Unsere Genehmigungsplaner prüfen Ihr Vorhaben baurechtlich vollständig — Bebauungsplan, LBO BW, GEG, Verfahrensweg, Abstandsflächen. Ohne Behördengang, ohne Aufmaß. Bei positivem Ergebnis: schriftliche Genehmigungsgarantie.
Ein Machbarkeits-Check ist keine Bauchgefühl-Aussage. Unsere Genehmigungsplaner prüfen systematisch anhand der aktuellen Rechtslage — dafür benötigen wir konkrete Informationen zu Grundstück, Bestand und Vorhaben.
Anhand von Adresse, Lageplan und Ihren Angaben klären wir planungsrechtliche Zulässigkeit, Verfahrensweg und GEG-Anforderungen vollständig. Für eine abschließende Abstandsflächenberechnung benötigen wir exakte Maße — die klären wir im nächsten Schritt. Der Machbarkeits-Check sagt Ihnen, ob eine Genehmigung möglich ist — nicht ob jedes Detail bereits passt.
Jede Einschätzung folgt einem festen Prüfpfad — nach LBO BW 2025, BauGB und GEG. Kein Bauchgefühl, sondern Paragraphen.
Ist das Vorhaben nach dem gültigen Bebauungsplan oder § 34 BauGB (Innenbereich) zulässig? Wir prüfen GRZ-Reserve, GFZ, festgesetzte Nutzungsart (WR/WA/MI/GE), Baugrenzen, Dachform-Vorgaben und ob ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist.
Abstandsflächen sind der häufigste Grund für Ablehnungen. Wir prüfen anhand Ihrer Angaben ob die gesetzlichen Mindestabstände (0,4×H, mindestens 2,50 m) eingehalten werden können — und ob eine Abstandsflächen-Abweichung nach § 56 LBO BW beantragt werden kann.
Wir bestimmen die Gebäudeklasse nach § 2 Abs. 4 LBO BW (GK 1–5) und leiten daraus den Verfahrensweg ab: Verfahrensfrei (§ 50), vereinfacht (§ 52) oder regulär (§ 54). Bei GK 3 und höher prüfen wir Brandschutzanforderungen und ob ein Brandschutznachweis nach § 53 LBO BW nötig ist.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift bei Nutzungsänderungen und Erweiterungen. Wir prüfen welche Pflichten entstehen: Wann wird Gebäude als Neubau behandelt (§ 2 GEG), wann genügt Bestandssanierung (§§ 47–52 GEG), wann greifen Ausnahmen für Denkmal oder unwirtschaftliche Sanierung.
Für Wohnraum gilt § 34 LBO BW: Lichte Raumhöhe mind. 2,40 m, Belichtung durch Fenster mind. 1/10 der Grundfläche, ausreichende Belüftung. Zusätzlich prüfen wir Schallschutz nach DIN 4109, Fluchtwege (§ 38 LBO BW) und ob ein zweiter Rettungsweg benötigt wird.
Bei Nutzungsänderungen, Wohnungsneuschaffung und Anbau entsteht Stellplatzpflicht nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde. Wir prüfen ob Ablöse möglich ist, welche Beträge die Ablösesatzung Ihrer Gemeinde vorsieht und ob alternative Stellplätze (Fahrrad, Tiefgarage, straßennah) anerkannt werden.
Unkompliziert, schnell, schriftlich — in 4 Schritten zu Ihrer baurechtlichen Klarheit.
Kurze Beschreibung Ihres Vorhabens, Adresse und verfügbare Unterlagen — wir melden uns innerhalb von 2 h mit gezielten Rückfragen.
Unsere Genehmigungsplaner prüfen systematisch: B-Plan, Abstandsflächen, GEG, Verfahrensweg, Stellplatzpflicht — ohne Behördengang.
In 48 h: Schriftliche Einschätzung mit Begründung — und bei positivem Befund die schriftliche Genehmigungsgarantie.
Bei positivem Check: vollständige Genehmigungsplanung zum Festpreis — die 597 € werden vollständig angerechnet.
Schriftliche baurechtliche Einschätzung in 48 h — systematisch, paragraphenbasiert, ohne Behördengang. Bei positivem Ergebnis: schriftliche Genehmigungsgarantie. Betrag vollständig anrechenbar.