Heimatregion — Büro in Müllheim, mitten im LK Lörrach

Baugenehmigung Lörrach —
genehmigt oder Geld zurück.

Anbau, Carport, Dachausbau, Aufstockung, Nutzungsänderung — wir kennen die LBO BW (Novelle 2025), das Landratsamt Lörrach und jeden Bebauungsplan zwischen Rheinebene und Hochschwarzwald.
Schriftliche Prüfung Ihres Vorhabens in 48 h — mit 99,5 % Erfolgsquote.

Kostenloses Erstgespräch Wie wir Lörrach kennen
Büro Müllheim — im LK Lörrach
Genehmigungsgarantie
Schriftlicher Festpreis
99,5%
Genehmigungsquote —
nach positivem Machbarkeits-Check
+600
geprüfte Projekte
in Baden-Württemberg
48 h
schriftliche Einschätzung
nach Machbarkeits-Check
Worauf es ankommt

Drei Gründe, warum Bauvorhaben im LK Lörrach scheitern

Egal ob Anbau in Schopfheim, Carport in Müllheim oder Dachausbau in Weil am Rhein — die häufigsten Stolperfallen sind überall dieselben. Wir kennen sie aus über 600 Projekten in Baden-Württemberg.

Problem 1 — Architekten-Honorar ohne Genehmigungssicherheit

Klassischer Ablauf bei Bauplanern: Vorplanung → Entwurfsplanung → Bauantrag. Honorar wird nach HOAI in Leistungsphasen abgerechnet — auch wenn der Antrag am Ende scheitert. Schnell sind 5.000–15.000 € investiert, bevor klar ist, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist.

Konsequenz: Wird der Antrag wegen § 34 BauGB Einfügen, Überschreitung von GRZ/GFZ, Abstandsflächen oder § 35 BauGB Außenbereich abgelehnt, ist das investierte Honorar weg.

Problem 2 — ViBa-BW seit 1.1.2025 und die BundID-Falle

Seit 1. Januar 2025 ist die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) verpflichtend. Papier- und E-Mail-Anträge werden vom Landratsamt Lörrach nicht mehr akzeptiert. Dafür brauchen Sie als Bauherr eine BundID (Online-Personalausweis oder ELSTER-Konto). Die Aktivierung dauert per Post ca. 14 Tage.

Konsequenz: Wer das nicht weiß, verliert beim ersten Antrag mindestens zwei Wochen — oft mehr, weil das System Anlagen zurückweist, die nicht im PDF/A-Format vorliegen.

Problem 3 — Abstandsflächen-Falle am Hang

Bei Anbau, Aufstockung oder Carport am Hang — und im LK Lörrach gibt es viele Hanggrundstücke — bemisst sich die Abstandsfläche nach § 5 Abs. 4 LBO BW von der natürlichen Geländeoberfläche, mit der talseitigen Wandhöhe als Berechnungsgrundlage. Das Aufstockungs-Privileg nach § 5 Abs. 5 LBO BW gilt seit der Novelle 2025 ausdrücklich nicht für grenzständige Gebäude.

Konsequenz: Bauplaner aus anderen Regionen rechnen das oft falsch — der Anbau wird im Verfahren kleiner als geplant oder es braucht eine Abweichungs- oder Befreiungs-Entscheidung der Behörde.

✓ Die Lösung — schriftliche Klarheit in 48 Stunden

Der Machbarkeits-Check ist eine schriftliche, juristisch begründete Prüfung Ihres Vorhabens — bevor Sie Geld in Architektenleistungen, Statik oder Vermessung investieren. Wir prüfen Bebauungsplan, § 34/§ 35 BauGB, Abstandsflächen, ViBa-BW-Vorgaben und parallele Verfahren (Denkmal-, Naturschutz, Wasserrecht). Bei positivem Ergebnis: schriftliche Genehmigungsgarantie. Der Betrag von 597 € zzgl. MwSt. ist vollständig auf den späteren Bauantrag anrechenbar.

