Baugenehmigung Hochrhein:
genehmigt oder Geld zurück.

Lörrach, Waldshut und Konstanz: drei Landkreise, eigene Regeln. Wir kennen sie alle. Vollständig eingereicht beim ersten Anlauf.

Kostenlose Ersteinschätzung Wie wir den Hochrhein kennen
Büro Müllheim — Hochrhein-Achse
Genehmigungsgarantie
Schriftlicher Festpreis
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genehmigte Projekte in BW
99,5 %
Genehmigungsquote im Architekten-Team
48 h
schriftliches Ergebnis, anrechenbar
Der Ablauf

Von der Anfrage zur Baugenehmigung am Hochrhein

Wir kennen die drei Landratsämter, ViBa-BW und die Hochrhein-Sonderlagen (Wasserrecht, Denkmalschutz) — Sie unterschreiben einmal digital, wir übernehmen den Rest.

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Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben, wir sagen ehrlich, ob und wie es genehmigungsfähig ist. Kostenlos und unverbindlich.

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Festpreis für Ihr Paket

Machbarkeits-Check, Bauvoranfrage oder Genehmigungsplanung: Sie wählen den Weg, wir nennen den Festpreis. Vorher bekannt, voll anrechenbar.

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Vollständige Einreichung

Alle Unterlagen vollständig zusammengestellt und digital über ViBa-BW eingereicht.

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Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Bauamts übernehmen wir kostenlos. Der Festpreis gilt bis zur Genehmigung.

Warum unsere Anträge durchgehen

Ein eingespieltes Team aus Architekten und Planern, das Ihren Fall schon kennt. Deshalb reichen wir beim ersten Anlauf vollständig ein.

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600+Vorhaben in BW
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Worauf es am Hochrhein ankommt

Drei Gründe, warum Bauvorhaben am Hochrhein scheitern

Egal ob Anbau in Rheinfelden, Aufstockung in Bad Säckingen, Carport am Bodensee oder Nutzungsänderung in Waldshut-Tiengen — am Hochrhein gibt es drei regionsspezifische Stolperfallen, die landeinwärts nicht greifen. Wer sie nicht kennt, verliert Monate.

Problem 1 — Architekten-Honorar ohne Genehmigungssicherheit

Klassischer Ablauf bei Bauplanern: Vorplanung → Entwurfsplanung → Bauantrag. Honorar wird nach HOAI in Leistungsphasen abgerechnet — auch wenn der Antrag am Ende scheitert. Schnell sind 5.000–15.000 € investiert, bevor klar ist, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Am Hochrhein ist das doppelt riskant, weil oft Parallelverfahren (Wasserrecht, Denkmalschutz) erforderlich sind.

Konsequenz: Wird der Antrag wegen § 34/§ 35 BauGB, Abstandsflächen oder einer wasserrechtlichen Versagung abgelehnt, ist das investierte Honorar weg.

Problem 2 — Die Wasserrecht-Falle am Hochrhein

Der gesamte Rheinverlauf von Weil am Rhein bis Konstanz hat festgesetzte Überschwemmungsgebiete (HQ100) nach § 78 WHG i. V. m. § 65 WG BW — in diesen Gebieten gilt ein grundsätzliches Bauverbot mit nur enger Ausnahmemöglichkeit. Am Bodensee zusätzlich der Uferschutz nach § 28 WG BW: Anlagen in, an, über oder unter dem Gewässer brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis. Seit dem 5. Januar 2018 ist die Errichtung neuer Heizöl­verbraucheranlagen in ÜSG nach § 78c WHG verboten.

Konsequenz: Planer aus dem Inland kennen oft weder die HQ100-Festsetzung noch das Heizöl-Verbot. Bauanträge in Ufernähe scheitern regelmäßig im Wasserrechts-Parallelverfahren.

Problem 3 — Denkmalschutz in den historischen Altstädten

Bad Säckingen ist als Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW geschützt (ursprünglich nach Badischem DSchG 1949, seit 1972 BW-Recht). Laufenburg, Waldshut-Tiengen und Konstanz haben weiträumige Bereiche mit Denkmalschutz. Für Änderungen am sichtbaren Erscheinungsbild brauchen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW — oft zusätzlich zur Baugenehmigung. Auch die Umgebung von Einzeldenkmälern (§ 15 Abs. 3 DSchG BW) ist geschützt.

Konsequenz: Ohne Parallelverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg (höhere Denkmalschutzbehörde) kommt der Antrag nicht durch — auch nicht bei verfahrensfreien Vorhaben.

