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Anbau und Aufstockung in Baden-Württemberg

Mehr Wohnfläche am bestehenden Haus?

Baugenehmigung für Anbau und Aufstockung in BW. Mehr Platz, sicher geplant.

Ein Anbau mit Wohnraum oder eine Aufstockung braucht in Baden-Württemberg fast immer ein Verfahren. Seit der LBO-Reform ist vieles leichter, etwa die Aufstockung um bis zu zwei Geschosse ohne zusätzliche Abstandsfläche. Wir prüfen kostenlos, was bei Ihrem Haus geht, und übernehmen den Bauantrag zum Festpreis.

  • Kostenlose Einschätzung werktags innerhalb von 2 StundenAntwort werktags in 2 Stunden
  • Abstandsflächen, Bebauungsplan und Statik von Anfang an geprüftAbstand, B-Plan, Statik geprüft
  • Bauantrag zum Festpreis, keine VorkasseFestpreis, keine Vorkasse
2 GeschosseAufstockung erleichtertAufstockung
2 Std.Antwort werktagsAntwort
0 €VorkasseVorkasse

Kann Ihr Vorhaben genehmigt werden?

Unsere erste Einschätzung ist kostenlos und ohne Verpflichtung.

Pläne oder Fotos hochladen (freiwillig)

Zum Beispiel Lageplan, Grundrisse, Fotos oder eine alte Genehmigung. Schicken Sie einfach, was Sie haben.

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Thorsten Preg, Teamleiter Verkauf, meldet sich persönlich. Lieber direkt? 0171 8181739 oder WhatsApp

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Schnell-Check

Brauche ich für meinen Anbau eine Baugenehmigung?

Drei Fragen, eine erste Antwort nach § 50 LBO BW und dem Anhang dazu. Verbindlich wird es mit Blick auf Ihr Grundstück.

Was planen Sie?
Wo liegt das Grundstück? Innenbereich heißt: im Bebauungsplan oder innerhalb der zusammenhängenden Bebauung des Ortes.
Wie groß wird es? Windfang oder Vorbau bis 40 m³ Rauminhalt, Terrassen- oder Balkondach bis 30 m² Grundfläche.
Ihr Ergebnis

Beantworten Sie die Fragen

Nach drei Klicks sehen Sie, ob Ihr Vorhaben voraussichtlich einen Bauantrag braucht.

Kostenlos prüfen lassen Erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich wird es erst mit Blick auf Ihr Grundstück.
Verfahrensweg

Verfahrensfrei, Bauantrag oder Bauvoranfrage?

Welcher Weg gilt, ergibt sich aus Art, Größe und Lage des Vorhabens.

Verfahrensfrei

Kleine Vorbauten und Überdachungen

§ 50 Abs. 1 LBO BW, Anhang 1 Nr. 1

Ohne Bauantrag geht es nur bei Bauteilen ohne Aufenthaltsraum.

  • Windfang oder Vorbau ohne Aufenthaltsraum bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt, im Innenbereich
  • Terrassenüberdachung bis 30 m² Grundfläche im Innenbereich, nicht auf der Dachterrasse
  • Balkonverglasung und Balkondach bis 30 m² Grundfläche
  • Trotzdem gilt: Abstandsflächen, Bebauungsplan und alle anderen Vorschriften (§ 50 Abs. 5 LBO BW)
Bauantrag

Anbau mit Wohnraum, Aufstockung, Wintergarten

§ 52 LBO BW

Für Wohngebäude ist das vereinfachte Verfahren der Regelfall. Die Behörde prüft Planungsrecht und Abstandsflächen. Im qualifizierten Bebauungsplan kommt auch das Kenntnisgabeverfahren in Frage.

  • Frist: Entscheidung innerhalb eines Monats, sobald Unterlagen und Stellungnahmen vollständig sind (§ 54 Abs. 5 LBO BW)
  • Genehmigungsfiktion nach drei Monaten ab Vollständigkeit (§ 58 Abs. 1a LBO BW)
  • Unterschrift durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (§ 63 LBO BW)
Vorab klären

Wenn eine Frage offen ist

§ 57 LBO BW

Ist unklar, ob der Anbau planungsrechtlich passt, lässt sich die Frage mit einer Bauvoranfrage vorab verbindlich klären.

  • Bauvorbescheid gilt drei Jahre
  • Sinnvoll bei Außenbereich, Überschreitung von Baugrenzen oder großen Aufstockungen
Bauvoranfrage in BW

Unsicher, welcher Weg für Sie gilt? Schicken Sie uns Adresse und eine Skizze. Wir sagen Ihnen werktags innerhalb von 2 Stunden, woran Sie sind.