Häufigste Bauvorhaben

Sechs Bauvorhaben — klar geregelt nach LBO BW (Fassung 2025)

Diese sechs Vorhaben machen über 80 % unserer Anfragen im Landkreis Lörrach aus. Mit der LBO-Reform 2025 (in Kraft seit 28.06.2025) haben sich einige Verfahren wesentlich vereinfacht — aber auch neue Fallstricke geschaffen.

Am häufigsten

Anbau & Erweiterung

Wer bestehenden Wohnraum erweitern möchte, landet fast immer im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW (kein Sonderbau). Entscheidend ist die planungsrechtliche Lage: im Innenbereich gilt das Einfügungsgebot des § 34 BauGB (nach Art, Maß, Bauweise, überbaubarer Grundstücksfläche), im B-Plan-Gebiet die konkreten Festsetzungen (insb. GRZ/GFZ). Abstandsflächen nach § 5 LBO BW immer auf dem eigenen Grundstück.

  • Vereinfachtes Verfahren § 52 LBO BW: Regelfall
  • § 34 BauGB Einfügen: Prüfung nach näherer Umgebung
  • Abstandsflächen § 5 LBO BW: Mindesttiefe 0,4 · Wandhöhe, mind. 2,5 m
Sehr häufig

Carport & Garage

Nach Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 LBO BW sind Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) bis zu 30 m² Grundfläche und max. 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gilt das nicht. Direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO BW nur, wenn die Wandlänge an der einzelnen Grenze max. 9 m und insgesamt aller Grenzbebauungen max. 15 m beträgt.

  • Innenbereich bis 30 m² / 3 m Wandhöhe: verfahrensfrei
  • Grenzbau: max. 9 m je Grenze, max. 15 m gesamt
  • Außenbereich § 35 BauGB: immer Baugenehmigung erforderlich
Dachausbau-Trend

Dachausbau & Dachgauben

Ein reiner Dachausbau ohne Veränderung der Außenkubatur (z.B. Innenausbau eines bestehenden Dachgeschosses) erfolgt häufig im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW. Dachgauben und Zwerchgiebel verändern die Kubatur und sind grundsätzlich genehmigungspflichtig — die LBO-Novelle 2025 hat den Einbau zur Wohnraumschaffung über § 5 Abs. 5 LBO BW jedoch erleichtert (kein zusätzlicher Grenzabstand, wenn in den durch die Außenwände vorgegebenen Grenzen).

  • Innenausbau ohne Kubaturänderung: § 52 LBO BW
  • Dachgauben/Zwerchgiebel: § 5 Abs. 5 LBO BW (Novelle 2025) erleichtert
  • Wohnraum-Neunutzung: GEG-Wärmeschutz + Brandschutz prüfen
LBO-Reform 2025

Aufstockung

Eine echte Erleichterung der Novelle 2025: Nach § 5 Abs. 5 LBO BW wird eine Aufstockung um bis zu zwei Geschosse nicht auf die Wandhöhe angerechnet — wenn die Baugenehmigung bzw. Kenntnisgabe des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt und die Aufstockung in den durch die Außenwände vorgegebenen Grenzen erfolgt. Ausnahme: bei grenzständigen Gebäuden gilt das Privileg seit der Novelle 2025 ausdrücklich nicht (§ 6 Abs. 1 S. 2 LBO BW). Statiknachweis für das Bestandstragwerk ist Pflicht.

