliche Notstandsmaßnahmen
  • Unrichtige, unvollständige oder verspätet übermittelte Angaben des Auftraggebers gemäß § 8
  • Nachträgliche Änderungen des Vorhabens durch den Auftraggeber nach Einreichung
  • Ermessensentscheidungen der Behörde außerhalb der planungsrechtlichen Prüfung, die nicht vorhersehbar waren
  • Neue technische Anforderungen (z. B. geänderte DIN-Normen, GEG-Novellen) die nach dem Machbarkeits-Check in Kraft treten

4.4 Garantiefall — Ablehnung wegen Planungsfehlern. Ein Garantiefall liegt ausschließlich vor, wenn die Baurechtsbehörde den Bauantrag durch schriftlichen Verwaltungsakt (Ablehnungsbescheid) ablehnt und der Ablehnungsgrund nachweislich und ausschließlich auf einem formellen oder inhaltlichen Fehler der von uns erstellten Planunterlagen beruht (z. B. fehlende Pflichtunterlage gemäß LBOVVO BW, fehlerhafte Maßangaben, falsche Einordnung in die Nutzungsart), und dieser Fehler trotz schriftlicher Nachbesserungsaufforderung und angemessener Nachbesserungsfrist von mindestens 14 Tagen durch uns nicht behoben werden konnte. In diesem Fall gilt:

  • Rückerstattung der vereinnahmten Nettovergütung abzüglich (a) der Kosten des Machbarkeits-Checks (597 € inkl. MwSt.) und (b) einer Bearbeitungspauschale von pauschal 30 % der Nettovergütung für erbrachte und nicht mehr rückabwickelbare Leistungen; der Auftraggeber kann eine höhere Bearbeitungspauschale nachweisen
  • Voraussetzung: Vorlage des vollständigen, rechtskräftigen oder bestandskräftigen Ablehnungsbescheids mit Begründung im Wortlaut
  • Der Auftraggeber zeigt uns den Ablehnungsbescheid unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung an; spätere Anzeige schließt den Garantieanspruch aus
  • Vor Einleitung eines Widerspruchsverfahrens ist uns in Textform Gelegenheit zur Stellungnahme und Nachbesserung zu geben; ohne diese Gelegenheit entfällt der Garantieanspruch
  • Rückerstattung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang aller Nachweise

4.5 Vorhaben ohne Garantie. Ergibt der Machbarkeits-Check, dass eine Genehmigungsgarantie nicht erteilt werden kann, unterbreiten wir dem Auftraggeber schriftlich:

  • Die genauen Gründe, die einer Garantie entgegenstehen
  • Unser Festpreisangebot für die Einreichung ohne Garantie
  • Alternativvorschläge, soweit planungsrechtlich möglich

Der Auftraggeber entscheidet frei, ob er den Auftrag ohne Garantie erteilen möchte. In diesem Fall gelten die übrigen AGB-Regelungen ohne die Garantierechte aus § 4.4.

§ 5 — Ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen

5.1 Folgende Leistungen sind, soweit nicht im individuellen Angebot ausdrücklich eingeschlossen, nicht Bestandteil des vereinbarten Festpreises:

  • Behördengebühren: Die Verwaltungsgebühr des Bauamts (ca. 0,5 % der Bausumme, mind. 100–200 €) zahlt der Auftraggeber direkt an die Behörde.
  • Statik (Tragwerksplanung): Standsicherheitsnachweise gemäß § 13 LBO BW; zwingend bei Aufstockungen, Anbauten an MFH und Dachausbauten über 100 m².
  • Brandschutznachweise: Pläne und Gutachten eines Brandschutzsachverständigen nach § 11 LBOVVO BW.
  • Amtlicher Lageplan: Beschaffung beim Vermessungsamt (ca. 100–250 € je nach Gemeinde) bei fehlendem Bestandslageplan.
  • GEG-Nachweise / Energieausweis: Wärmeschutz-, Schallschutz- und Energienachweise nach Gebäudeenergiegesetz.
  • Wasserrechtliche Verfahren: Erlaubnisverfahren nach § 28 WG BW oder § 78 WHG (Überschwemmungsgebiete).
  • Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen: Verfahren nach § 8 DSchG BW.
  • Rechtsberatung und Widerspruchsverfahren: Jegliche rechtliche Beratung und behördliche Rechtsbehelfsverfahren.
  • Änderungsplanung nach Einreichung: Planungen, die auf einem geänderten Planungswunsch des Auftraggebers beruhen.

