Die Region Hochrhein-Bodensee ist baurechtlich eine der anspruchsvollsten Regionen in Baden-Württemberg: drei Landkreise mit unterschiedlichen Behörden, verschiedenen ViBa-BW-Fristen, gesetzlichen Überschwemmungsgebieten am Rhein, Bodensee-Uferschutz, grenzüberschreitender Regionalplanung mit der Schweiz und historischen Altsädten unter Denkmalschutz. Wir kennen alle drei Landkreise aus eigener Praxis — unser Büro sitzt in Müllheim, direkt am Eingang zur Region.
Kein anderer Landkreisverbund in Baden-Württemberg vereint so viele baurechtliche Spezialthemen auf so engem Raum. Wer das nicht kennt, bekommt seinen Antrag zurück.
HQ100-Flächen am Rhein gelten nach § 65 WG BW automatisch als gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete (ÜSG) — ohne weiteres Verfahren. In diesen Gebieten gilt nach § 78 Abs. 4 WHG ein grundsätzliches Bauverbot, das unabhängig von einem bestehenden Bebauungsplan greift. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der unteren Wasserrechtsbehörde zustimmt und ein Nachweis hochwasserangepasster Bauweise erbracht wird. Heizöltanks in ÜSG sind seit Januar 2018 verboten.
Bad Säckingen steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz nach § 19 DSchG BW — und das bereits seit 1961, also noch vor Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes BW (1972). In Gesamtanlagen ist neben der Baugenehmigung immer eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW erforderlich — auch dann, wenn die Baumassnahme baurechtlich genehmigungsfrei wäre. Das Kraftwerk Laufenburg (Betrieb seit 14. Mai 1914) ist als Kulturdenkmal eingetragen; Vorhaben in seiner Umgebung erfordern eine Umgebungsschutzprüfung.
Kein anderer Landkreisverbund in Baden-Württemberg hat drei so unterschiedliche Einführungszeitpunkte für das digitale Bauantragsportal. LK Waldshut: Pflicht seit 1. Januar 2025. LK Lörrach: Pflicht seit 1. Oktober 2025. LK Konstanz: Übergangsphase — Antrag derzeit per E-Mail an Baurecht@LRAKN.de. Wer den falschen Weg wählt, riskiert Fristprobleme und Verzögerungen. Wir kennen den aktuellen Stand jedes Landkreises.
Anlagen in, an, über und unter dem Bodensee, dem Untersee und dem Rhein benötigen zusätzlich zur Baugenehmigung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 28 WG BW. Das gilt auch für Kleinstanlagen wie Treppen, Stege und Mauern, die baurechtlich genehmigungsfrei wären. Das Landratsamt Konstanz ist untere Wasserrechtsbehörde für den längsten deutschen Uferabschnitt am Bodensee. In der Stadt Konstanz gilt zusätzlich die Zweckentfremdungssatzung (ZwEVS) bis März 2030 mit Bußgeldern bis 50.000 €.
Der Regionalplan Hochrhein-Bodensee wird als einziger Regionalplan in Baden-Württemberg routinemäßig grenzüberschreitend mit der Schweiz und Frankreich abgestimmt. Das führt zu besonders strengen Freiraumkorridoren, Grünzügen und Grünzäsuren entlang des Rheins. Vorhaben in diesen Freiraumachsen erfordern erhöhten Begründungsaufwand. Im November 2025 wurden Vorranggebiete für Windenergie (1,8 % der Regionsfläche) verbindlich beschlossen.
Teile der Kernstadt Rheinfelden (Baden) liegen im Störfallradius chemischer Industrie (Seveso-III-Richtlinie). Neue Bebauung in diesen Zonen ist planungsrechtlich eingeschränkt — das Baurechtsamt Rheinfelden verweist ausdrücklich auf diese Beschränkungen in seinen Bebauungsplänen. Das ehemalige BASF-Areal in Grenzach-Wyhlen (B-Plan „Energiecampus“, in Aufstellung 2025) und dessen laufende Altlastensanierung betreffen auch Nachbargrundstücke planungsrechtlich.
Am Hochrhein entscheidet die Gemeindegröße über die Zuständigkeit. Große Kreisstädte haben eigene Baurechtsämter; alle anderen Gemeinden gehen ans Landratsamt. Und alle drei Landkreise haben unterschiedliche ViBa-BW-Startzeitpunkte.
Landratsamt: Im Entenbad 11–13, 79541 Lörrach. Zuständig für alle Gemeinden außer den Großen Kreisstädten.
Eigene Zuständigkeit: Lörrach-Stadt, Rheinfelden (Baden), Weil am Rhein.
Besonderheit: Sprechzeiten Di 08–12:30 (tel.), Do 08–12:30 & 13:30–17:30. Seveso-III in Rheinfelden.
Landratsamt: Kaiserstrase 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751 86-3101. Zuständig für alle Gemeinden außer den Großen Kreisstädten.
Eigene Zuständigkeit: Waldshut-Tiengen-Stadt (Rathaus Tiengen, Tel. 07741 833-459) und VGem. Bad Säckingen (auch für Herrischried, Murg, Rickenbach).
