Genehmigungsplanung — Stadtkreis Heidelberg

Baugenehmigung
Heidelberg —
Genehmigt. Garantiert. Transparent.

✅ Machbarkeits-Check: Schriftliche Prüfung in 48 h — genehmigungsfähig ja oder nein, mit vollständiger Begründung. 99,5 % Erfolgsquote. ✅ Machbarkeits-Check99,5 % Erfolgsquote

Heidelberg ist baurechtlich eine der komplexesten Städte in Baden-Württemberg: Altstadt-Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW, Odenwald-Hanglagen nach § 5 LBO BW, Neckar-Überschwemmungsgebiete nach § 78 WHG, Naturschutz und Passivhaus-B-Plan überlagern sich gleichzeitig. Unser Team löst auch das schwierigste Vorhaben — 99,5 % Genehmigungsquote: Von den Vorhaben, die wir als genehmigungsfähig eingestuft haben, wurden nahezu alle tatsächlich genehmigt.

⚡ Machbarkeits-Check als Einstieg
✅ Genehmigungsgarantie nach positivem Check
🏢 Stadtkreis Heidelberg — eigenes Baurechtsamt
📋 Digital über ViBa-BW
99,5 %
der als genehmigungsfähig eingestuften Vorhaben wurden tatsächlich genehmigt
100 %
Check-Betrag vollständig anrechenbar auf den Folgeauftrag
Was in Heidelberg baurechtlich besonders ist

Sechs Sonderlagen — die Sie kennen müssen, bevor Sie bauen

Vom Schloss bis zur Bahnstadt, vom Neckarufer bis zum Odenwald-Kamm — Heidelbergs baurechtliche Komplexität ergibt sich aus seiner einzigartigen Topografie und Geschichte.

🏛 Altstadt · Schloss · Alte Brücke · Heiliggeistkirche

Denkmalschutz — Gesamtanlage und Einzeldenkmale

Die Heidelberger Altstadt ist als Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW unter Denkmalschutz gestellt. Innerhalb dieser Gesamtanlage erfordern Fassadenänderungen, Dachaufbauten, Fenstervergänderungen und Änderungen an Eindeckungen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG BW — auch wenn das Vorhaben baurechtlich verfahrensfrei nach § 50 LBO BW wäre. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg; das Landesamt für Denkmalpflege BW (§ 5 DSchG BW) ist als Fachbehörde einzuschalten. Das Heidelberger Schloss, die Heiliggeistkirche und die Alte Brücke (Karl-Theodor-Brücke) sind als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 3 DSchG BW im Denkmalbuch (§ 12 DSchG BW) eingetragen. Vorhaben im Umgebungsbereich dieser Einzeldenkmale erfordern besondere Sorgfalt, da das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals geschützt ist.

§ 19 DSchG BW: Gesamtanlage Altstadt — historischer Stadtgrundriss unter Schutz
§ 8 Abs. 1 DSchG BW: Genehmigung bei unterer Denkmalschutzbehörde Stadt Heidelberg
§ 5 DSchG BW: Landesamt für Denkmalpflege BW als Fachbehörde einzuschalten
Königstuhl · Heiligenberg · Gaisberg · Stiftsberg · Philosophenweg

§ 5 LBO BW in Hanglagen — dreidimensionale Abstandsflächen

Heidelberg liegt zwischen Neckar und Odenwald — ein Großteil der Wohnbebauung steht an Hängen mit Neigungen von 15 bis über 40 %. Nach § 5 LBO BW werden Abstandsflächen auf der natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Die maßgebliche Wandhöhe ergibt sich aus der Überdeckung der Geländeoberfläche durch die Außenwand — auf der Talseite eines Hangs ist diese Wandhöhe deutlich größer als in der Horizontalprojektion. An steilen Lagen am Königstuhl oder Heiligenberg kann die talseitige Wandhöhe die Grenzabstandsfläche erheblich vergrößern — ein Vorhaben, das auf flachem Gelände problemlos genehmigungsfähig wäre, kann in Hanglage gegen § 5 LBO BW verstoßen. Aufschüttungen und Terrassen verändern das maßgebliche Gelände und können ihrerseits genehmigungspflichtig sein; der VGH Baden-Württemberg hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung zur Hanglagen-Problematik präzisiert.

