Genehmigungsplanung Lörrach — Dreiländereck & Markgräflerland

Baugenehmigung Lörrach —
Genehmigt. Garantiert. Festpreis.

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Unser Firmensitz ist in Müllheim — direkt im Herzen des Landkreises Lörrach. Das bedeutet: Wir kennen das Landratsamt, die Sprechzeiten, die neuen ViBa-BW-Anforderungen seit Oktober 2025, und die baurechtlichen Besonderheiten von Weil am Rhein bis Schönau im Schwarzwald, von Kandern bis Rheinfelden. Kein nationaler Anbieter hat diesen Ortskenntnis-Vorteil — und der macht bei Ihrem Bauantrag den Unterschied.

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🏠 Firmensitz Müllheim
Die häufigsten Bauvorhaben

Was Bauherren im Landkreis Lörrach am häufigsten beantragen

Der Landkreis Lörrach ist topografisch und wirtschaftlich eine der vielfältigsten Regionen in BW — von der Rheinebene über Markgräflerland bis in den Hochschwarzwald.

🏠 Häufigste Anfrage

Anbau & Erweiterung

Von Schliengen über Kandern bis nach Schopfheim prägen Eigenheime aus den 1970er bis 1990er Jahren große Teile des Landkreises — und viele ihrer Besitzer möchten nach Jahrzehnten endlich anbauen. Anbauten sind fast immer genehmigungspflichtig, weil sie das Grundstück zusätzlich belasten. Entscheidend ist dabei die planungsrechtliche Lage: Wer im Innenbereich nach § 34 BauGB baut, muss sich in die nähere Umgebung einfügen; im Außenbereich nach § 35 BauGB gelten deutlich strengere Anforderungen, die in den Lagen rund um Badenweiler, Todtnau oder im Kleinen Wiesental häufig relevant werden.

Innenbereich (§ 34 BauGB): einfügen in nähere Umgebung maßgeblich
Außenbereich (§ 35 BauGB): Privilegierung prüfen — sonst schwierig
Abstandsflächen nach § 5 LBO BW: bergwärts oft weniger kritisch als im Tal
🏔 Schwarzwald typisch

Anbau in der Schwarzwald-Hanglage

Vom Kleinen Wiesental über Todtnau bis Schönau: Hanglagen mit charakteristischen Schwarzwald-Höfelagen. Wie in Stuttgart gilt: Die Abstandsfläche nach § 5 Abs. 4 LBO BW bemisst sich nach der tals­eitigen Wandhöhe, gemessen von der natürlichen Geländeoberfläche. Bei Hofgehöften im Schwarzwald oft kombiniert mit Fragen des Denkmalschutzes und des Außenbereichs.

§ 5 Abs. 4 LBO BW: Wandhöhe ab natürl. Geländeoberfläche maßgebend
Tals­eitige Wandhöhe bestimmt Abstandsflächentiefe
Schwarzwaldhöfe: oft Denkmalschutz + Außenbereich kombiniert
🌿 Markgräflerland

Bauen im Weinbaugebiet

Das Markgräflerland ist Weinbaugebiet — Rebflächen, Weinberge und die angrenzenden Grundstücke haben besondere baurechtliche Status. Viele Grundstücke die schön eben am Hang liegen, sind rechtlich Außenbereich nach § 35 BauGB — dort ist Bauen ohne Privileg (Landwirtschaft, Forstwirtschaft etc.) grundsätzlich nicht zulässig. Unser Machbarkeits-Check klärt die planungsrechtliche Lage.

§ 35 BauGB Außenbereich: Privilegierung prüfen
Rebflächen: keine automatische Innenbereichslage
Landwirtschaftliche Privilegierung: nur für echte Betriebe
📐 Grenznähe

Nutzungsänderung

Viele Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, nutzen ihre Gebäude flexibel: Homeoffice, Praxis, Gewerbeanbau. Jede Nutzungsänderung die neue baurechtliche Anforderungen auslöst, ist genehmigungspflichtig. Im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW liegt die Verantwortung für bestimmte Prüfungen beim Bauherrn — ein häufiger Fehler.

§ 52 LBO BW vereinfachtes Verfahren: Eigenverantwortung Bauherr
Homeoffice → Praxis: Nutzungsänderung mit eigenen Brandschutzanforderungen
Ferienwohnung: im Landkreis Lörrach keine ZwEVS, aber B-Plan prüfen
🚗 LBO 2025

Garage & Carport

Seit der LBO-Reform 2025 können Garagen bis 50 m² im Innenbereich unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei sein. Im Landkreis Lörrach gilt allerdings für viele Gemeinden mangels aktuellen Bebauungsplans der § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) — und dort kann ein B-Plan die Verfahrensfreiheit ausdrücklich ausschließen. Unser Machbarkeits-Check klärt die planungsrechtliche Einordnung Ihres Grundstücks, bevor Sie einen Cent in Planung investieren.