5.2 Ergibt sich im Laufe der Leistungserbringung, dass Zusatzleistungen nach Abs. 5.1 für die Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und unterbreiten ein gesondertes Angebot.

§ 6 — Vertragsschluss und Auftragserteilung

6.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

6.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragserteilung und Auftragsbestätigung, durch Zahlung der Anzahlung oder durch konkludente Leistungserbringung unsererseits.

6.3 Die Genehmigungsgarantie gemäß § 4 wird ausschließlich durch eine gesonderte schriftliche Garantieerklärung nach positivem Machbarkeits-Check erteilt. Sie ist nicht Bestandteil des allgemeinen Vertragsschlusses.

6.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

6.5 Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Vorhaben außerhalb unseres Leistungsgebiets (Baden-Württemberg) liegt, die Mitwirkungspflichten wiederholt nicht erfüllt wurden oder das Vorhaben offensichtlich nicht genehmigungsfähig ist.

§ 7 — Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Festpreise. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (19 %). Zusätzliche Kosten entstehen nur für Leistungen gemäß § 5.

7.2 Fälligkeit. 50 % Anzahlung nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn; 50 % Schlusszahlung nach Fertigstellung der Unterlagen und vor Einreichung.

7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Verzug sind wir berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

7.4 Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7.5 Bei kurzfristiger Stornierung eines vereinbarten Aufmaßtermins (weniger als 48 h Vorlauf) werden pauschal 179 € inkl. MwSt. für vergebliche Anfahrt berechnet.

§ 8 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugang zu Grundstücken rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, insbesondere: Grundstücksangaben, Bestandspläne, Baugenehmigungen, Informationen über Baulasten, Überschwemmungsgebiete und Denkmalschutz sowie vollständige Beschreibung des geplanten Vorhabens.

8.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die der Genehmigungsfähigkeit offensichtlich entgegenstehen, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

8.3 Verzögerungen durch unvollständige Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten. Mehraufwendungen werden zum Stundensatz von 113 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

8.4 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben, einschließlich Schäden durch behördliche Abrissanordnungen oder Bußgelder gegen uns als Entwurfsverfasser.

8.5 Relevanz für die Garantie. Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, die sich erst nach Erteilung der Genehmigungsgarantie herausstellen, führen zum Erlöschen der Genehmigungsgarantie gemäß § 4.3. Die Vergütung verbleibt in diesem Fall vollständig beim Auftragnehmer.

§ 9 — Leistungserbringung und Fristen

9.1 Die Bearbeitungsdauer für die Planunterlagen beträgt in der Regel 10–21 Werktage nach vollständigem Unterlageneingang und Anzahlung. Verbindliche Fristen sind nur solche, die im Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

9.2 Die Bearbeitungsdauer durch die Baurechtsbehörde nach Einreichung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Die Dreimonatsfrist gemäß § 54 Abs. 4 LBO BW (Genehmigungsfiktion) läuft ab vollständiger Einreichung.

9.3 Wir sind berechtigt, Leistungen an qualifizierte Subunternehmer (Tragwerksplaner, Brandschutzsachverständige, Vermessungsingenieure) zu übertragen.

9.4 Höhere Gewalt. Bei höherer Gewalt werden betroffene Fristen entsprechend verlängert. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.

§ 10 — Behördliche Entscheidungen ohne Garantie

Hinweis: Die Erteilung einer Baugenehmigung ist eine hoheitliche Entscheidung der Baurechtsbehörde. Soweit keine Genehmigungsgarantie gemäß § 4 schriftlich erteilt wurde, übernehmen wir keine Gewähr für das Ergebnis behördlicher Entscheidungen.

10.1 Ohne erteilte Genehmigungsgarantie besteht bei behördlicher Ablehnung kein Rückerstattungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.

10.2 Wir empfehlen ausdrücklich, bei unklarer planungsrechtlicher Lage zunächst den Machbarkeits-Check (§ 3) zu beauftragen.

10.3 Widerspruchsverfahren und Klagen gegen behördliche Entscheidungen sind von einem zugelassenen Rechtsanwalt zu führen und nicht Bestandteil unserer Leistung.

§ 11 — Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1 Alle von uns erstellten Planunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke des Auftragnehmers gemäß § 2 UrhG.

11.2 Mit vollständiger Zahlung räumen wir dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für das konkret beauftragte Bauvorhaben auf dem benannten Grundstück ein.