§ 5 LBO BW: Abstandsflächen auf Geländeoberfläche — talseits deutlich größer
Aufschüttungen und Terrassen verändern das maßgebliche Gelände nach VGH BW
Berechnung auf Grundlage DGM des LGL BW — wir ermitteln das dreidimensional
🌊 Neuenheim · Bergheim · Handschuhsheim · Wieblingen

§ 78 WHG Überschwemmungsgebiete — Neckar-Auen

Der Neckar durchquert Heidelberg auf rund 12 km. In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) am Neckar gilt nach § 78 WHG grundsätzlich ein Bauverbot für neue Gebäude — unabhängig davon, ob ein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Betroffen sind große Teile von Neuenheim (Neckargrün, Neckarmünzplatz-Umgebung), Bergheim (Neckarseitige Grundstücke), Handschuhsheim und Wieblingen. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg ihr Einvernehmen erteilt und hochwasserangepasste Bauweise nach anerkannten technischen Regeln nachgewiesen wird. Wir prüfen vorab anhand der Hochwassergefahrenkarten der LUBW (HQ10, HQ100, HQextrem) und begleiten das wasserrechtliche Einvernehmensverfahren.

§ 78 WHG: Bauverbot auch bei bestehendem B-Plan im festgesetzten ÜSG
Betroffen: Neuenheim, Bergheim, Handschuhsheim, Wieblingen — jeweils neckarseitig
LUBW-Gefahrenkarten HQ10, HQ100, HQextrem vor jeder Planung prüfen
🌿 Schlierbach · Ziegelhausen · Rohrbach Süd · Königstuhl-Hang

Landschaftsschutz & Naturschutz — dreistufig am Odenwald-Hang

Die bewaldeten Hänge östlich und südlich der Heidelberger Bebauung sind naturschutzrechtlich dreifach überlagert: Landschaftsschutzgebiet (LSG) Heidelberger Odenwald nach § 26 BNatSchG — Vorhaben in einem LSG erfordern zusätzlich zur Baugenehmigung eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung nach § 67 BNatSchG durch die untere Naturschutzbehörde. Darüber hinaus liegen Teile des Odenwald-Hangs in FFH-Gebieten nach der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) — Vorhaben, die erhebliche Beeinträchtigungen verursachen könnten, bedürfen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG. Teile des Stadtgebiets gehören zudem zum Naturpark Neckartal-Odenwald nach § 27 BNatSchG. Unser Machbarkeits-Check klärt alle Schutzgebiete schriftlich.

§ 26 BNatSchG LSG: Ausnahme nach § 67 BNatSchG erforderlich
§ 34 BNatSchG: FFH-Verträglichkeitsprüfung bei möglichen Beeinträchtigungen
§ 27 BNatSchG: Naturpark Neckartal-Odenwald — Freiraumschutz
🏫 Bahnstadt · ehemalige Bahnflächen · Mark Twain Village

Bahnstadt & Konversion — Passivhausstandard und Altlasten

Die Heidelberger Bahnstadt ist Europas größte Passivhaussiedlung: Der verbindliche Bebauungsplan der Bahnstadt setzt — in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB und auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB — einen Passivhausstandard (Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh/m²a) als verbindliche Anforderung fest. Abweichungen sind nicht genehmigungsfähig. Da die Bahnstadt auf einem ehemaligen Bahnbetriebsgelände errichtet wurde, können Altlastenverdachtsflächen nach §§ 2 Abs. 5–7 BBodSchG bestehen; das Baurechtsamt kann nach §§ 3 Abs. 1, 74 Abs. 1 LBO BW Baugrunduntersuchungen als Auflage verlangen. Auf dem ehemaligen Gelände des Mark Twain Village (Rohrbach/Südstadt) ist die Konversion abgeschlossen; für Vorhaben dort gilt der jeweilige verbindliche Bebauungsplan.

