Wir kennen das Baurechtsamt Freiburg, ViBa-BW, die sozialen Erhaltungssatzungen und jeden Bebauungsplan in Wiehre, Herdern und Vauban. Sie unterschreiben einmal — wir erledigen den Rest.
Freiburg ist eine der teuersten Wohnstädte Deutschlands — Eigenheimbesitzer erweitern lieber als umzuziehen. Das sind die Vorhaben, die wir für Sie genehmigen.
In Freiburg wird lieber angebaut als umgezogen. Ein Anbau schafft Wohnraum ohne Grundstücksverlust — besonders beliebt in Haslach, Günterstal und Kirchzarten. Wintergärten auf bestehenden Terrassen sind baurechtlich eigenständige Anlagen und fast immer genehmigungspflichtig.
In den Gründerzeitquartieren Wiehre, Herdern und Neuburg schlummern tausende ungenutzter Dachgeschosse. Wer eine Gaube einbaut oder das Dachgeschoss zur Wohnung ausbauen möchte, benötigt eine Baugenehmigung — und sollte zusätzlich prüfen, ob das Gebäude in einem Bereich mit städtebaulicher Erhaltungssatzung liegt, die das Ortsbild schützt.
Freiburg hat einen der höchsten Wohnraumbedarfe in BW. Gewerbeflächen werden zu Wohnungen, Büros zu Arztpraxen, Lager zu Wohneinheiten. Fast jede Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig — und in Milieuschutzgebieten zusätzlich eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich.
Seit der LBO-Reform 2025 sind Garagen bis 50 m² im Innenbereich unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei. Aber Vorsicht: Viele Bebauungspläne in Freiburg heben diese Verfahrensfreiheit auf. Unser Machbarkeits-Check klärt das schriftlich.
Die südwestliche Sonnenlage macht Freiburg zur Hochburg der Terrassenbebauung. Eine dauerhaft befestigte Überdachung mit eigenem Dach ist baurechtlich eine bauliche Anlage — und ab 30 m² in aller Regel genehmigungspflichtig. Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze immer entscheidend.
Wenn das Grundstück keine Fläche mehr hergibt, bleibt der Weg nach oben. Aufstockungen sind in Freiburg besonders in Haslach, Betzenhausen und Zähringen verbreitet. Statiknachweis ist gesetzlich Pflicht (§ 13 LBO BW) — wir koordinieren den Tragwerksplaner transparent zum Festpreis.
Freiburg hat neben der LBO BW mehrere städtische Instrumente, die Ihren Bauantrag direkt beeinflussen können — von der Sozialen Erhaltungssatzung bis zum Vauban-Kaufvertrag. Wer diese Besonderheiten nicht kennt, riskiert eine Zurückweisung beim ersten Einreichungsversuch.
In Freiburg gibt es in mehreren Stadtteilen Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB. In diesen Gebieten benötigen Modernisierungen, Sanierungen, Wohnungszusammenlegungen und -teilungen neben der Baugenehmigung zusätzlich eine erhaltungsrechtliche Genehmigung beim Baurechtsamt. Das gilt auch für selbstgenutztes Wohnungseigentum. Wer das übersieht, hat zwei fehlende Genehmigungen statt einer.
Die Soziale Erhaltungssatzung gilt hier seit August 2020 und wurde 2023 vom Verwaltungsgerichtshof BW ausdrücklich für rechtmäßig erklärt. Modernisierungen, Wohnungsteilungen und -zusammenlegungen bedürfen einer zusätzlichen Genehmigung.
Eine der ältesten Sozialen Erhaltungssatzungen in Freiburg — in Kraft seit Dezember 2015. Wer hier den Wohnungsbestand durch Umbau verändern möchte, braucht zusätzlich zur Baugenehmigung eine erhaltungsrechtliche Genehmigung.
Im Haslach ist die Soziale Erhaltungssatzung aktiv. Da die Gebietsgrenzen teils mitten durch Straßenzüge verlaufen, muss die genaue Grundstückslage unbedingt vorab geprüft werden.
Seit November 2025 läuft eine Untersuchung, bei der rund 1.500 Haushalte zu ihrer Wohnsituation befragt werden. Ob daraus eine Satzung entsteht, ist noch offen — wir halten unsere Kunden auf dem Laufenden.
