Stuttgart vereint auf engem Raum alles, was Baugenehmigungen komplex macht: Hanggrundstücke in der Kessellage, eine Zweckentfremdungssatzung, strikte Stellplatznachweise und ein Baurechtsamt mit drei Bauabteilungen. Wir kennen jede dieser Hürden und navigieren sie für Sie — zum Festpreis, sauber und vollständig eingereicht.
Die Kesseltopografie Stuttgarts erzeugt einzigartige baurechtliche Situationen — kein anderer Ballungsraum in BW hat derart viele Hanggrundstücke, Unterbaugaragen und Terrassengeschosse.
Rund 70 % der Stuttgarter Wohnhäuser stehen am Hang. Ein Anbau am Hang ist kein normaler Anbau: Die Abstandsfläche nach § 5 LBO BW richtet sich nach der talseitigen Wandhöhe — die kann deutlich größer sein als die bergseitige. Wer das nicht kennt, unterschätzt den erforderlichen Grenzabstand erheblich.
Wer in Stuttgart kein Grundstück mehr hat, baut nach oben. Die LBO-Reform 2025 hat mit § 5 Abs. 5 LBO BW Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse ohne zusätzlichen Grenzabstand erleichtert — jedoch nicht für grenzständige Gebäude (VGH BW, Urt. v. 13.11.2023 — 14 S 1161/23). In Stuttgarts dicht bebautem Kessel ist diese Einschränkung häufig relevant.
In den Stuttgarter Villengebieten von Degerloch über Sillenbuch bis Botnang und Stammheim steckt enormes Dachgeschosspotenzial — und doch zögern viele Eigentümer, weil Gauben als Kubaturänderung immer genehmigungspflichtig sind und gleichzeitig die Abstandsflächenberechnung neu aktivieren. In Bereichen mit örtlichen Bauvorschriften (z. B. Gestaltungssatzungen) können zusätzliche Anforderungen an Dachform und Material gelten.
Der Stuttgarter Wohnungsmarkt gehört zu den angespanntesten in ganz Deutschland — weshalb die Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) seit 2016 gilt und bis 31. Dezember 2030 verlängert wurde. Wer Wohnraum gewerblich nutzt oder als Ferienwohnung vermietet, braucht neben der Baugenehmigung eine separate ZwEVS-Genehmigung beim Baurechtsamt — zwei Anträge, eine Behörde.
In Stuttgarts Hanglage sind Garagenunterbauten und Stützmauergaragen gang und gäbe. Die Stellplatzsatzung der Stadt Stuttgart (seit 6.8.2020) regelt, wie viele Stellplätze je nach ÖPNV-Anbindung nachzuweisen sind. Im inneren Stadtgebiet entfällt für Nicht-Wohnnutzungen die KFZ-Stellplatzpflicht vollständig. Ablösemöglichkeit: statt Realherstellung, je nach Zone.
Terrassengeschosse sind in Stuttgart durch die Hangtopografie weit verbreitet: Das untere Geschoss ist zur Talseite offen, zur Bergseite ins Gelände eingegraben. Baurechtlich werden diese Ebenen wie Vollgeschosse behandelt, wenn sie die Kriterien des § 2 Abs. 6 LBO BW erfüllen. Terrassenüberdachungen auf Terrassengeschossen werden als eigene bauliche Anlage behandelt.
Als Stadtkreis hat Stuttgart keine Trennung zwischen Gemeindeverwaltung und unterer Baurechtsbehörde — das Baurechtsamt ist für beides zuständig. Das vereinfacht manche Wege, macht aber andere Stuttgarter Besonderheiten umso wichtiger.
Das ist der meistunterschätzte Fehler bei Hangbauten: Nach § 5 Abs. 4 LBO BW wird die Wandhöhe von der natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Bei einem Hanggrundstück ist die talseitige Wand deutlich höher als die bergseitige — und die talseitige Wandhöhe bestimmt die erforderliche Abstandsflächentiefe zur Grundstücksgrenze. Viele Bauherren unterschätzen die benötigte Fläche und scheitern beim ersten Anlauf.