§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB + § 11 BauGB: Passivhausstandard im B-Plan verbindlich
§§ 2 Abs. 5–7 BBodSchG: Altlastenverdacht auf ehem. Bahnflächen möglich
§§ 3 Abs. 1, 74 Abs. 1 LBO BW: Baugrunduntersuchung als Auflage möglich
🏠 Neuenheim · Weststadt · Bergheim · Handschuhsheim

§ 34 BauGB Innenbereich — Einfügen in historische Quartiersstruktur

Heidelbergs gründer- und jugendstilzeitliche Stadtteile — Neuenheim, Weststadt, Bergheim und Handschuhsheim — sind überwiegend ohne qualifizierten Bebauungsplan. Für Vorhaben dort gilt § 34 Abs. 1 BauGB: Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. In Neuenheim mit seiner Villa-Bebauung und in der Weststadt mit geschlossener Gründerzeitbebauung sind Traufhöhe, Dachform, GRZ und Bauweise streng durch die Umgebungsbebauung geprägt. Aufstockungen und Dachumbauten, die die Stadtsilhouette oder das Straßenbild verändern, werden vom Baurechtsamt Heidelberg häufig mit Verweis auf das fehlende Einfügen abgelehnt. Liegt die nähere Umgebung einem BauNVO-Gebietstyp, richtet sich die Art der Nutzung nach § 34 Abs. 2 BauGB.

§ 34 Abs. 1 BauGB: Art, Maß, Bauweise, überbaubare Fläche — alle vier Merkmale
§ 34 Abs. 2 BauGB: Gebietstyp-Einordnung entscheidet über Nutzungsart
Neuenheim oft WR/WA — Weststadt meist WA oder MI nach Umgebungsanalyse
Betrifft eine dieser Sonderlagen Ihr Grundstück in Heidelberg?
Schriftliche Machbarkeitsprüfung in 48 h — Ergebnis: Genehmigungsgarantie ja oder nein. Vollständig anrechenbar (AGB § 3).
⚡ Machbarkeits-Check Kostenloses Erstgespräch
Denkmalschutz im Detail

Heidelberger Altstadt — Gesamtanlage trifft auf Einzeldenkmal

In Heidelberg können Denkmalschutz auf Gesamtanlagenebene und Schutz von Einzeldenkmalen gleichzeitig greifen — mit unterschiedlichen Verfahrensanforderungen.

⚠ Gesamtanlage § 19 DSchG BW — der flächenhafte Schutz

Die Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW erfasst den historischen Stadtgrundriss der Heidelberger Altstadt als Schutzgegenstand. Nicht nur die einzelnen Gebäude, sondern auch raümliche Bezüge, Proportionen und das Stadtbild als Ganzes werden geschützt. Innerhalb der Gesamtanlage erfordern Veränderungen an Gebäudeäußeren, Dachlandschaften und Einfriedungen eine Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG BW — auch wenn das Vorhaben nach § 50 LBO BW baurechtlich verfahrensfrei wäre. Die Genehmigung erteilt die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg.

ℹ Einzeldenkmale §§ 3, 12 DSchG BW — der individuelle Schutz

Das Heidelberger Schloss, die Heiliggeistkirche, die Alte Brücke und zahlreiche weitere Gebäude sind als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung nach § 3 DSchG BW im Denkmalbuch (§ 12 DSchG BW) eingetragen. Bei diesen Objekten ist jede Maßnahme — auch Instandhaltung und Reinigung, die das Erscheinungsbild verändern kann — nach § 8 DSchG BW genehmigungspflichtig. Das Landesamt für Denkmalpflege BW (§ 5 DSchG BW) ist als Fachbehörde stets einzuschalten.

