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Dachausbau und Gauben in Baden-Württemberg

Wohnraum unterm Dach schaffen?

Baugenehmigung für Dachausbau und Gauben in BW. Ungenutzten Raum sicher nutzen.

Wer das Dachgeschoss zu Wohnraum ausbaut, ohne die Dachform zu verändern, braucht im Innenbereich oft keinen Bauantrag. Gauben, Zwerchgiebel und Dachterrassen dagegen schon. Wir prüfen kostenlos, welcher Weg für Ihr Haus gilt, und übernehmen den Bauantrag zum Festpreis, wenn einer nötig ist.

  • Kostenlose Einschätzung werktags innerhalb von 2 StundenAntwort werktags in 2 Stunden
  • Raumhöhe, Rettungswege und Gestaltungsvorgaben geprüftRaumhöhe und Rettungswege geprüft
  • Bauantrag zum Festpreis, keine VorkasseFestpreis, keine Vorkasse
2,2 mRaumhöhe im DachRaumhöhe
2 Std.Antwort werktagsAntwort
0 €VorkasseVorkasse

Kann Ihr Vorhaben genehmigt werden?

Unsere erste Einschätzung ist kostenlos und ohne Verpflichtung.

Pläne oder Fotos hochladen (freiwillig)

Zum Beispiel Lageplan, Grundrisse, Fotos oder eine alte Genehmigung. Schicken Sie einfach, was Sie haben.

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Thorsten Preg, Teamleiter Verkauf, meldet sich persönlich. Lieber direkt? 0171 8181739 oder WhatsApp

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Schnell-Check

Brauche ich für den Dachausbau eine Baugenehmigung?

Drei Fragen, eine erste Antwort nach § 50 LBO BW und dem Anhang dazu. Verbindlich wird es mit Blick auf Ihr Haus.

Was ändert sich am Dach von außen?
Wo liegt das Haus? Innenbereich heißt: im Bebauungsplan oder innerhalb der zusammenhängenden Bebauung des Ortes.
Entsteht Wohnraum? Zum Beispiel ein Schlafzimmer, Büro oder Bad im bisherigen Dachboden.
Ihr Ergebnis

Beantworten Sie die Fragen

Nach drei Klicks sehen Sie, ob Ihr Dachausbau voraussichtlich einen Bauantrag braucht.

Kostenlos prüfen lassen Erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich wird es erst mit Blick auf Ihr Haus.
Verfahrensweg

Was beim Dachausbau ohne Antrag geht und was nicht

Entscheidend ist, ob sich die äußere Gestalt des Daches ändert und wo das Haus liegt.

MaßnahmeVerfahrenGrundlage
Dachboden wird Wohnraumverfahrensfrei im InnenbereichNutzungsänderung, durch die Wohnraum im Innenbereich entsteht (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 LBO BW)
Dachfenster einbauenverfahrensfreiÖffnungen in Außenwänden und Dächern (Anhang 1 Nr. 2 c LBO BW)
Wände, Treppe, Decke ändernverfahrensfrei in kleinen WohngebäudenTragende Bauteile in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, nichttragende Bauteile allgemein (Anhang 1 Nr. 2 a und b)
Gaube oder ZwerchgiebelBauantragNicht in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben, meist vereinfachtes Verfahren (§ 52 LBO BW)
Dachterrasse, DacheinschnittBauantragDie Dachform ändert sich, dazu kommen Absturzsicherung und oft Abstandsflächen
Dach anhebenBauantragRechtlich eine Aufstockung, § 5 Abs. 5 LBO BW kann helfen
Außenbereichmeist BauantragDie Freistellung für neuen Wohnraum gilt nur im Innenbereich
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Auch ohne Bauantrag müssen Raumhöhe, Rettungswege, Brandschutz und Bebauungsplan stimmen (§ 50 Abs. 5 LBO BW). Wer Sicherheit will, kann auch für ein verfahrensfreies Vorhaben einen Bauvorbescheid beantragen.