Besonderheit: Überschwemmungsgebiete am Rhein, Denkmalschutz Bad Säckingen seit 1961.
Landratsamt: Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Tel. 07531 800-1221. Neue Anträge per E-Mail: Baurecht@LRAKN.de
Eigene Zuständigkeit: Konstanz-Stadt (Stadtbaurechtsamt, Untere Laube 24, Tel. 07531 900 5010) und Singen.
Besonderheit: Bodensee-Uferschutz § 28 WG BW, ZwEVS bis 2030, Exklave Büsingen.
Schreiben Sie uns kurz, wo Ihr Grundstück liegt und was Sie vorhaben. Wir klären die zuständige Behörde, den richtigen Einreichungsweg und mögliche Einschränkungen — in der Regel innerhalb eines Werktags.
⚡ Rückruf vereinbarenDrei Landkreise, ein Prozess — wir navigieren das für Sie.
Unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben schriftlich — ÜSG, Denkmalschutz, Behörde. 597 € inkl. MwSt., vollständig anrechenbar.
Bei 100 % Genehmigungsfähigkeit: schriftliche Genehmigungsgarantie. Sonst: ehrliches Feedback mit Begründung.
Digital über ViBa-BW — je nach Landkreis den korrekten Einreichungsweg. Auf Anhieb vollständig.
Rückfragen der Behörde, Wasserrechtsbehörde, Denkmalschutz — kostenlos im Festpreis.
Die Region Hochrhein-Bodensee umfasst drei Landkreise: Lörrach, Waldshut und Konstanz. Im LK Lörrach ist das Landratsamt Lörrach zuständig — ausgenommen die Großen Kreisstädte Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein. Im LK Waldshut das Landratsamt Waldshut-Tiengen — ausgenommen Waldshut-Tiengen-Stadt und die VGem. Bad Säckingen (auch für Herrischried, Murg, Rickenbach). Im LK Konstanz das Landratsamt Konstanz — ausgenommen Konstanz-Stadt und Singen. Wir prüfen für Sie vorab genau, welche Stelle für Ihr konkretes Grundstück zuständig ist.
In gesetzlich festgesetzten ÜSG gilt nach § 78 Abs. 4 WHG grundsätzlich ein Bauverbot — unabhängig davon, ob ein Bebauungsplan besteht oder nicht. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Baurechtsbehörde das Einvernehmen mit der unteren Wasserrechtsbehörde herstellt und ein Nachweis hochwasserangepasster Bauweise erbracht wird. Wir prüfen vorab anhand der LUBW-Hochwassergefahrenkarten, ob Ihr Grundstück betroffen ist, und begleiten das Einvernehmensverfahren.
Im Landkreis Waldshut gilt ViBa-BW seit dem 1. Januar 2025 als Pflicht, im Landkreis Lörrach seit dem 1. Oktober 2025. Im Landkreis Konstanz läuft noch eine Übergangsphase: das frühere VBA wurde abgeschaltet, neue Landratsamt-Anträge gehen vorübergehend per E-Mail an Baurecht@LRAKN.de. Die Stadt Konstanz nutzt ViBa-BW bereits. Für ViBa-BW ist eine BundID mit Online-Ausweis erforderlich. Wir übernehmen die gesamte Einreichung für Sie.
Bad Säckingen steht als Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW unter Denkmalschutz seit 1961 — noch vor dem DSchG BW (1972). In Gesamtanlagen ist neben der Baugenehmigung immer eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW erforderlich, auch wenn die Baumassnahme baurechtlich genehmigungsfrei wäre. In Laufenburg ist das Kraftwerk (Betrieb seit 14. Mai 1914) als Kulturdenkmal eingetragen. Vorhaben in seiner Umgebung erfordern eine Umgebungsschutzprüfung. Wir koordinieren beide Verfahren gleichzeitig.
Ja. Die wasserrechtliche Erlaubnispflicht nach § 28 WG BW gilt für alle Anlagen in, an, über und unter dem Bodensee, dem Untersee und dem angrenzenden Rhein — also auch für Kleinstanlagen wie Treppen, Stege oder Mauern, die baurechtlich genehmigungsfrei wären. Das Landratsamt Konstanz ist untere Wasserrechtsbehörde für den längsten deutschen Uferabschnitt am Bodensee von Konstanz bis Büsingen sowie am Untersee bis Bodman-Ludwigshafen. Wir stellen beide Anträge parallel.
Unser Büro sitzt in Müllheim — direkt am Eingang zur Hochrhein-Region. Wir kennen alle drei Landkreise aus eigener Praxis. Keine andere Agentur in BW hat diese Kombinaton aus Ortskenntnis, digitalem Einreichungs-Know-how und baurechtlicher Tiefe für die Region Hochrhein-Bodensee.
Wir bearbeiten Bauanträge in allen Gemeinden der drei Landkreise — von der Rheinebene bis in den Hotzenwald, vom Dreiländereck bis an den Bodensee.