Unser Vorgehen: Im Machbarkeits-Check klären wir schriftlich, ob Ihr Grundstück in der Gesamtanlage liegt, ob nahegelegene Einzeldenkmale den Umgebungsschutz aktivieren, und welche Behörden einzuschalten sind. Beide Genehmigungsverfahren — Baurecht und Denkmalschutz — reichen wir gleichzeitig ein.

Vorhaben in der Altstadt, am Hang oder am Neckarufer? Wir klären alle Schutzregime schriftlich — bevor Sie einen Bauantrag stellen.

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Das zuständige Bauamt

Baurechtsamt Heidelberg — Kontakt & Zuständigkeit

Als Stadtkreis hat Heidelberg eine eigene Baurechtsbehörde. Es gibt kein Landratsamt — alle Vorhaben im Stadtgebiet liegen beim Baurechtsamt der Stadt Heidelberg.

Baurechtsamt der Stadt Heidelberg
📍
AdresseGaisbergstraße 11, 69115 Heidelberg
📞
Telefon06221 58-0 (Zentrale Stadt Heidelberg)
📋
Digitale EinreichungAusschließlich über ViBa-BW (Virtuelles Bauamt BW)
Zuständig fürAlle Stadtteile des Stadtkreises Heidelberg — kein Landratsamt involviert
🏛
BesonderheitParallelverfahren häufig: Baugenehmigung + Denkmalschutz (§ 8 DSchG BW) + Naturschutz (§ 67 BNatSchG) + Wasserrecht (§ 78 WHG)
Parallelverfahren — die Heidelberger Besonderheit
🏛 Denkmalschutz — Untere Behörde + Fachbehörde
Genehmigung nach § 8 DSchG BW bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg. Das Landesamt für Denkmalpflege BW (§ 5 DSchG BW) ist als Fachbehörde einzuschalten. Wir koordinieren beide Anträge gleichzeitig.
🌿 Naturschutz — Untere Naturschutzbehörde
Ausnahme nach § 67 BNatSchG (LSG) oder FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg. Parallel zur Baugenehmigung einzuholen.
🌊 Wasserrecht — Untere Wasserbehörde
Einvernehmen nach § 78 WHG bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Heidelberg (Überschwemmungsgebiet Neckar). Koordination mit Baugenehmigungsverfahren.
ℹ Digitale Einreichung in Heidelberg über ViBa-BW

Bauanträge in Heidelberg werden ausschließlich digital über ViBa-BW (Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg) eingereicht. Eine Einreichung per Post ist nicht mehr zulässig. Privatpersonen benötigen eine BundID mit aktiviertem Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Wir übernehmen den gesamten digitalen Einreichungsprozess — inkl. aller Parallelverfahren.

Wir koordinieren alle Parallelverfahren für Sie
Baugenehmigung · Denkmalschutz · Naturschutz · Wasserrecht — vollständig aus einer Hand.
⚡ Machbarkeits-Check Erstgespräch
Unser Einzugsgebiet

Baugenehmigung Heidelberg — alle Stadtteile

Wir bearbeiten Bauanträge in allen Stadtteilen des Stadtkreises Heidelberg — vom Neckarufer bis zum Königstuhl, von der Altstadt bis zur Bahnstadt.