✓ Die Lösung — Klarheit, bevor Sie Geld ausgeben

Starten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist. Wird es komplizierter, prüfen bauvorlageberechtigte AKBW-Architekten im Machbarkeits-Check schriftlich Bebauungsplan, Abstandsflächen und die Vorgaben der drei Landkreise. Bei positivem Ergebnis ist eine Genehmigungsgarantie möglich, der Betrag ist voll anrechenbar.

Sechs Bauvorhaben — sechs Spezialthemen

Sechs Bauvorhaben am Hochrhein — klar geregelt nach LBO BW, WHG & DSchG

Am Hochrhein genügt es nicht, die LBO BW (Neufassung 16. März 2026) zu kennen. Wir prüfen in jedem Fall parallel das Wasserrecht (Bund WHG + Land WG BW) und den Denkmalschutz (DSchG BW) — weil hier mehr Vorhaben in Sonderlagen liegen als im Inland.

Hochrhein-Spezial

Bauen im Überschwemmungsgebiet

Der gesamte Rheinverlauf ist von festgesetzten Überschwemmungsgebieten (HQ100) nach § 65 WG BW betroffen — ohne dass eine Rechtsverordnung nötig wäre. In diesen Gebieten gilt nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG ein grundsätzliches Bauverbot. Eine Ausnahme nach § 78 Abs. 5 WHG ist nur möglich, wenn der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt, der Retentionsraum ausgeglichen und das Gebäude hochwasserangepasst gebaut wird. Seit dem 5. Januar 2018 ist die Errichtung neuer Heizölanlagen nach § 78c WHG verboten. Wir prüfen die HQ100-Lage anhand der LUBW-Hochwassergefahrenkarte.

  • HQ100-Gebiet = festgesetztes ÜSG (keine Verordnung nötig)
  • Ausnahmegenehmigung mit Retentionsraum-Ausgleich
  • Heizölverbot § 78c WHG / Wärmepumpe als Lösung
LK Konstanz

Bodensee-Uferschutz

Für Bauten oder Anlagen in, an, über oder unter dem Bodensee, Untersee oder Hochrhein gilt § 28 WG BW: Eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung ist erforderlich, sobald der Wasserabfluss, die ökologischen Funktionen, die Schifffahrt oder die Fischerei beeinträchtigt werden könnten. Praktisch heißt das: Auch Stege, Treppen, Bootshäuser, Ufermauern und Slipanlagen brauchen oft eine wasserrechtliche Erlaubnis — selbst dann, wenn sie baurechtlich verfahrensfrei wären. Zuständig: das Landratsamt Konstanz als untere Wasserbehörde.

  • § 28 WG BW: wasserrechtliche Erlaubnis
  • Gilt auch für baurechtlich verfahrensfreie Anlagen
  • Untere Wasserbehörde: Landratsamt Konstanz
Am häufigsten

Anbau & Erweiterung

Anbau in Rheinfelden, Schwörstadt, Bad Säckingen oder Albbruck löst in der Regel ein vereinfachtes Verfahren nach § 52 LBO BW aus. Entscheidend: planungsrechtliche Lage nach § 34 BauGB (Einfügen) oder der konkrete Bebauungsplan, Abstandsflächen nach § 5 LBO BW (Mindesttiefe 0,4 · Wandhöhe, mind. 2,5 m), GRZ/GFZ. Am Hochrhein zusätzlich: liegt das Grundstück im HQ100-Bereich oder in einer Denkmalschutz-Gesamtanlage? Beides erfordert Parallelverfahren.

  • Vereinfachtes Verfahren § 52 LBO BW: Regelfall
  • Prüfung: HQ100, Denkmalschutz parallel
  • Abstandsflächen am Rheinufer oft kritisch
LBO Standard

Carport & Garage

Nach Anhang 1 Nr. 1b zu § 50 Abs. 1 LBO BW sind Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) bis 50 m² Grundfläche und max. 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei. Im Außenbereich nach § 35 BauGB gilt das nicht — im Hotzenwald (Herrischried, Rickenbach, Bernau, Todtmoos) ist das ein Dauerthema. Grenzbau nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO BW: max. 9 m je Grenze, 15 m gesamt. In Ufer- und ÜSG-Nähe: trotzdem wasserrechtliche Prüfung nötig.

  • Verfahrensfrei bis 50 m² / 3 m Wandhöhe Innenbereich
  • Außenbereich § 35 BauGB: immer genehmigungspflichtig
  • Grenzbau-Begrenzung: max. 9 m / 15 m gesamt
LBO-Reform (Fassung 2026)

Aufstockung & Dachausbau

Die Neufassung 2026 erleichtert beides: § 5 Abs. 5 LBO BW erlaubt eine Aufstockung um bis zu zwei Geschosse ohne zusätzlichen Grenzabstand, wenn das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die Aufstockung "in den durch die Außenwände vorgegebenen Grenzen" bleibt. Ausnahme: grenzständige Gebäude (Reihenhäuser). Dachgauben und Zwerchgiebel ebenfalls erleichtert. Achtung in Bad Säckingen, Laufenburg, Waldshut-Tiengen: in Gesamtanlagen nach § 19 DSchG BW ist jede Änderung am sichtbaren Erscheinungsbild denkmalrechtlich genehmigungspflichtig.