ZusäBei Hanggaragen und Unterbauten stellt sich zudem die Frage, ob der Stützwandbereich als eigenständige bauliche Anlage gilt und damit eigene Abstandsflächen auslöst. Unser Machbarkeits-Check klärt das schriftlich.
§ 5 Abs. 5 LBO BW (seit 11.02.2023, konkretisiert durch LBO-Reform 2025) erlaubt die Aufstockung rechtmäßig bestehender Gebäude um bis zu zwei Geschosse ohne zusätzliche Abstandsfläche — wenn die Baugenehmigung mindestens 5 Jahre zurückliegt und das Gebäude nicht grenzständig errichtet wurde. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 13.11.2023 (Az. 14 S 1161/23) klargestellt: Grenzständige Gebäude sind von dieser Erleichterung ausgenommen. In Stuttgarts dichtem Kessel ist das besonders häufig relevant.
In Stuttgart gilt seit dem 1. Januar 2016 die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEVS), verlängert bis 31. Dezember 2030. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu mehr als 50 % der Gesamtfläche gewerblich genutzt wird, länger als 6 Monate leer steht oder mehr als 10 Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung (z. B. über Airbnb) vermietet wird. Wer eine Nutzungsänderung plant, die beides berührt, muss zwei separate Anträge stellen: einen Bauantrag und einen ZwEVS-Antrag. Zuständig ist das Sachgebiet Besondere Rechtsgebiete beim Baurechtsamt Stuttgart. Wir koordinieren beide Verfahren für Sie.
Die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart ergänzt § 37 LBO BW mit Stuttgarter Besonderheiten: Im inneren Stadtgebiet müssen für Nicht-Wohnnutzungen keine KFZ-Stellplätze mehr nachgewiesen werden. Für Wohnnutzungen gilt ein ÖPNV-Bonus der die Zahl der erforderlichen Stellplätze reduziert. Bei öffentlich gefördertem Sozialmietwohnungsbau mit langfristiger Bindung reduziert sich die Zahl nochmals um weitere 30 %.
Wer die notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück nicht herstellen kann, hat mit Zustimmung des Amts für Stadtplanung und Wohnen die Möglichkeit einer Stellplatzablöse, die nach drei Zonen gestaffelt berechnet wird. Wir übernehmen die Berechnung und stellen den Antrag für Sie.
✓ Stuttgart hat seit Januar 2022 die digitale Antragstellung eingeführt — als eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg. Die Einreichung erfolgt über das Serviceportal BW (service-bw.de). Mit der LBO-Reform 2025 gilt landesweit ViBa-BW als einheitliche Plattform. Für Privatpersonen ist eine BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER erforderlich. Wir übernehmen den gesamten digitalen Einreichungsprozess — inkl. Bauamt-Kommunikation bis zur erteilten Genehmigung.
Das Baurechtsamt Stuttgart ist in drei Bauabteilungen gegliedert, die je nach Stadtbezirk zuständig sind: Bauabteilung Nord (u. a. Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen), Bauabteilung Neckar (u. a. Bad Cannstatt, Wangen, Untertürkheim, Obertürkheim) und Bauabteilung Süd (u. a. Degerloch, Sillenbuch, Hedelfingen, Birkach). Erste Anlaufstelle ist immer der Bürgerservice Bauen in der Eberhardstraße 33 — er vermittelt den Kontakt zur zuständigen Bauabteilung. Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung über den Online-Terminservice möglich.
Als Stadtkreis hat Stuttgart keine eigene Kreisbehörde — das Baurechtsamt ist gleichzeitig Gemeindeverwaltung und untere Baurechtsbehörde. Das vereinfacht den Instanzenweg.
Hangabstandsflächen, ZwEVS, Stellplatzsatzung — wir kennen jeden Paragrafen und jeden Schritt.
Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben schriftlich — 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.
Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit erteilen wir die schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.
Alle Unterlagen vollständig über ViBa-BW beim Stadtplanungsamt eingereicht — inkl. Stellplatz- und Abstandsflächen-Prüfung.
Rückfragen des Stadtplanungsamts Stuttgart übernehmen wir kostenlos — der Festpreis gilt bis zur erteilten Genehmigung.