§ 50 Abs. 1 LBO BW: bis 50 m² ggf. verfahrensfrei — B-Plan prüfen
Unbeplanter Innenbereich: häufig im Landkreis Lörrach
Außenbereich: Garage nur mit Baugenehmigung möglich
🏗 Dachausbau

Dachausbau & Gauben

In den Ortszentren von Müllheim, Lörrach und Weil am Rhein bieten viele Gebäude noch ungenutztes Dachgeschosspotenzial — wer es heben will, kommt an einer Baugenehmigung nicht vorbei, da Gauben die Gebäudekubatur verändern. Im Schwarzwald kommen häufig noch örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO BW hinzu, die Firstrichtung, Dachneigung und Ziegelfarbe regeln. Diese Satzungen gelten auf Gemeindeebene und sollten immer vorab geprüft werden.

Gauben: immer genehmigungspflichtig
§ 74 LBO BW: örtl. Bauvorschriften zu Dachgestaltung in vielen Gemeinden
Schwarzwald-Gemeinden: Firstrichtung und Dachneigung oft vorgeschrieben
Baurechtliche Besonderheiten

ViBa-BW, Außenbereich, Dreiländereck — die Baurechts-Besonderheiten im Landkreis Lörrach

Das Dreiländereck ist baurechtlich komplexer als die meisten BW-Regionen: geteilte Behördenzuständigkeit, Außenbereich im Schwarzwald, und die besondere Wirtschaftssituation durch die Schweizer Grenznähe.

🏛 Geteilte Zuständigkeit — drei verschiedene Behörden

⚠ Welche Behörde ist für Ihr Grundstück zuständig?

Den größten Teil des Landkreises betreut das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Baurecht (Im Entenbad 11+13, 79541 Lörrach) als untere Baurechtsbehörde. Sprechzeiten: dienstags von 08:00–12:30 Uhr — ausschließlich telefonisch — sowie donnerstags von 08:00–12:30 und 13:30–17:30 Uhr persönlich. Einreichung seit Oktober 2025 ausschließlich über ViBa-BW.

Als Große Kreisstadt verfügt die Stadt Lörrach (Luisenstraße 16) über eine eigene Baurechtszuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet einschließlich Inzlingen. Sprechzeiten: Mo 08:00–10:30, Di 08:00–12:00, Do 13:30–16:00, Fr 08:00–12:00 Uhr — Beratung generell nur nach Terminvereinbarung. Ebenso eigenständig sind Weil am Rhein und Rheinfelden (zuständig auch für Schwörstadt). Wir wissen sofort, an welche der drei Behörden Ihr Antrag gehört — und reichen dort vollständig ein.

⚡ ViBa-BW seit 1. Oktober 2025 — kompletter Systemwechsel

ℹ Wichtig: Altes conject-System nicht mehr gültig

Der Fachbereich Baurecht des Landratsamts Lörrach hat am 1. Oktober 2025 vollständig auf ViBa-BW umgestellt. Das frühere System „conject" ist abgeschaltet. Papieranträge, E-Mail-Einreichungen und conject-Anträge werden nicht mehr akzeptiert. Alle Unterlagen müssen als archivfähige PDF/A-Dateien mit korrekter Dateibenennung eingereicht werden (Vorgaben zur Dateibenennung auf loerrach-landkreis.de). Auch der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt seit dem 1.10.2025 über ViBa-BW. Wir kennen die neuen Anforderungen und reichen korrekt ein.

🏴 Dreiländereck — Grenzgänger und internationale Bauherren

ℹ Schweizer Arbeitsort hat keinen Einfluss auf deutsches Baurecht

Der Landkreis Lörrach grenzt unmittelbar an die Schweiz (Basel) und Frankreich. Rund 21.300 Personen aus dem Landkreis pendelten zuletzt beruflich in die Schweiz. Viele dieser Grenzgänger wohnen in Deutschland und wollen hier bauen — ihr Schweizer Arbeitgeber oder Wohnsitz hat keinerlei Einfluss auf das deutsche Baurecht. Genehmigt wird nach LBO BW und BauGB wie überall in BW. Die digitale Einreichung über ViBa-BW (mit BundID oder ELSTER) funktioniert ohne persönlichen Behördengang. Wir wickeln Bauanträge für internationale Bauherren vollständig remote ab.

🌿 Außenbereich im Schwarzwald — § 35 BauGB als häufige Hürde

⚠ Scheinbarer Innenbereich ist oft Außenbereich

Im Landkreis Lörrach — insbesondere im Wiesental, Kleinen Wiesental, Schönau und Todtnau — sieht vieles nach Ortschaft aus, ist baurechtlich aber § 35 BauGB (Außenbereich). Dort sind Bauten nur möglich, wenn sie landwirtschaftlichen oder vergleichbar privilegierten Zwecken dienen. Wer das übersieht, investiert in Planung, die keine Genehmigung bekommen kann. Unser Machbarkeits-Check klärt die planungsrechtliche Einordnung schriftlich — bevor ein Cent verschwendet wird.