Unsicher, welcher Weg für Sie gilt? Schicken Sie uns Adresse und ein paar Fotos vom Dachgeschoss. Wir sagen Ihnen werktags innerhalb von 2 Stunden, woran Sie sind.

Kostenlos prüfen lassen
Gauben und Zwerchgiebel

Gauben planen: Abstandsflächen und Gestaltung

Eine Gaube bringt Stehhöhe und Licht. Ob und wie groß sie werden darf, entscheiden zwei Fragen.

1

Abstandsflächen nach § 5 Abs. 5 LBO BW

Dachgauben und Zwerchgiebel zur Schaffung von Wohnraum bleiben bei der Wandhöhe unberücksichtigt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Rechtmäßig bestehendes Gebäude, Genehmigung oder Kenntnisgabe mindestens fünf Jahre alt
  • Innerhalb der vorhandenen Außenwände, die Gaube kragt nicht aus
  • Ohne diese Erleichterung zählen steile Dachflächen und Dachaufbauten anteilig zur Wandhöhe
2

Gestaltung und Bebauungsplan

Viele Gemeinden regeln die Dachlandschaft genau. Das ist in der Praxis die häufigste Hürde.

  • Örtliche Bauvorschriften können Breite, Form und Zahl der Gauben festlegen (§ 74 LBO BW)
  • Bebauungsplan: Dachneigung, Firsthöhe und Zahl der Vollgeschosse
  • Abweichung oder Befreiung ist möglich, wenn sie gut begründet ist
Mehr als ein Ausbau? Wenn Sie das Dach anheben oder ein ganzes Geschoss aufsetzen möchten, lesen Sie unsere Seite Baugenehmigung für Anbau und Aufstockung.
Anforderungen

Damit aus dem Dachboden ein Aufenthaltsraum wird

Diese Anforderungen gelten immer, mit oder ohne Bauantrag.

1

Raumhöhe und Licht

§ 34 LBO BW
  • Lichte Höhe 2,2 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche
  • Raumteile bis 1,5 m Höhe bleiben dabei außer Betracht
  • Fenster: Rohbaumaß mindestens ein Zehntel der Grundfläche, bei Dachfenstern ist weniger zulässig, wenn genug Tageslicht ankommt
2

Rettungswege und Brandschutz

§ 15 Abs. 3 LBO BW
  • Zwei Rettungswege für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen
  • Der zweite kann über ein von der Feuerwehr anleiterbares Fenster führen
  • Treppe und Bauteile müssen zur Gebäudeklasse passen
3

Statik, Energie, Stellplätze

GEG, § 37 Abs. 3 LBO BW
  • Statik: trägt die Decke die neue Nutzung, und was passiert bei Eingriffen in Sparren oder Kehlbalken?
  • Energie: neue beheizte Räume müssen das Gebäudeenergiegesetz erfüllen
  • Stellplätze: keine zusätzlichen, wenn die Genehmigung des Hauses mindestens fünf Jahre alt ist
Sonderfälle

Wann auch ein Ausbau ohne Gaube eine Genehmigung braucht

Neben der LBO gibt es weitere Regeln, die für Ihr Haus gelten können.

Denkmalschutz

Kulturdenkmal

Am Kulturdenkmal braucht auch eine Veränderung im Inneren die denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Das betrifft oft den Dachstuhl.

Satzung

Erhaltungssatzung

In Gebieten mit Erhaltungssatzung braucht die Änderung baulicher Anlagen eine eigene Genehmigung (§ 172 BauGB). In Milieuschutzgebieten kann schon der Ausbau einer Wohnung betroffen sein.

Mehrfamilienhaus

Größere Gebäude und WEG

Eingriffe in tragende Bauteile sind nur in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 verfahrensfrei. Im Wohnungseigentum braucht der Ausbau in der Regel zusätzlich einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Ablauf

In 4 Schritten zum neuen Dachgeschoss

Ein fester Ansprechpartner, ein Festpreis, kein Behördengang für Sie.