  • Bis 2 Geschosse ohne zusätzlichen Abstand (Gebäude ≥ 5 Jahre)
  • Nicht für grenzständige Gebäude (Klarstellung Novelle 2025)
  • Solar bis 1,50 m + Dachdämmung bis 0,30 m: ohne Abstands-Auswirkung
Erleichterung 2025

Nutzungsänderung

Mit der LBO-Reform 2025 wurden Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 LBO BW generell verfahrensfrei — eine echte Erleichterung für Eigentümer von Gewerbe-, Büro- oder Lagerflächen, die Wohnraum schaffen wollen. Für alle anderen Nutzungsänderungen gilt: genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung andere oder weitergehende baurechtliche Anforderungen auslöst (Brandschutz, Stellplätze, Schallschutz). Im LK Lörrach typisch: Homeoffice → Praxis, Büro → Wohnung, Scheune → Atelier.

  • NÄ zu Wohnraum: verfahrensfrei (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 LBO BW)
  • Andere NÄ: vereinfachtes Verfahren § 52 LBO BW
  • Stellplatznachweis bei Publikumsverkehr (§ 37 LBO BW)
Lokal typisch

Außenbereich & Hanglage im Schwarzwald

Wer im Hochschwarzwald, im Wiesental oder am Markgräfler Hang baut, stößt auf zwei wiederkehrende Themen: § 35 BauGB Außenbereich (kein qualifizierter B-Plan, nicht im Zusammenhang bebauter Ortskern) und Hanglage-Abstandsflächen nach § 5 LBO BW. Im Außenbereich sind nur privilegierte oder begünstigte Vorhaben möglich — insbesondere die Nutzungsänderung aufgegebener Hofstellen und die angemessene Erweiterung bestehender Wohngebäude (§ 35 Abs. 4 BauGB). Am Hang ist die talseitige Wandhöhe maßgebend.

  • § 35 Abs. 4 BauGB: begünstigte Vorhaben im Außenbereich
  • § 5 Abs. 4 LBO BW: talseitige Wandhöhe am Hang
  • LUBW-Karten: Bebauungspläne und ÜSG online prüfbar
Der Ablauf

Von der Anfrage zur Baugenehmigung im LK Lörrach

Wir kennen das Landratsamt, ViBa-BW und jeden Schwarzwald-Bebauungsplan — Sie unterschreiben einmal digital, wir übernehmen den Rest.

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben — wir klären, ob es in unsere Genehmigungsgarantie passt. Schriftlich, telefonisch oder per Video-Call. Kosten: 0 €. Verpflichtung: keine.

Antwort am selben Werktag
2

Machbarkeits-Check — 597 €

Schriftliche Prüfung in 48 h: genehmigungsfähig ja oder nein, mit vollständiger juristischer Begründung. Wir prüfen B-Plan, § 35 BauGB, Abstandsflächen, ViBa-BW-Anforderungen, Denkmalschutz, ÜSG. Der gesamte Betrag wird später auf den Bauantrag angerechnet.

Bei positivem Ergebnis: schriftliche Genehmigungsgarantie
3

Vollständige Einreichung

Alle Unterlagen vollständig über ViBa-BW beim Landratsamt Lörrach eingereicht — inkl. Statiknachweis-Erklärung, GEG-Wärmeschutz, Stellplatznachweis und (wo nötig) DSchG-/WG-/BNatSchG-Parallelverfahren.

Schriftlicher Festpreis nach Machbarkeits-Check
4

Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Landratsamts Lörrach übernehmen wir kostenlos — der Festpreis gilt bis zur erteilten Baugenehmigung. Bei abgelehntem Antrag (außerhalb der Garantie) erstatten wir das Honorar.

Vereinfachtes Verfahren § 52 LBO BW: max. 2 Monate
Unser Einzugsgebiet

Von der Rheinebene bis in den Hochschwarzwald

Wir bearbeiten Bauanträge in allen Gemeinden des Landkreises Lörrach — und kennen die Sachbearbeiter im Landratsamt sowie die Bebauungspläne aller Gemeinden.