  • Bis 2 Geschosse ohne zusätzlichen Abstand (≥ 5 Jahre)
  • Nicht grenzständig (Klarstellung Neufassung 2026)
  • In Gesamtanlagen: § 19 DSchG BW zusätzlich
Historisch

Denkmalschutz in den Altstädten

Bad Säckingen ist als Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW geschützt (Vorgängerschutz nach Badischem Denkmalschutzgesetz vom 12.07.1949, seit 1.1.1972 unter BW-Recht). Auch die Altstädte von Laufenburg (mit dem historischen Kraftwerk Laufenburg als Kulturdenkmal) und Waldshut-Tiengen haben weiträumige Denkmalschutz-Bereiche. Für Änderungen benötigen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW — und für die Umgebung von Einzeldenkmälern gilt § 15 Abs. 3 DSchG BW. Höhere Denkmalschutzbehörde: Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26.

  • Gesamtanlage Bad Säckingen § 19 DSchG BW
  • Umgebungsschutz Einzeldenkmäler § 15 Abs. 3
  • RP Freiburg, Referat 26 = höhere Behörde
Unser Einzugsgebiet

Drei Landkreise — vom Basler Dreieck bis zum Bodensee

Wir bearbeiten Bauanträge in allen drei Hochrhein-Landkreisen — Lörrach (Hochrhein-Achse), Waldshut und Konstanz. Wir kennen die jeweiligen Landratsämter und die regionalen Sonderlagen (Wasserrecht, Denkmalschutz, Hotzenwald-Außenbereich).

LK Lörrach — Hochrhein-Achse

Rheinfelden (Baden), Schwörstadt, Wehr, Öflingen, Karsau, Maulburg, Steinen, Hausen im Wiesental, Atzenbach

LK Waldshut — West (Altstadt-Region)

Bad Säckingen (Gesamtanlage), Laufenburg (Baden), Murg, Albbruck, Dogern, Höchenschwand

LK Waldshut — Mitte & Ost

Waldshut-Tiengen (Altstadt), Lauchringen, Wutöschingen, Klettgau, Jestetten, Lottstetten, Stühlingen, Wutach, Eggingen

LK Waldshut — Hotzenwald & Nord

Herrischried, Rickenbach, Bernau im Schwarzwald, Todtmoos, Dachsberg, Ühlingen-Birkendorf, Bonndorf, St. Bla­sien

LK Konstanz — Westliche Achse

Engen, Hilzingen, Tengen, Aach, Eigeltingen, Singen, Stockach, Steisslingen

LK Konstanz — Bodensee & Untersee

Konstanz (Altstadt), Allensbach, Reichenau, Gaienhofen, Öhningen, Radolfzell, Moos, Bodman-Ludwigshafen

Heimvorteil: Unser Büro sitzt in Müllheim — westliche Hochrhein-Achse. Wir kennen die unteren Wasser- und Denkmalschutzbehörden in allen drei Landratsämtern. Termine vor Ort unkompliziert möglich, der gesamte Prozess läuft jedoch standardmäßig digital.
FAQ

Häufige Fragen zum Bauen am Hochrhein

Sieben Fragen, die wir am häufigsten hören — alle mit konkreten Verweisen auf die Landesbauordnung BW (Neufassung 16. März 2026), das Wasserhaushaltsgesetz und das Denkmalschutzgesetz.

