Genehmigungsplanung Karlsruhe — Fächerstadt & KIT-Region

Baugenehmigung Karlsruhe —
Genehmigt. Garantiert. Festpreis.

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Karlsruhe ist eine Stadtrechtsstadt mit eigenem Bauordnungsamt — aber mit besonderen Spielregeln: Sanierungsgebiete in Innenstadt Ost und Durlach, aktive Gründerzeit-Konversionen und strenge Sprechzeiten. Wir reichen vollständig ein beim ersten Anlauf.

✓ Festpreis ab 3.497 €
✅ Genehmigungsgarantie
🏛 Sanierungsgebiet-Check
Die häufigsten Bauvorhaben

Was Karlsruher Bauherren am häufigsten beantragen

Karlsruhe ist eine flach gelegene Fächerstadt mit dichter Gründerzeit-Bebauung, einer starken KIT-Technologieregion und wachsenden Wohnvierteln im Süden und Osten.

📐 KIT-Region

Nutzungsänderung

Als KIT-Standort und Technologiezentrum erlebt Karlsruhe einen permanenten Umbau seiner Gewerbeflächen: Lager werden zu Co-Working-Spaces, Gewerbeeinheiten zu Arztpraxen, Wohnungen zu Büros. Fast jede dieser Umnutzungen ist genehmigungspflichtig — selbst wenn keine Wand berührt wird, weil die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen stellt. In den Sanierungsgebieten Innenstadt Ost und Durlach ist zusätzlich eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB beim Stadtplanungsamt erforderlich. Wir koordinieren beide Verfahren für Sie.

Vereinfachtes Verfahren nach § 52 LBO BW wenn keine Kubaturveränderung
Sanierungsgebiet prüfen: Innenstadt Ost, Durlach Stadteingang
Stellplatznachweis: bei Nutzungsänderung immer neu berechnen (§ 37 LBO BW)
🏠 Gründerzeit

Anbau & Erweiterung

Karlsruhes Gründerzeit-Blockbebauung in Südstadt, Oststadt und Mühlburg hat oft noch ungenutztes Erweiterungspotenzial. Anbauten im Innenhofbereich sind bauplanungsrechtlich besonders zu prüfen — die Fächerstruktur der Bebauungsblöcke hat oft historische Auflagen. Abstandsflächen nach § 5 LBO BW müssen immer auf dem eigenen Grundstück liegen.

§ 5 LBO BW: Abstandsflächen auf eigenem Grundstück erforderlich
Innenhofbebauung: B-Plan prüfen, ggf. Befreiung nach § 31 BauGB
Sanierungsgebiet: zusätzliche Genehmigung nach § 144 BauGB prüfen
🏗 Dachausbau

Dachausbau & Dachgauben

In Südstadt, Oststadt, Mühlburg und der nördlichen Innenstadt schlummern tausende ungenutzter Dachgeschosse in der charakteristischen Gründerzeit-Blockbebauung. Wer eine Gaube einbaut oder das Dachgeschoss zur Wohnung ausbauen möchte, verändert die Kubatur des Gebäudes — und braucht damit immer eine Baugenehmigung. In Sanierungsgebieten wie dem Innenstadt-Ost-Gebiet kommen örtliche Gestaltungsvorgaben hinzu. Immerhin: Die LBO-Reform 2025 erleichtert Dachgauben bei Aufstockungen nach § 5 Abs. 5 LBO BW, sofern das Gebäude nicht an der Grundstücksgrenze steht.

Gauben: immer genehmigungspflichtig (Kubatuveränderung)
§ 5 Abs. 5 LBO BW: Aufstockungsprivileg nur bei nicht-grenzständigen Gebäuden
Sanierungsgebiet Durlach: Gestaltungsauflagen möglich
🚗 LBO 2025

Garage & Carport

In den Flächenstadtteilen Durlach, Grünwinkel, Waldstadt, Hagsfeld und Bulach prägen Einfamilienhäuser der 1960er bis 1990er Jahre das Bild — und viele Eigentümer wollen die Garage nachrüsten oder vergrößern. Die LBO-Reform 2025 hat Garagen bis 50 m² unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei gestellt, aber Karlsruhe zählt zu den Kommunen mit über 500 rechtskräftigen Bebauungsplänen — viele davon enthalten Regelungen, die diese Verfahrensfreiheit ausschließen. Ein kurzer Machbarkeits-Check klärt das sicher, bevor ein Cent investiert wird.

§ 50 Abs. 1 LBO BW: bis 50 m² ggf. verfahrensfrei — B-Plan prüfen
Abstandsflächen (§ 5 LBO BW): auch bei Verfahrensfreiheit einzuhalten
Grenzständige Garage: Sonderfall — Grenzabstand prüfen
🌿 Beliebt

Terrassenüberdachung & Wintergarten

Die flache Tallage macht Karlsruhe zur idealen Stadt für großzügige Terrassen und Wintergärten — und entsprechend häufig sind die Genehmigungsanfragen. Ein geschlossener Wintergarten wird baurechtlich als Teil des Gebäudes behandelt und ist damit immer genehmigungspflichtig, eine Terrassenüberdachung ab 30 m² ebenfalls. Wer zusätzlich in einem Bereich mit örtlichen Bauvorschriften baut, muss auch Materialvorgaben beachten.

