Unser Firmensitz ist in Müllheim — direkt im Herzen des Landkreises Lörrach. Das bedeutet: Wir kennen das Landratsamt, die Sprechzeiten, die neuen ViBa-BW-Anforderungen seit Oktober 2025, und die baurechtlichen Besonderheiten von Weil am Rhein bis Schönau im Schwarzwald, von Kandern bis Rheinfelden. Kein nationaler Anbieter hat diesen Ortskenntnis-Vorteil — und der macht bei Ihrem Bauantrag den Unterschied.
Der Landkreis Lörrach ist topografisch und wirtschaftlich eine der vielfältigsten Regionen in BW — von der Rheinebene über Markgräflerland bis in den Hochschwarzwald.
Von Schliengen über Kandern bis nach Schopfheim prägen Eigenheime aus den 1970er bis 1990er Jahren große Teile des Landkreises — und viele ihrer Besitzer möchten nach Jahrzehnten endlich anbauen. Anbauten sind fast immer genehmigungspflichtig, weil sie das Grundstück zusätzlich belasten. Entscheidend ist dabei die planungsrechtliche Lage: Wer im Innenbereich nach § 34 BauGB baut, muss sich in die nähere Umgebung einfügen; im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten deutlich strengere Anforderungen, die in den Lagen rund um Badenweiler, Todtnau oder im Kleinen Wiesental häufig relevant werden.
Vom Kleinen Wiesental über Todtnau bis Schönau: Hanglagen mit charakteristischen Schwarzwald-Höfelagen. Wie in Stuttgart gilt: Die Abstandsfläche nach § 5 Abs. 4 LBO BW bemisst sich nach der talseitigen Wandhöhe, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche. Bei Hofgehöften im Schwarzwald oft kombiniert mit Fragen des Denkmalschutzes und des Außenbereichs.
Das Markgräflerland ist Weinbaugebiet — Rebflächen, Weinberge und die angrenzenden Grundstücke haben besondere baurechtliche Status. Viele Grundstücke die schön eben am Hang liegen, sind rechtlich Außenbereich nach § 35 BauGB — dort ist Bauen ohne Privileg (Landwirtschaft, Forstwirtschaft etc.) grundsätzlich nicht zulässig. Unser Machbarkeits-Check klärt die planungsrechtliche Lage.
Viele Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, nutzen ihre Gebäude flexibel: Homeoffice, Praxis, Gewerbeanbau. Jede Nutzungsänderung die neue baurechtliche Anforderungen auslöst, ist genehmigungspflichtig. Im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW liegt die Verantwortung für bestimmte Prüfungen beim Bauherrn — ein häufiger Fehler.
Seit der LBO-Reform 2025 können Garagen bis 50 m² im Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Im Landkreis Lörrach gilt allerdings für viele Gemeinden mangels aktuellen Bebauungsplans der § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) — und dort kann ein B-Plan die Verfahrensfreiheit ausdrücklich ausschließen. Unser Machbarkeits-Check klärt die planungsrechtliche Einordnung Ihres Grundstücks, bevor Sie einen Cent in Planung investieren.
In den Ortszentren von Müllheim, Lörrach und Weil am Rhein bieten viele Gebäude noch ungenutztes Dachgeschosspotenzial — wer es heben will, kommt an einer Baugenehmigung nicht vorbei, da Gauben die Gebäudekubatur verändern. Im Schwarzwald kommen häufig noch örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO BW hinzu, die Firstrichtung, Dachneigung und Ziegelfarbe regeln. Diese Satzungen gelten auf Gemeindeebene und sollten immer vorab geprüft werden.
Das Dreiländereck ist baurechtlich komplexer als die meisten BW-Regionen: geteilte Behördenzuständigkeit, Außenbereich im Schwarzwald, und die besondere Wirtschaftssituation durch die Schweizer Grenznähe.
Den größten Teil des Landkreises betreut das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Baurecht (Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach) als untere Baurechtsbehörde. Sprechzeiten: dienstags von 08:00–12:30 Uhr — ausschließlich telefonisch — sowie donnerstags von 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr persönlich. Einreichung seit Oktober 2025 ausschließlich über ViBa-BW.
Als Große Kreisstadt verfügt die Stadt Lörrach (Luisenstraße 16) über eine eigene Baurechtszuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet einschließlich Inzlingen. Sprechzeiten: Mo 08:00–10:30, Di 08:00–12:00, Do 13:30–16:00, Fr 08:00–12:00 Uhr — Beratung generell nur nach Terminvereinbarung. Ebenso eigenständig sind Weil am Rhein und Rheinfelden (zuständig auch für Schwörstadt). Wir wissen sofort, an welche der drei Behörden Ihr Antrag gehört — und reichen dort vollständig ein.
Der Fachbereich Baurecht des Landratsamts Lörrach hat am 1. Oktober 2025 vollständig auf ViBa-BW umgestellt. Das frühere System „conject" ist abgeschaltet. Papieranträge, E-Mail-Einreichungen und conject-Anträge werden nicht mehr akzeptiert. Alle Unterlagen müssen als archivfähige PDF/A-Dateien mit korrekter Dateibenennung eingereicht werden (Vorgaben zur Dateibenennung auf loerrach-landkreis.de). Auch der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt seit dem 1.10.2025 über ViBa-BW. Wir kennen die neuen Anforderungen und reichen korrekt ein.
Der Landkreis Lörrach grenzt unmittelbar an die Schweiz (Basel) und Frankreich. Rund 21.300 Personen aus dem Landkreis pendelten zuletzt beruflich in die Schweiz. Viele dieser Grenzgänger wohnen in Deutschland und wollen hier bauen — ihr Schweizer Arbeitgeber oder Wohnsitz hat keinerlei Einfluss auf das deutsche Baurecht. Genehmigt wird nach LBO BW und BauGB wie überall in BW. Die digitale Einreichung über ViBa-BW (mit BundID oder ELSTER) funktioniert ohne persönlichen Behördengang. Wir wickeln Bauanträge für internationale Bauherren vollständig remote ab.
Im Landkreis Lörrach — insbesondere im Wiesental, Kleinen Wiesental, Schönau und Todtnau — sieht vieles nach Ortschaft aus, ist baurechtlich aber § 35 BauGB (Außenbereich). Dort sind Bauten nur möglich, wenn sie landwirtschaftlichen oder vergleichbar privilegierten Zwecken dienen. Wer das übersieht, investiert in Planung, die keine Genehmigung bekommen kann. Unser Machbarkeits-Check klärt die planungsrechtliche Einordnung schriftlich — bevor ein Cent verschwendet wird.
Unser Firmensitz ist in Müllheim — wir kennen das Landratsamt Lörrach persönlich und wissen wie die Verfahren hier laufen.
Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.
Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit: schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.
Vollständige Unterlagen nach neuen Anforderungen seit Oktober 2025 — korrekte Dateibenennung inklusive.
Rückfragen des Landratsamts oder der Stadt Lörrach übernehmen wir kostenlos im Festpreis.
Unser Firmensitz in Müllheim. Wir kennen das Landratsamt, ViBa-BW seit Oktober 2025 und jeden Schwarzwald-Bebauungsplan. Starten Sie mit dem Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., anrechenbar) — und erhalten Sie die schriftliche Genehmigungsgarantie.
Wir beantragen Baugenehmigungen im gesamten Landkreis Lörrach — in allen Gemeinden, bei allen zuständigen Behörden.