Grundsätzlich gilt nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG ein Verbot, in festgesetzten Überschwemmungsgebieten bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern. Da HQ100-Gebiete am Rhein nach § 65 WG BW automatisch als festgesetzte ÜSG gelten, betrifft das jeden Bauherrn in Ufernähe. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG ist im Einzelfall möglich, wenn (1) der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt, (2) der Retentionsraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, (3) der bestehende Hochwasserschutz nicht berührt wird und (4) hochwasserangepasst gebaut wird. Heizöl ist seit dem 5. Januar 2018 nach § 78c WHG verboten — in der Regel lösen wir das über Wärmepumpen. Wir prüfen die HQ100-Lage anhand der LUBW-Hochwassergefahrenkarte.
In den meisten Fällen ja. Nach § 28 WG BW bedürfen Bauten oder Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung, sobald sie den Wasserabfluss, die ökologischen Funktionen, die Schifffahrt oder die Fischerei beeinträchtigen können. Praktisch betrifft das auch Stege, Bootshäuser, Treppen und Ufermauern — selbst dann, wenn sie baurechtlich verfahrensfrei wären. Hinzu kommt der 5 m Gewässerrandstreifen im Innenbereich / 10 m im Außenbereich (§ 29 WG BW), in dem Bauten nur eingeschränkt zulässig sind. Untere Wasserbehörde ist das Landratsamt Konstanz.
Die Altstadt von Bad Säckingen ist als Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW geschützt — mit Vorgänger­schutz nach dem Badischen Denkmalschutzgesetz vom 12.07.1949, seit dem 1. Januar 1972 unter dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Geschützt ist das überlieferte Erscheinungsbild mit allen sichtbaren Bauteilen, Straßen- und Platzräumen. Für jede Änderung am Erscheinungsbild brauchen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW — meist zusätzlich zur Baugenehmigung. Steht Ihr Gebäude direkt neben einem Einzeldenkmal, ist auch der Umgebungsschutz nach § 15 Abs. 3 DSchG BW zu beachten. Höhere Denkmalschutzbehörde: Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26.
Die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) ist seit 1. Januar 2025 landesweit verpflichtend. Je nach Standort reichen Sie ein beim Landratsamt Lörrach (für Rheinfelden, Schwörstadt, Wehr, Steinen …), beim Landratsamt Waldshut (für Bad Säckingen, Laufenburg, Waldshut-Tiengen, Hotzenwald …) oder beim Landratsamt Konstanz (Engen, Singen, Konstanz, Allensbach …). ViBa-BW erkennt das zuständige Amt anhand der Postleitzahl. Bauherren brauchen eine BundID, Planverfasser ein ELSTER-Unter­nehmens­konto, alle Anlagen müssen seit 15.10.2024 dem PDF/A-1a-Format entsprechen. Papier- und E-Mail-Anträge werden nicht mehr akzeptiert.
Der Hotzenwald (Herrischried, Rickenbach, Bernau, Todtmoos, Dachsberg, Höchenschwand) ist geprägt von § 35 BauGB Außenbereich: dort sind nur privilegierte Vorhaben (Landwirtschaft, Forst, öffentliche Versorgung) oder begünstigte Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB zulässig — z. B. Erweiterungen am vorhandenen Wohngebäude oder die Hofstellen-Umnutzung. Außenbereich erfordert auch immer eine Prüfung öffentlicher Belange (Landschaftsbild, Natur, Erschließung). Wir klären im Machbarkeits-Check, ob Ihr Vorhaben unter eine der Privilegierungs- oder Begünstigungstatbestände des § 35 BauGB fällt.
Nach Anhang 1 Nr. 1b zu § 50 Abs. 1 LBO BW sind Garagen und Carports bis zu 50 m² Grundfläche und max. 3 m mittlerer Wandhöhe im Innenbereich verfahrensfrei. Im Außenbereich (Hotzenwald, abgesetzte Höfe) gilt das nicht. Grenzbau nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBO BW: max. 9 m je Grenze, 15 m gesamt. Achtung am Hochrhein: Liegt das Grundstück im HQ100 (z. B. nahe am Rheinufer), kann trotz baurechtlicher Verfahrensfreiheit eine wasserrechtliche Prüfung notwendig sein. In Gesamtanlagen (Bad Säckingen) gilt zusätzlich § 19 DSchG BW.
Drei Gründe: (1) Wasserrecht doppelt — am Rhein gelten § 78 WHG (ÜSG), am Bodensee § 28 WG BW (Uferschutz); beide Parallel­verfahren laufen unabhängig von der Baugenehmigung. (2) Denkmalschutz weiträumig — vier historische Altstädte (Konstanz, Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen, Laufenburg) mit Gesamtanlagen oder großflächigen Denkmalschutzbereichen. (3) Drei Landkreise statt einer — jede untere Behörde hat eigene Sachbearbeiter und Routinen. Wir betreuen alle drei Landratsämter regelmäßig und wissen, wie man Anfragen so vorbereitet, dass sie ohne Rückfrage durchlaufen.

Bauvorhaben am Hochrhein? Wir kennen die Region.

Überschwemmungsgebiete, Bodensee-Uferschutz, denkmalgeschützte Altstädte, Hotzenwald-Außenbereich — drei Landkreise und drei parallele Rechtsgebiete (Baurecht, Wasserrecht, Denkmalschutz). Wir kennen die Verfahren in jedem Landratsamt. Beginnen Sie mit dem kostenlosen Erstgespräch. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist — bevor Sie einen Cent investieren.

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