  1. 1

    Vorhaben schildern

    Formular ausfüllen, Fotos vom Dachgeschoss oder alte Pläne hochladen. Pläne sind kein Muss.

  2. 2

    Einschätzung und Festpreis

    Werktags in 2 Stunden kostenlos eingeschätzt. Ist kein Antrag nötig, sagen wir es Ihnen.

  3. 3

    Planung, Freigabe, Einreichung

    Sie geben die fertigen Unterlagen frei, Architekten aus unserem Netzwerk unterschreiben, wir reichen digital ein.

  4. 4

    Bis zum Bescheid

    Wir bleiben mit der Behörde in Kontakt. Bis zu zwei Runden mit Rückfragen sind im Festpreis enthalten.

Festpreisschriftlich, bevor Sie sich entscheiden
Keine VorkasseRechnung erst nach Ihrer Freigabe
Zwei Runden inklusiveRückfragen des Bauamts im Festpreis
Ehrliches Neinwenn kein Antrag nötig ist oder es nicht geht
Ihr Team

Keine anonyme Firma

Diese drei Menschen kümmern sich um Ihren Bauantrag. Die Bauvorlagen unterschreiben bauvorlageberechtigte Architekten aus unserem Netzwerk.

Thorsten Preg
Thorsten Preg
Teamleiter Verkauf und Projektbegleitung

Ihr fester Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

Vladislav Marsulenko
Vladislav Marsulenko
Teamleiter Genehmigungsplanung

Zeichnet Ihre Bauvorlagen und reicht alles vollständig beim Bauamt ein.

Patrick Gut
Patrick Gut
Teamleiter Marketing und Prozesse

Sorgt dafür, dass alles glatt läuft, von der Anfrage bis zum Bescheid.

3P Immobilienmanagement GmbH

Hinter Blitz-Genehmigung.de steht ein eingetragenes Unternehmen aus Müllheim in Baden.

Sitz
Wehrgasse 1
79379 Müllheim (Baden)
Handelsregister
HRB 728809
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Geschäftsführer
Patrick Gut, Lukas Eberhardt und Thorsten Preg
FAQ

Fragen zur Baugenehmigung für Dachausbau und Gauben

Brauche ich für einen Dachausbau in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?

Nicht immer. Wird ein Dachboden ohne Änderung der Dachform zu Wohnraum ausgebaut, ist das im Innenbereich verfahrensfrei: Eine Nutzungsänderung, durch die Wohnraum im Innenbereich entsteht, braucht keinen Bauantrag (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 LBO BW). Gauben, Zwerchgiebel, Dachterrassen oder ein angehobenes Dach brauchen dagegen ein Verfahren, meist das vereinfachte (§ 52 LBO BW).

Braucht eine Dachgaube eine Baugenehmigung?

Ja. Dachgauben stehen nicht in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben im Anhang 1 zur LBO BW. Für Wohngebäude ist das vereinfachte Verfahren der Regelfall, im qualifizierten Bebauungsplan kommt auch das Kenntnisgabeverfahren in Frage. Prüfen Sie vorher, ob örtliche Bauvorschriften oder der Bebauungsplan Form und Größe von Gauben regeln.

Darf ich ein Dachfenster ohne Genehmigung einbauen?

In der Regel ja. Öffnungen in Außenwänden und Dächern sind nach Anhang 1 Nr. 2 c LBO BW verfahrensfrei. Ausnahmen gibt es beim Denkmalschutz, in Gebieten mit Erhaltungssatzung und wenn örtliche Bauvorschriften die Dachgestaltung regeln. Auch tragende Sparren dürfen nicht ohne statischen Nachweis geschwächt werden.

Welche Raumhöhe braucht ein Zimmer im Dachgeschoss?

Aufenthaltsräume, die ganz oder überwiegend im Dachraum liegen, brauchen eine lichte Höhe von mindestens 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m bleiben dabei außer Betracht (§ 34 Abs. 1 LBO BW). Für andere Aufenthaltsräume gilt eine lichte Höhe von 2,3 m.