Kostenlos prüfen lassen
Aufstockung

Aufstocken nach § 5 Abs. 5 LBO BW: bis zu zwei Geschosse ohne zusätzliche Abstandsfläche

Die LBO-Reform hat das Bauen nach oben deutlich erleichtert. Die Abstandsfläche ist aber nur ein Teil der Prüfung.

1

Die Voraussetzungen

Eine Aufstockung für Wohnraum bleibt bei der Wandhöhe unberücksichtigt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

  • Bis zu zwei Geschosse zur Schaffung oder Erweiterung von Wohnraum, ebenso Dachgauben und Zwerchgiebel
  • Rechtmäßig bestehendes Gebäude, Genehmigung mindestens fünf Jahre alt
  • Innerhalb der vorhandenen Außenwände, also ohne den Grundriss zu vergrößern
2

Was trotzdem passen muss

Ob die Aufstockung genehmigt wird, entscheiden auch Planungsrecht, Statik und Brandschutz.

  • Höhe: Festsetzungen des Bebauungsplans oder das Einfügen nach § 34 BauGB
  • Statik: trägt der Bestand die zusätzliche Last?
  • Gebäudeklasse: liegt der Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsraum danach höher als 7 m, steigt sie, und mit ihr die Anforderungen an den Brandschutz (§ 2 Abs. 4 LBO BW)
  • Stellplätze: keine zusätzlichen für neuen Wohnraum, wenn die Genehmigung mindestens fünf Jahre alt ist (§ 37 Abs. 3 LBO BW)
Nur das Dach ausbauen? Wenn Sie Wohnraum im bestehenden Dachgeschoss schaffen, mit oder ohne Gauben, lesen Sie unsere Seite Baugenehmigung für Dachausbau und Gauben.
Anbau

Anbau planen: Abstandsflächen, Bebauungsplan, Einfügen

Diese drei Fragen entscheiden, wie groß Ihr Anbau werden darf.

1

Abstandsflächen

Die Abstandsfläche muss auf dem eigenen Grundstück liegen.

  • Tiefe: 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,5 m (§ 5 Abs. 7 LBO BW)
  • Balkone und Erker bleiben außer Betracht bis 5 m Breite, 1,5 m Tiefe und 2 m Grenzabstand (§ 5 Abs. 6 LBO BW)
  • Am Hang wird jede Wand für sich gemessen, talseitig ist sie oft deutlich höher
Abstandsflächen in BW
2

Mit Bebauungsplan

Baugrenzen, Grund- und Geschossflächenzahl legen fest, wo und wie viel gebaut werden darf.

  • Befreiung möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind (§ 31 Abs. 2 BauGB)
  • Für Wohnraum auch mit Zustimmung der Gemeinde nach § 31 Abs. 3 BauGB
3

Ohne Bebauungsplan

Im Innenbereich ohne Plan muss sich der Anbau in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB).

  • Erleichterung: bei Erweiterung eines Gebäudes für Wohnraum kann im Einzelfall vom Einfügen abgewichen werden (§ 34 Abs. 3a BauGB)
  • Im Außenbereich gelten die engen Regeln des § 35 BauGB
Was neben dem Baurecht zählt: Der Anschluss an den Bestand braucht eine Statik, neue Aufenthaltsräume brauchen zwei Rettungswege (§ 15 Abs. 3 LBO BW). Für neue beheizte Flächen gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Erweiterungen (§ 51 GEG). Wir planen das von Anfang an mit, damit es keine Rückfragen gibt.
Aus unserer Praxis

Zwei aktuelle Fälle, die typisch sind

Anonymisiert. So sehen die Fragen aus, die wir vor dem Bauantrag klären.

Landkreis Esslingen

Vorbau mit Balkon am Dreifamilienhaus

Der Hausflur im Erdgeschoss soll vergrößert werden, darüber entsteht ein Balkon, an der Fassade ein zweiter. Der Eigentümer hoffte auf das Kenntnisgabeverfahren.

  • Ergebnis der Prüfung: Kenntnisgabe scheidet aus, es braucht einen Bauantrag
  • Unser Ansatz: Genehmigungsplanung und Statik aus einer Hand, zum Festpreis
Karlsruhe-Durlach

Neuer Balkon unter einem abweichend gebauten Balkon

Vor Jahren wurden zwei übereinanderliegende Balkone genehmigt. Gebaut wurde nur der obere, und zwar anders als genehmigt. Jetzt soll der untere folgen.