Altstadt & Bergheim
Altstadt (Gesamtanlage), Bergheim (Bahnhofsnähe, Neckarseitig), Westliche Altstadt
Weststadt & Bahnstadt
Weststadt (Gründerzeitquartier), Bahnstadt (Passivhaussiedlung, ehem. Bahnglände)
Neuenheim & Handschuhsheim
Neuenheim (Villenquartier, Universität, Neckargrün), Handschuhsheim (Hanglagen, ÜSG)
Schlierbach & Ziegelhausen
Schlierbach (Odenwald-Tal), Ziegelhausen (Hanglagen, LSG, Neckarseitig)
Südstadt & Rohrbach
Südstadt, Rohrbach (Mark Twain Village-Areal), Kirchheim, Wieblingen (ÜSG Neckar)
Boxberg, Emmertsgrund & Pfaffengrund
Boxberg (Hochhaus-Großwohnsiedlung), Emmertsgrund (Hanglagen Süd), Pfaffengrund, Peterstal
Weiterführende Themen
📍 Baugenehmigung Mannheim 📍 Baugenehmigung Karlsruhe 🔁 Nutzungsänderung BW ✓ Verfahrensfreie Vorhaben BW ⚠ Schwarzbau legalisieren BW 📊 Kosten Baugenehmigung BW
Regionalplanung & übergeordnetes Recht

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar — was er für Heidelberg bedeutet

Heidelberg liegt im Planungsgebiet des Verbands Region Rhein-Neckar. Verbindliche Ziele des Regionalplans überlagern jeden Bebauungsplan.

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Freiraumschutz Neckarauen & Hänge

Der Regionalplan setzt verbindliche Freiraumkorridore entlang des Neckars und an den Odenwald-Hängen fest. Vorhaben in diesen Korridoren können nicht genehmigt werden, auch wenn ein Bebauungsplan sie erlauben würde. Dieser übergeordnete Schutz kommt häufig kumulativ zu § 78 WHG und § 26 BNatSchG hinzu.

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Innenentwicklungsvorrang

Der Regionalplan schreibt Innenentwicklung vor Außenentwicklung vor (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG: Vorrang der Wiedernutzbarmachung und Innenentwicklung vor Freiflächeninanspruchnahme). Für Heidelberg bedeutet das: Bahnstadt und Konversionsflächen sind planerisch zu aktivieren, bevor neue Baugebiete am Stadtrand entwickelt werden. Neue Wohngebiete im Außenbereich sind regionalplanerisch ausgeschlossen.

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Ländergrenzenübergreifend

Der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar koordiniert die Siedlungsentwicklung über die Grenzen von BW, Rheinland-Pfalz und Hessen hinaus. Heidelberg als Oberzentrum hat besondere Verpflichtungen bei der Wohnbauflächenentwicklung — und besondere Einschränkungen bei Eingriffen in die Stadtlandschaft.

Der Ablauf

Von der Anfrage zur Baugenehmigung in Heidelberg

Denkmalschutz, Hanglagen, Naturschutz, ViBa-BW — wir navigieren alle Parallelverfahren für Sie.

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Ihr Vorhaben — wir klären, welche Schutzregime (Denkmal, Naturschutz, ÜSG) betroffen sein könnten. Kostenlos & unverbindlich.

2

Machbarkeits-Check

Schriftliche Prüfung in 48 h: Denkmalschutz, Hanglagen, ÜSG, Naturschutz, § 34 BauGB, Bahnstadt. Ergebnis: ja oder nein. Vollständig anrechenbar.

3

Vollständige Einreichung

Digital über ViBa-BW beim Baurechtsamt Heidelberg — alle Parallelverfahren gleichzeitig gestellt. Auf Anhieb vollständig.

4

Bis zur Genehmigung

Rückfragen des Bauamts, Denkmalschutzbehörde, Naturschutzbehörde, Wasserbehörde — kostenlos im Paket enthalten.

Warum Blitz-Genehmigung.de

Talentierte Planer. Lösungsorientiert. 99,5 % Erfolgsquote.

Wenn andere Planungsbüros einen Fall als „zu komplex“ ablehnen, beginnen wir unsere Analyse. Denkmalschutz plus Hanglage plus Überschwemmungsgebiet — das ist nicht die Ausnahme. Das ist unser Alltag.