11.3 Verwendung für andere Vorhaben oder Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist unzulässig.

11.4 Wir sind berechtigt, erbrachte Leistungen in anonymisierter Form zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 12 — Haftung und Haftungsbeschränkung

12.1 Unbeschränkte Haftung. Wir haften unbeschränkt und unabdingbar für: (a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden; (c) arglistig verschwiegene Mängel; (d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); (e) übernommene Garantien im Sinne von § 443 BGB, soweit diese nicht durch § 4 dieser AGB abschließend geregelt sind.

12.2 Beschränkte Haftung bei Kardinalpflichten. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, insbesondere: (a) Erstellung vollständiger und formell korrekter Bauvorlagen gemäß LBO BW und LBOVVO BW; (b) fristgerechte Einreichung beim zuständigen Bauamt; (c) kostenlose Bearbeitung behördlicher Rückfragen gemäß § 2.2. Für leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten haften wir der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, maximal das Dreifache der vereinbarten Nettovergütung.

12.3 Ausschluss übriger Haftung. Für leicht fahrlässige Verletzung nicht-wesentlicher Nebenpflichten haften wir nicht. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall und sonstige Folgeschäden sind, soweit nach §§ 307 ff. BGB zulässig, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

12.4 Wir haften nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber uns gemäß § 8 unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat. In diesem Fall entfällt auch die Genehmigungsgarantie gemäß § 4.3. Wir haften nicht für das Ergebnis behördlicher Entscheidungen, soweit nicht gemäß § 4 eine Garantie erteilt wurde.

12.5 Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren, soweit nicht zwingende gesetzliche Kürzere Fristen gelten, in zwei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die regelmäßige Verjährung nach § 199 BGB bleibt unberührt. Ansprüche auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperverletzungsschäden verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

§ 13 — Gewährleistung und Nachbesserung

13.1 Wir schulden Planunterlagen, die den Anforderungen der LBO BW und einschlägigen Verordnungen zum Zeitpunkt der Einreichung entsprechen.

13.2 Bei Mängeln hat der Auftraggeber primär Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung oder — bei wesentlichem Mangel — Rücktritt verlangen.

13.3 Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Einreichung beim Bauamt (gilt als konkludente Abnahme).

§ 14 — Kündigung und Rücktritt

14.1 Kündigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann den Vertrag gemäß § 648 BGB jederzeit in Textform kündigen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Ersparte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % der auf den noch nicht erbrachten Leistungsanteil entfallenden Nettovergütung angesetzt, sodass 95 % der anteiligen Restvergütung fällig werden. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass ersparte Aufwendungen höher sind als die Pauschale; uns bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ersparte Aufwendungen niedriger oder gleich null sind. Die Pauschale gilt nicht für Leistungen, die zum Kündigungszeitpunkt bereits vollständig erbracht und abgenommen wurden.

14.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen; für uns insbesondere bei Zahlungsverzug über 30 Tage, wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten oder offensichtlicher Ungenehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

14.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 15 — Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG ausschließlich zur Vertragserfüllung. Weitergabe an Dritte nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich (Baurechtsbehörden, Subunternehmer) oder gesetzlich geboten. Nähere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 16 — Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Freiburg im Breisgau. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Verbraucher im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist (§ 38 ZPO). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.

16.3 Salvatorische Klausel. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.4 Streitbeilegung. Wir sind nicht zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet. EU-Streitschlichtungsplattform: ec.europa.eu/consumers/odr

16.5 Stand: April 2026.

§ 17 — Widerrufsbelehrung

⚠ Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (3P Immobilienmanagement GmbH, Wehrgasse 1, 79379 Müllheim, info@blitz-genehmigung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Widerruf informieren.

Folgen des Widerrufs. Wir zahlen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen, zurück.

Vorzeitiger Leistungsbeginn. Haben Sie verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB nur, wenn (1) der Auftraggeber vor Beginn der Leistung ausdrücklich und gesondert in Textform zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (2) der Auftraggeber gleichzeitig bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erfüllung des Vertrags erlischt. Ohne diese doppelte, ausdrückliche Erklärung beginnen wir nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung. Die Erklärung erfolgt über ein gesondertes Formular oder per E-Mail, das wir dem Auftraggeber bei Auftragserteilung übermitteln.

Muster-Widerrufsformular

An: 3P Immobilienmanagement GmbH, Wehrgasse 1, 79379 Müllheim — info@blitz-genehmigung.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung: ___________________

Bestellt am: ___________________  |  Name: ___________________  |  Anschrift: ___________________

Unterschrift (nur bei Papiermitteilung): ___________________  |  Datum: ___________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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Wehrgasse 1 · 79379 Müllheim

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