Ein Gutachten zu diesen Gebieten wurde beauftragt. Ob und wann eine Satzung folgt, ist derzeit noch offen. Unser Machbarkeits-Check berücksichtigt jeweils den aktuellen Stand.
Kein Milieuschutz — wohl aber städtebauliche Erhaltungssatzungen in Teilen von Herdern (Musikerviertel, Ludwig-Aschoff-Platz-Bereich), die das Ortsbild schützen. Abbruch und tiefgreifender Umbau sind dort genehmigungspflichtig.
Die Erhaltungssatzung setzt Umbauten keine grundsätzliche Grenze — Instandhaltungen, Modernisierungen auf zeitgemäßen Standard und die Schaffung von Wohnraum bleiben möglich. Geprüft wird stets im Einzelfall, ob eine Maßnahme die ansässige Bevölkerung verdraengen könnte. Wir kennen die Prüfpraxis des Baurechtsamts Freiburg und bereiten jeden Antrag so vor, dass er diese Hürde souverän nimmt.
Neben dem Milieuschutz gibt es in Freiburg städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Sie schützen das Ortsbild in bestimmten Quartieren und verlangen eine Genehmigung für Abbruch, Umbau oder Nutzungsänderung — auch wenn baurechtlich keine Genehmigung erforderlich wäre.
Betroffene Gebiete (Stand 2025): Brühl-Beurbarung (Arbeitersiedlung 1880–1920er), Herdern (Musikerviertel, Bebauung um Ludwig-Aschoff-Platz, Tennenbacherstraße/Rennweg-West), Stühlinger (Stühlinger Kirchplatz). Hinweis: Die Waldsee-Satzung wurde im Juli 2025 vom Gemeinderat wieder aufgehoben.
Im Stadtteil Vauban wurden die ökologischen Anforderungen nicht nur in den Bebauungsplan aufgenommen, sondern auch in die privatrechtlichen Kaufverträge eingebettet. Wer dort anbaut oder umbaut, muss die Anforderungen der Niedrigenergiebauweise nach Freiburger Standard einhalten. Das ist keine baurechtliche Vorgabe der LBO — sie ergibt sich aus dem Kaufvertrag und ist trotzdem verbindlich. Unser Machbarkeits-Check prüft auch diese Dimension.
Das Baurechtsamt der Stadt Freiburg ist gleichzeitig untere Denkmalschutzbehörde. Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude oder in dessen Nähe baut, hat es mit derselben Behörde zu tun — aber zwei verschiedenen Verfahren. Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen müssen gesondert beantragt werden. Besonders betroffen: Altstadt, Teile der Wiehre und Herdern, historische Einzelgebäude stadtweit. Den Denkmalstatus eines Gebäudes klärt das BeratungsZentrum Bauen (BZB) auf Anfrage.
✓ Wir übernehmen die vollständige digitale Einreichung für Sie. Seit 2025 müssen alle Bauanträge in Freiburg ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) eingereicht werden. Eine Einreichung per Post ist nicht mehr zulässig. Für Privatpersonen ist eine BundID mit Online-Ausweis erforderlich — alternativ ein ELSTER-Konto. Wir übernehmen den gesamten digitalen Prozess: Unterlagenzusammenstellung, Upload, Behördenkommunikation. Sie unterschreiben den Antrag einmalig digital — und haben damit Ihren Teil erledigt.
Zwei Behörden können zuständig sein — je nachdem ob Ihr Grundstück im Stadtgebiet Freiburg oder im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt. Wir wissen, an wen wir uns wenden müssen.
Hinweis: Auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind wir Ihr Ansprechpartner — von Müllheim (unser Firmensitz) bis Kirchzarten kennen wir die zuständigen Sachbearbeiter und Verfahrenswege persönlich.
Milieuschutz, Erhaltungssatzung, ViBa-BW — wir navigieren das für Sie. Unser Ablauf ist klar.
Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben schriftlich — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.
Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit erteilen wir die schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.
Alle Unterlagen — inkl. Milieuschutz-Check — vollständig über ViBa-BW eingereicht. Auf Anhieb.
Rückfragen des Baurechtsamts Freiburg übernehmen wir kostenlos — der Festpreis gilt bis zur erteilten Genehmigung.
Milieuschutz, Erhaltungssatzung, ViBa-BW — wir navigieren das für Sie. Starten Sie mit dem Machbarkeits-Check (597 € inkl. MwSt., anrechenbar) — unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben und erteilen die schriftliche Genehmigungsgarantie.