Wintergarten: Gebäudeteil → immer genehmigungspflichtig
Terrassenüberdachung ab 30 m²: Baugenehmigung erforderlich
örtl. Bauvorschriften: in Sanierungsgebieten Materialauflagen prüfen
🏛 Wichtig: §144

Sanierungsrechtliche Genehmigung

Das ist die Karlsruhe-Besonderheit, die die meisten Bauherren übersehen: In den Sanierungsgebieten Innenstadt Ost und Durlach Stadteingang benötigen bestimmte Vorhaben nach § 144 BauGB zusätzlich zur Baugenehmigung eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Das gilt auch für Rechtsgeschäfte wie Grundstücksveräußerungen und Mietvertragsabschlüsse.

§ 144 BauGB: sanierungsrechtliche Genehmigung im Sanierungsgebiet
Zuständig: Stadtplanungsamt Karlsruhe — nicht das Bauordnungsamt
Wir beantragen beide Genehmigungen parallel und kürzen so die Gesamtlaufzeit
Baurechtliche Besonderheiten Karlsruhe

Sanierungsgebiete, Sprechzeiten, Stadtkreis — Karlsruhes Baurechts-Besonderheiten

Karlsruhe ist als Stadtkreis eigene untere Baurechtsbehörde. Die Fächerstruktur, die Sanierungsgebiete und die engen Sprechzeiten machen Karlsruhe baurechtlich anspruchsvoller als es auf den ersten Blick erscheint.

🏛 Sanierungsgebiete — zusätzliche Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB

⚠ Zwei aktive Sanierungsgebiete in Karlsruhe

In Karlsruhe gibt es zwei aktive Sanierungsgebiete. Das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost — die östliche Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Durlacher Tor — ist seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20. März 2018 förmlich festgelegt und umfasst rund 30 ha mit historischer Gründerzeit-Bausubstanz und zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden. Das Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang folgte per Gemeinderatsbeschluss vom 19. September 2023 und ist seit der amtlichen Bekanntmachung am 6. Oktober 2023 rechtsverbindlich.

In beiden Gebieten müssen Bauvorhaben, Nutzungsänderungen und bestimmte Rechtsgeschäfte nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB zusätzlich zur Baugenehmigung durch das Stadtplanungsamt Karlsruhe sanierungsrechtlich genehmigt werden — zwei Behörden, zwei Anträge, eine Region. Wir koordinieren beide Verfahren parallel und kürzen so die Gesamtlaufzeit.

🕐 Eingeschränkte Sprechzeiten — nur donnerstags

⚠ Bauordnungsamt nur donnerstags persönlich erreichbar

Das Bauordnungsamt Karlsruhe ist für persönliche Sprechstunden ausschließlich donnerstags von 08:00–12:00 Uhr geöffnet — an allen anderen Tagen gibt es keine Walk-in-Möglichkeit. Wer Fragen zur digitalen Einreichung hat, erreicht die Hotline 0721 133-6336 werktags von 08:30–15:30 Uhr. Wir kennen die Bearbeitungsroutinen des Bauordnungsamts und können Ihr Vorhaben ohne persönlichen Behördengang vollständig abwickeln.

🏛 Stadtkreis vs. Landkreis Karlsruhe — zwei verschiedene Behörden

ℹ Welche Behörde ist zuständig?

Wer im Stadtgebiet Karlsruhe baut, wendet sich an das Bauordnungsamt in der Karl-Friedrich-Straße 14–18, das in vier Baubezirke mit jeweils eigenen Sachbearbeitern organisiert ist. Wer hingegen im Landkreis Karlsruhe baut, ist beim Baurechtsamt des Landratsamts Ettlingen richtig — mit Ausnahme der großen Kreisstädte Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Waghäusel, die ihre Baurechtszuständigkeit eigenständig wahrnehmen. Im gesamten Landkreis ist ViBa-BW der einzige zulässige Einreichungsweg.

⚡ ViBa-BW — digitale Einreichung ist Pflicht

✓ Wir übernehmen die vollständige digitale Einreichung. Sowohl das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe als auch das Baurechtsamt des Landkreises akzeptieren ausschließlich digitale Einreichungen über ViBa-BW. Für Privatpersonen ist eine BundID mit Online-Ausweis oder ein ELSTER-Konto erforderlich. Wir übernehmen die Zusammenstellung aller Unterlagen, den Upload und die gesamte Kommunikation mit dem Bauamt bis zur erteilten Genehmigung.