Lörrach & Umgebung

Lörrach-Stadt, Inzlingen, Binzen, Eimeldingen, Schallbach, Steinen, Maulburg

Weil am Rhein & Dreieck

Weil am Rhein, Grenzach-Wyhlen, Efringen-Kirchen, Egringen, Eichsel

Markgräflerland

Müllheim (Sitz), Kandern, Schliengen, Auggen, Buggingen, Badenweiler, Heitersheim, Sulzburg

Wiesental & mittlerer Schwarzwald

Zell im Wiesental, Kleines Wiesental, Schopfheim, Häg-Ehrsberg, Hasel, Wieden

Hochschwarzwald

Schönau, Todtnau, Utzenfeld, Tunau, Schönenberg, Wembach, Aitern, Fröhnd, Feldberg-Umgebung

Hochrhein-Achse

Rheinfelden, Schwörstadt, Wehr, Steinen, Hausen im Wiesental, Atzenbach

Heimvorteil: Unser Büro sitzt in Müllheim — mitten im Landkreis Lörrach. Termine vor Ort sind unkompliziert möglich, der gesamte Prozess läuft jedoch standardmäßig digital.
FAQ

Häufige Fragen aus dem Landkreis Lörrach

Sieben Fragen, die wir besonders oft hören — alle mit konkreten Verweisen auf die Landesbauordnung (Fassung 28.06.2025) und das Baugesetzbuch.

In den allermeisten Fällen ja. Ein Anbau ist eine bauliche Erweiterung, die das Gebäude in seiner Kubatur verändert — das löst in der Regel ein vereinfachtes Verfahren nach § 52 LBO BW aus (kein Sonderbau vorausgesetzt). Wir prüfen im Machbarkeits-Check insbesondere: planungsrechtliche Lage (§ 34 BauGB Einfügen oder konkrete B-Plan-Festsetzungen), Grundflächen- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ), Abstandsflächen nach § 5 LBO BW (Mindesttiefe 0,4 · Wandhöhe, mindestens 2,5 m) und ob das Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelten deutlich strengere Anforderungen.
Nach Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 LBO BW sind Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) bis zu 30 m² Grundfläche und max. 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gilt das nicht — auch ein kleiner Carport ist dort genehmigungspflichtig. Grenzbau ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO BW erlaubt, wenn die Wandlänge an der einzelnen Grenze max. 9 m und insgesamt an allen Grenzen max. 15 m beträgt. Achtung: Bebauungspläne können die Verfahrensfreiheit ausschließen oder beschränken — immer den B-Plan prüfen.
Reiner Innenausbau eines bestehenden Dachgeschosses ohne Änderung der Außenkubatur fällt häufig unter das vereinfachte Verfahren nach § 52 LBO BW. Dachgauben, Zwerchgiebel oder neue Dachfenster mit Kubaturänderung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die LBO-Reform 2025 hat den Einbau von Gauben und Zwerchgiebeln zur Wohnraumschaffung über § 5 Abs. 5 LBO BW erleichtert: kein zusätzlicher Grenzabstand, wenn die Gaube "in den durch die Außenwände vorgegebenen Grenzen" bleibt. Bei neuer Wohnnutzung kommen Brandschutz und GEG-Wärmeschutz dazu.
Nach § 5 Abs. 5 LBO BW (Fassung 28.06.2025) wird eine Aufstockung um bis zu zwei Geschosse nicht auf die Wandhöhe angerechnet — das heißt: kein zusätzlicher Grenzabstand erforderlich. Voraussetzung: Die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe des Gebäudes liegt mindestens fünf Jahre zurück, und die Aufstockung erfolgt "in den durch die Außenwände vorgegebenen Grenzen" (keine auskragenden Aufstockungen). Wichtige Klarstellung der Novelle 2025: Bei grenzständigen Gebäuden (z.B. Reihenhäuser) gilt dieses Privileg nicht — das ergibt sich ausdrücklich aus § 6 Abs. 1 S. 2 LBO BW. Der Statiknachweis für das Bestandstragwerk ist Pflicht.
Mit der LBO-Reform 2025 wurde § 50 Abs. 2 LBO BW erweitert: Nutzungsänderungen zur Schaffung von Wohnraum sind nun generell verfahrensfrei (Nr. 2 neu) — eine echte Erleichterung für alle, die Büros, Lager oder Gewerbeflächen in Wohnraum umwandeln wollen. Für alle anderen Nutzungsänderungen gilt der Grundsatz: genehmigungspflichtig, wenn die neue Nutzung andere oder weitergehende öffentlich-rechtliche Anforderungen auslöst — insbesondere Brandschutz, Stellplatznachweis (§ 37 LBO BW), Schallschutz oder Hygiene. Im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW liegt die Verantwortung für bestimmte Prüfungen beim Bauherrn.
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Der Machbarkeits-Check ist eine schriftliche, juristisch begründete Prüfung in 48 h mit konkreter Aussage "genehmigungsfähig: ja oder nein". Wir prüfen Bebauungsplan, § 34/§ 35 BauGB, Abstandsflächen, GRZ/GFZ, Stellplatzsatzung der Gemeinde sowie ggf. Denkmalschutz (DSchG BW), Naturschutz (BNatSchG) und Wasserrecht (§ 78 WHG / WG BW). Bei positivem Ergebnis: schriftliche Genehmigungsgarantie. Der Betrag von 597 € zzgl. MwSt. ist vollständig anrechenbar auf den späteren Bauantrag — eine kleine Investition für vollständige Klarheit, bevor Sie Architekten- oder Statikhonorare auslösen.
Die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) ist seit 1. Januar 2025 landesweit verpflichtend — das gilt auch für das Landratsamt Lörrach. Papier- und E-Mail-Anträge werden nicht mehr akzeptiert. Bauherren benötigen eine BundID (Aktivierung über Online-Personalausweis oder ELSTER-Konto, Zugangsdaten kommen per Post in ca. 14 Tagen). Planverfasser brauchen ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Eingereichte Unterlagen müssen seit 15.10.2024 dem PDF/A-1a-Format entsprechen — sonst werden sie zurückgewiesen. Wir übernehmen die gesamte digitale Einreichung — Sie unterschreiben einmal digital.