Die zuständigen Behörden

Baurecht im Landkreis Lörrach — Kontakt

🏛 Landratsamt Lörrach — Fachbereich Baurecht
📍
AdresseIm Entenbad 11+13
79541 Lörrach
📞
Telefon07621 410-0
🕐
SprechzeitenDi: 08:00–12:30 Uhr (nur telefonisch)
Do: 08:00–12:30 + 13:30–17:30 Uhr
ViBa-BW PflichtSeit 1. Oktober 2025 ausschließlich ViBa-BW
conject & Papier: nicht mehr möglich
Zuständig fürAlle Gemeinden im Landkreis Lörrach
außer: Lörrach-Stadt, Rheinfelden, Weil am Rhein
🏛 Stadt Lörrach — Fachbereich Baurecht
📍
AdresseLuisenstraße 16
79539 Lörrach
📞
Telefon Sekretariat07621 415-576
🕐
SprechzeitenMo: 08:00–10:30 Uhr
Di: 08:00–12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 13:30–16:00 Uhr
Fr: 08:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach Terminvereinbarung
Zuständig fürStadtgebiet Lörrach inkl. Inzlingen
Der Ablauf

Von der Anfrage zur Genehmigung im Landkreis Lörrach

Unser Firmensitz ist in Müllheim — wir kennen das Landratsamt Lörrach persönlich und wissen wie die Verfahren hier laufen.

1

Machbarkeits-Check

Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.

2

Garantieerklärung

Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit: schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.

3

ViBa-BW Einreichung

Vollständige Unterlagen nach neuen Anforderungen seit Oktober 2025 — korrekte Dateibenennung inklusive.

4

Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Landratsamts oder der Stadt Lörrach übernehmen wir kostenlos im Festpreis.

Häufige Fragen

Fragen zur Baugenehmigung im Landkreis Lörrach

Vor jedem Auftrag prüfen unsere Fachleute Ihr Vorhaben im Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar) — inkl. Innen-/Außenbereich-Einordnung, Schwarzwald-Bebauungspläne und ViBa-BW-Verfahren beim Landratsamt Lörrach. Nur wenn wir die Genehmigungsfähigkeit schriftlich bestätigen können, erteilen wir die Genehmigungsgarantie. Details in AGB § 4.
Seit dem 1. Oktober 2025 ausschließlich über ViBa BW. Wir übernehmen die vollständige digitale Einreichung. Nach unserem Machbarkeits-Check und schriftlicher Genehmigungsgarantie reichen wir Ihren Antrag vollständig ein — Rückfragen des Landratsamts kostenlos inklusive.
Das hängt davon ab wo Ihr Grundstück liegt. Landratsamt Lörrach (Im Entenbad 11+13): für alle Gemeinden im Landkreis außer den Großen Kreisstädten. Stadt Lörrach (Luisenstraße 16): für das Stadtgebiet Lörrach inkl. Inzlingen. Rheinfelden: eigene Zuständigkeit, inkl. Schwörstadt. Weil am Rhein: eigene Zuständigkeit. Wir wissen sofort an wen wir uns wenden müssen.
Das ist eine der häufigsten Fragen im Landkreis Lörrach. Viele Lagen im Wiesental, Kleinen Wiesental und Schwarzwald sehen wie Innenbereich aus, sind aber rechtlich Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Außenbereich ist Bauen grundsätzlich nur privilegiert möglich. Unser Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar) klärt das schriftlich anhand der Katasterpläne.
Ja. Der Schweizer Arbeitgeber oder Wohnsitz hat keinen Einfluss auf das deutsche Baurecht. Maßgeblich ist der Standort Ihres Bauvorhabens. ViBa-BW funktioniert mit BundID (Online-Ausweis) oder ELSTER-Konto — kein persönlicher Behördengang in Deutschland erforderlich. Wir wickeln Bauanträge für internationale Bauherren vollständig digital ab.
Die Behördengebühren betragen ca. 0,5 % der Bausumme, mindestens 100–200 €, direkt ans Landratsamt. Unsere Planungsleistung beginnt ab 3.497 € inkl. MwSt. Der Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar) ist der erste Schritt — erst danach erteilen wir die schriftliche Genehmigungsgarantie.

Bauvorhaben im Landkreis Lörrach?
Das ist unser Heimvorteil.

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Unser Einzugsgebiet

Von der Rheinebene bis in den Hochschwarzwald

Wir beantragen Baugenehmigungen im gesamten Landkreis Lörrach — in allen Gemeinden, bei allen zuständigen Behörden.

Lörrach & Umgebung
Lörrach-Stadt, Inzlingen, Binzen, Eimeldingen, Schallbach
Weil am Rhein & Dreieck
Weil am Rhein, Grenzach-Wyhlen, Efringen-Kirchen, Egringen
Markgräflerland
Müllheim, Kandern, Schliengen, Badenweiler, Buggingen, Heitersheim
Rheinfelden & Hochrhein
Rheinfelden, Schwörstadt, Maulburg, Schopfheim, Wehr
Wiesental & Schwarzwald
Zell im Wiesental, Kleines Wiesental, Schönau, Todtnau, Häg-Ehrsberg
Hochschwarzwald
Utzenfeld, Tunau, Schönenberg, Bad Bellingen, Feldberg-Umgebung