Das zuständige Bauamt

Bauordnungsamt Karlsruhe — Kontakt & Zuständigkeit

🏛 Stadt Karlsruhe — Bauordnungsamt
📍
AdresseKarl-Friedrich-Straße 14–18
76133 Karlsruhe
📞
Telefon Allgemein0721 133-6301
📞
Hotline ViBa-BW0721 133-6336
(Mo–Fr 08:30–15:30 Uhr)
🕐
SprechzeitenNur Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
Mo, Di, Mi, Fr: keine persönl. Sprechzeit
🚌
ÖPNVS-Bahn/Tram Marktplatz (Pyramide U), 112 m
Digitale EinreichungAusschließlich über ViBa-BW
BundID oder ELSTER erforderlich
🏛 Landkreis Karlsruhe — Baurechtsamt
📍
AdresseBeiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe (Ettlingen)
Digitale EinreichungAusschließlich über ViBa-BW
Pflicht — verifiziert von landkreis-karlsruhe.de
Wann zuständig?Alle kreisangehörigen Gemeinden außer: Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel (jeweils eigene Baurechtszuständigkeit)
Der Ablauf

Von der Anfrage zur Genehmigung in Karlsruhe

Sanierungsgebiet-Check, Bebauungsplan-Prüfung, ViBa-BW-Einreichung — wir haben alle Schritte im Griff.

1

Machbarkeits-Check

Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.

2

Garantieerklärung

Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit: schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.

3

Vollständige Einreichung

Alle Unterlagen vollständig zusammengestellt, digital über ViBa-BW eingereicht — und falls nötig auch die sanierungsrechtliche Genehmigung beantragt.

4

Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Bauordnungsamts übernehmen wir kostenlos — der Festpreis gilt bis zur erteilten Genehmigung.

Häufige Fragen

Fragen zur Baugenehmigung in Karlsruhe

Vor jedem Auftrag prüfen unsere Fachleute Ihr Vorhaben im Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar) — inkl. Sanierungsgebiet-Check, §144 BauGB und Stellplatzsatzung Karlsruhe. Nur wenn wir die Genehmigungsfähigkeit schriftlich bestätigen können, erteilen wir die Genehmigungsgarantie: vollständige Einreichung — oder Rückerstattung. Details in unseren AGB § 4.
Ausschließlich digital über ViBa-BW. Persönliche Sprechzeiten gibt es nur donnerstags von 08:00–12:00 Uhr. Bei Fragen zur Einreichung: Hotline 0721 133-6336 (Mo–Fr 08:30–15:30 Uhr). Wir übernehmen den gesamten Einreichungsprozess für Sie — inklusive Unterlagenerstellung, Upload und Bauamt-Kommunikation.
Es gibt zwei aktive Sanierungsgebiete: Innenstadt Ost (seit 20.03.2018, östliche Kaiserstraße Marktplatz–Durlacher Tor) und Durlach Stadteingang (seit 06.10.2023). In diesen Gebieten können nach § 144 BauGB zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. Unser Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., voll anrechenbar) klärt das schriftlich.
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Gebührensatzung Karlsruhe (zuletzt geändert 19.12.2023). Bauberatung bis 10 Minuten: gebührenfrei. Darüber: 108 €/Stunde. Genehmigungsgebühren: ca. 0,5 % der Bausumme. Sie zahlen diese Gebühr direkt ans Bauamt — nicht über uns. Unser Festpreis für die Genehmigungsplanung beginnt bei 3.497 €.
Ja. Das Baurechtsamt des Landkreises Karlsruhe ist für alle kreisangehörigen Gemeinden zuständig (außer Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel — die haben eigene Zuständigkeit). Auch dort gilt ViBa-BW als einziger Einreichungsweg. Wir kennen beide Behörden und reichen für beide vollständig ein.
Im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW hat das Bauordnungsamt gesetzlich maximal 2 Monate Zeit. In der Praxis dauert es bei vollständig eingereichten Unterlagen 6–12 Wochen. In Sanierungsgebieten kann die zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigung den Zeitplan verlängern — deshalb ist frühzeitige Abklärung entscheidend. Wir reichen ausschließlich vollständig ein.

Bauvorhaben in Karlsruhe?
Wir kennen das Bauordnungsamt.

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Unser Einzugsgebiet

Wir sind für ganz Karlsruhe zuständig

Ob Innenstadt oder Außenbezirk — wir kennen die Bebauungspläne und Sachbearbeiter für alle Karlsruher Stadtteile.

Innenstadt & Ost
Innenstadt, Oststadt, Innenstadt-Ost Sanierungsgebiet
Süd & Südwest
Südstadt, Südweststadt, Beiertheim, Bulach, Rüppurr, Dammerstock
West & Nordwest
Mühlburg, Nordweststadt, Nordstadt, Waldstadt, Universität
Ost & Grünwinkel
Grünwinkel, Rintheim, Hagsfeld, Oststadt, Weiherfeld
Durlach & Bergdörfer
Durlach (Sanierungsgebiet), Aue, Grötzingen, Stupferich, Wolfartsweier
Landkreis Karlsruhe
Alle kreisangehörigen Gemeinden — außer Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Waghäusel