🏆
99,5 % Genehmigungsquote
Bei jedem Vorhaben, für das wir nach positivem Machbarkeits-Check die Genehmigungsgarantie erteilt haben, wurde der Bauantrag genehmigt. 99,5 % — die verbleibenden Ausnahmefälle betrafen unvorhergesehene behördliche Auflagenänderungen nach Antragstellung. In diesen Fällen haben wir vollständig erstattet (AGB § 4).
💡
Auch der schwierige Fall
Kein Vorhaben ist zu komplex. Denkmalschutzgebiet mit Hanglage und Naturschutz? Wir haben Wege gefunden, die im Standardlehrbuch nicht stehen. Unsere Genehmigungsplaner denken in Lösungen — nicht in Ablehnungsgründen. Was als § 8 DSchG BW-Problem beginnt, lösen wir durch frühzeitige Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Baurechtsamt gleichzeitig.
Genehmigungsgarantie — wenn möglich
Stufen wir Ihr Vorhaben als genehmigungsfähig ein, können wir Ihnen zusätzlich eine Genehmigungsgarantie in Textform anbieten (AGB § 4). Das bedeutet: verbindlich schriftliche Zusage, dass wir Ihren Bauantrag vollständig und korrekt einreichen — oder erstatten. Der Machbarkeits-Check ist die Grundlage — die Garantie ist das Ergebnis eines positiven Checks.
Typische Fälle die wir lösen
🏛 Dachausbau in der Altstadt
Gesamtanlage § 19 DSchG BW + § 34 BauGB Einfügen: Wir koordinieren Baurechtsamt und untere Denkmalschutzbehörde parallel — mit schriftlicher Abstimmung vor Einreichung.
⛰ Anbau am Odenwald-Hang
§ 5 LBO BW Hanglagen-Abstandsflächen 3D-berechnet auf Grundlage DGM des LGL BW — Nachweis der Abstandsflächenverträglichkeit bereits im Bauantrag.
🌊 Grundstück im Neckar-ÜSG
LUBW-Gefahrenkarten analysiert, § 78 WHG Ausnahmeantrag formuliert, Einvernehmensverfahren mit der unteren Wasserbehörde begleitet — Baugenehmigung erteilt.
🌿 Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet
§ 67 BNatSchG Ausnahmeantrag und Baugenehmigung gleichzeitig gestellt — Vorhaben trotz LSG erfolgreich genehmigt durch sorgfältige Schutzzweckanalyse.
⚡ Jetzt Machbarkeits-Check beauftragen
Häufige Fragen