Bauvorhaben im Landkreis Lörrach? Das ist unser Heimvorteil.

Anbau, Carport, Dachausbau, Aufstockung, Nutzungsänderung — mit der LBO-Reform 2025 haben sich viele Verfahren geändert. Wir kennen jeden Paragrafen. Beginnen Sie mit dem kostenlosen Erstgespräch. Wir klären ehrlich, ob Ihr Vorhaben in unsere Genehmigungsgarantie passt — bevor Sie einen Cent investieren.

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Kontakt

Kostenloses Erstgespräch — Bauvorhaben im LK Lörrach

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob Ihr Vorhaben in unsere Genehmigungsgarantie passt — kostenlos und unverbindlich. Erst danach koordinieren wir bei Interesse den Machbarkeits-Check.

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Genehmigungsquote
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Kosten für das Erstgespräch
Wir kennen
den Landkreis Lörrach.

Büro in Müllheim, im Markgräflerland gewachsen, in Schwarzwald-Höfen erfahren. Wir nehmen nur so viele Projekte an, wie wir persönlich betreuen können — keine Warteschlange.

Kapazität
Aufgrund unserer 99,5 % Genehmigungsquote ist die Nachfrage hoch — wir klären im Erstgespräch, ob Ihr Vorhaben in unsere Garantie passt.
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Machbarkeits-Check — 597 € Schriftliche Prüfung in 48 h. Ergebnis: Genehmigungsgarantie ja oder nein. Vollständig anrechenbar.
„Der Festpreis hat mich überzeugt. Kein versteckter Aufwand, ein Ansprechpartner, schnelle Rückmeldung. Mein Dachausbau ist genehmigt.“ — Kunde aus Müllheim · Anbau im Markgräflerland
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