Wie groß müssen die Fenster im ausgebauten Dach sein?

Die notwendigen Fenster müssen im Rohbaumaß zusammen mindestens ein Zehntel der Grundfläche des Raumes haben (§ 34 Abs. 2 LBO BW). Bei geneigten Fenstern und Oberlichtern, also typischen Dachflächenfenstern, ist ein geringeres Maß zulässig, wenn der Raum trotzdem ausreichend Tageslicht bekommt.

Brauche ich im Dachgeschoss einen zweiten Rettungsweg?

Ja. Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen braucht in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege (§ 15 Abs. 3 LBO BW). Der erste führt über die Treppe. Der zweite kann eine weitere Treppe oder eine Stelle sein, die mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbar ist, in der Praxis oft ein ausreichend großes Fenster. Bei höheren Gebäuden reicht die tragbare Leiter der Feuerwehr nicht immer, dann wird es aufwendiger.

Hilft § 5 Abs. 5 LBO BW auch bei Gauben?

Ja. Dachgauben und Zwerchgiebel zur Schaffung oder Erweiterung von Wohnraum werden bei der Wandhöhe nicht angerechnet, wenn das Gebäude rechtmäßig besteht, die Gaube innerhalb der vorhandenen Außenwände bleibt und die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dadurch wird die Abstandsfläche nicht größer. Den Bauantrag ersetzt das nicht.

Brauche ich für den Dachausbau zusätzliche Stellplätze?

Nein, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dann sind für zusätzlichen Wohnraum durch Ausbau, Aufstockung oder Dachänderung keine zusätzlichen Stellplätze nötig (§ 37 Abs. 3 LBO BW).

Darf ich das Dach meines Mehrfamilienhauses ohne Bauantrag ausbauen?

Die Nutzungsänderung zu Wohnraum im Innenbereich ist auch hier verfahrensfrei. Eingriffe in tragende oder aussteifende Bauteile sind aber nur in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 2 a LBO BW), also bei Gebäuden bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von zusammen höchstens 400 m². Bei größeren Häusern ist dafür meist ein Verfahren nötig, und im Wohnungseigentum braucht der Ausbau in der Regel einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Was gilt, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht?

Am Kulturdenkmal braucht jede Veränderung, auch im Inneren, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Das gilt unabhängig davon, ob der Ausbau nach der LBO verfahrensfrei wäre. Der Dachstuhl ist bei Denkmalen oft besonders geschützt. Wir klären das vorab mit der Denkmalschutzbehörde.

Muss der Dachausbau das Gebäudeenergiegesetz erfüllen?

Ja. Wer im Dachgeschoss neue beheizte Räume schafft, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Erweiterungen und Ausbauten erfüllen (§ 51 GEG), vor allem beim Wärmeschutz der Bauteile. Werden mehr als 50 m² Nutzfläche neu geschaffen, ist auch der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Eine nachträgliche Dachdämmung bis 0,3 m wird übrigens bei der Wandhöhe nicht angerechnet (§ 5 Abs. 5 LBO BW).

Kann ich mir die Verfahrensfreiheit vorab bestätigen lassen?

Ja. Auch für verfahrensfreie Vorhaben kann ein Bauvorbescheid beantragt werden (§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 57 LBO BW). Damit klären Sie einzelne Fragen verbindlich, etwa ob ein Raum als Wohnraum zulässig ist. Oft reicht aber schon unsere kostenlose Einschätzung, um zu sehen, ob sich dieser Schritt lohnt.

Dachausbau geplant?

Schicken Sie uns ein paar Fotos und beschreiben Sie kurz, was entstehen soll. Werktags innerhalb von 2 Stunden wissen Sie, ob Sie einen Bauantrag brauchen, und falls ja, was er kostet.

Kostenlose Einschätzung Festpreis Keine Vorkasse
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