Fragen zur Baugenehmigung in Heidelberg

Der Machbarkeits-Check ist der erste und entscheidende Schritt (AGB § 3): unsere Fachleute prüfen Ihr Vorhaben schriftlich innerhalb von 48 Stunden — planungsrechtlich nach BauGB und LBO BW sowie alle Heidelberger Sonderlagen (Denkmalschutz § 19 / § 8 DSchG BW, Hanglagen § 5 LBO BW, ÜSG § 78 WHG, Naturschutz § 26 BNatSchG, Bahnstadt-B-Plan). Das Ergebnis: Genehmigungsfähigkeit ja oder nein mit vollständiger schriftlicher Begründung. Nur wenn wir die Genehmigungsfähigkeit bestätigen können, erteilen wir die Genehmigungsgarantie in Textform (AGB § 4). Der Check-Betrag wird vollständig auf die Folgleistung angerechnet (innerhalb von 24 Monaten, vgl. AGB § 3.2).
Die Heidelberger Altstadt steht als Gesamtanlage nach § 19 DSchG BW unter Denkmalschutz. Veränderungen an Gebäudeäußeren, Dach und Fassade erfordern eine Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG BW bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg — auch wenn das Vorhaben nach § 50 LBO BW baurechtlich genehmigungsfrei wäre. Das Landesamt für Denkmalpflege BW (§ 5 DSchG BW) ist als Fachbehörde einzuschalten. Wir stellen Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung parallel.
In Hanglagen wird die maßgebliche Wandhöhe nach § 5 LBO BW auf der natürlichen Geländeoberfläche gemessen. Auf der Talseite eines Hangs entsteht dadurch eine deutlich größere projizierte Wandhöhe als auf einer ebenen Fläche. An steilen Lagen am Königstuhl, Heiligenberg oder Gaisberg kann die talseitige Wandhöhe die zulässige Abstandsfläche erheblich vergrößern und zu Grenzabstandsproblemen führen. Der VGH Baden-Württemberg hat diese Grundsätze zur Hanglagen-Problematik in ständiger Rechtsprechung präzisiert. Im Machbarkeits-Check berechnen wir die Abstandsflächen dreidimensional auf Grundlage des amtlichen Geländemodells.
In gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) am Neckar gilt nach § 78 WHG grundsätzlich ein Bauverbot für neue Gebäude — auch bei bestehendem Bebauungsplan. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg ihr Einvernehmen erteilt und hochwasserangepasste Bauweise nachgewiesen wird. Wir prüfen vorab anhand der LUBW-Hochwassergefahrenkarten (HQ10, HQ100, HQextrem), ob Ihr Grundstück im festgesetzten ÜSG liegt, und begleiten das Einvernehmensverfahren.
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Heidelberger Odenwald nach § 26 BNatSchG umfasst weite Teile der bewaldeten Hänge. Vorhaben in einem LSG erfordern zusätzlich zur Baugenehmigung eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung nach § 67 BNatSchG durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Heidelberg. In FFH-Gebieten des Odenwald-Hangs ist zusätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG erforderlich. Unser Machbarkeits-Check klärt schriftlich, ob Ihr Grundstück von diesen Schutzregimen betroffen ist.
In der Bahnstadt Heidelberg gilt der Passivhausstandard (Heizwärmebedarf ≤ 15 kWh/m²a) als verbindliche Anforderung, festgesetzt durch den Bebauungsplan auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB. Diese Anforderung gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei wesentlichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, sofern der B-Plan dies festsetzt. Ein Nachweis des Passivhausstandards (z.B. durch PHPP-Berechnung) ist zwingend mit dem Bauantrag einzureichen. Abweichungen sind nicht genehmigungsfähig.
Ein Dachausbau ist in der Regel nach § 52 LBO BW genehmigungspflichtig, sobald Wohnfläche geschaffen oder ein neues Geschoss entstehen soll. Planungsrechtlich muss er sich nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen — insbesondere Firsthöhe, Traufhöhe und Dachform der Nachbargebäude setzen den Rahmen. In der Gesamtanlage Altstadt ist zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 8 DSchG BW erforderlich. In Hanglagen können die veränderten Abstandsflächen nach § 5 LBO BW die Genehmigungsfähigkeit einschränken. Wir klären das vollständig im Machbarkeits-Check.
Im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO BW hat das Baurechtsamt Heidelberg gesetzlich maximal 2 Monate Zeit nach vollständiger Einreichung. In der Praxis dauert es bei vollständig eingereichten Unterlagen 6–16 Wochen. Wenn Parallelverfahren — Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserrecht — involviert sind, verlängert sich das Verfahren auf die Dauer des längsten Parallelverfahrens. Häufigster Verzögerungsgrund: unvollständige Unterlagen. Wir reichen ausschließlich vollständig ein.
Bauvorhaben in Heidelberg?

Kein Fall zu komplex. 99,5 % sprechen für sich.

Denkmalschutz, Hanglagen, ÜSG, Naturschutz, Passivhaus — andere Planungsbüros sagen „zu komplex“. Wir sagen: „Starten Sie mit dem Machbarkeits-Check.“ Kein Ergebnis, das Sie überrascht. Kein Risiko, wenn der Check negativ ausfällt. Nur unsere Planer, die für Sie eine Lösung finden.

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