  • Knackpunkt: die alte Genehmigung passt nicht mehr zum Bestand, dazu kommen Statik und Wohnungseigentum
  • Unser Ansatz: zuerst ein Machbarkeits-Check, danach der Bauantrag
Ablauf

In 4 Schritten zu Ihrem Anbau

Ein fester Ansprechpartner, ein Festpreis, kein Behördengang für Sie.

  1. 1

    Vorhaben schildern

    Formular ausfüllen, Fotos oder alte Pläne hochladen. Pläne sind kein Muss.

  2. 2

    Einschätzung und Festpreis

    Werktags in 2 Stunden kostenlos eingeschätzt, danach ein schriftlicher Festpreis.

  3. 3

    Planung, Freigabe, Einreichung

    Sie geben die fertigen Unterlagen frei, Architekten aus unserem Netzwerk unterschreiben, wir reichen digital ein.

  4. 4

    Bis zum Bescheid

    Wir bleiben mit der Behörde in Kontakt. Bis zu zwei Runden mit Rückfragen sind im Festpreis enthalten.

Festpreisschriftlich, bevor Sie sich entscheiden
Keine VorkasseRechnung erst nach Ihrer Freigabe
Zwei Runden inklusiveRückfragen des Bauamts im Festpreis
Garantie je nach Vorhabennach positivem Machbarkeits-Check
Ihr Team

Keine anonyme Firma

Diese drei Menschen kümmern sich um Ihren Bauantrag. Die Bauvorlagen unterschreiben bauvorlageberechtigte Architekten aus unserem Netzwerk.

Thorsten Preg
Thorsten Preg
Teamleiter Verkauf und Projektbegleitung

Ihr fester Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Bescheid.

Vladislav Marsulenko
Vladislav Marsulenko
Teamleiter Genehmigungsplanung

Zeichnet Ihre Bauvorlagen und reicht alles vollständig beim Bauamt ein.

Patrick Gut
Patrick Gut
Teamleiter Marketing und Prozesse

Sorgt dafür, dass alles glatt läuft, von der Anfrage bis zum Bescheid.

3P Immobilienmanagement GmbH

Hinter Blitz-Genehmigung.de steht ein eingetragenes Unternehmen aus Müllheim in Baden.

Sitz
Wehrgasse 1
79379 Müllheim (Baden)
Handelsregister
HRB 728809
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Geschäftsführer
Patrick Gut, Lukas Eberhardt und Thorsten Preg
FAQ

Fragen zur Baugenehmigung für Anbau und Aufstockung

Brauche ich für einen Anbau in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?

In aller Regel ja. Ein Anbau mit Aufenthaltsraum, also etwa ein Zimmer, eine Küche oder ein Bad mit Wohnraum, ist in der LBO BW nicht verfahrensfrei. Für Wohngebäude ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren der Regelfall (§ 52 LBO BW), im qualifizierten Bebauungsplan kommt auch das Kenntnisgabeverfahren in Frage. Verfahrensfrei sind nur kleine Bauteile ohne Aufenthaltsraum, etwa ein Windfang bis 40 m³ im Innenbereich.

Welche Anbauten sind verfahrensfrei?

Nach § 50 Abs. 1 LBO BW und Anhang 1 Nr. 1 sind unter anderem verfahrensfrei: Vorbauten ohne Aufenthaltsräume wie ein Windfang bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich, Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche im Innenbereich (nicht auf Dachterrassen) sowie Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 m². Auch diese Vorhaben müssen Abstandsflächen, Bebauungsplan und alle anderen Vorschriften einhalten (§ 50 Abs. 5 LBO BW).

Braucht ein Wintergarten eine Baugenehmigung?

Ja. Ein Wintergarten steht nicht in der Liste der verfahrensfreien Vorhaben. Verfahrensfrei ist nur die offene Terrassenüberdachung bis 30 m² im Innenbereich. Wird die Überdachung seitlich geschlossen und als Wohnraum genutzt, ist ein Bauantrag nötig, meist im vereinfachten Verfahren.

Wie viel Abstand muss ein Anbau zur Grundstücksgrenze haben?

Die Abstandsfläche ist in der Regel 0,4 der Wandhöhe tief, mindestens 2,5 m (§ 5 Abs. 7 LBO BW), bei Wänden bis 5 m Breite mindestens 2 m. In Kern-, Dorf-, dörflichen Wohn-, urbanen und besonderen Wohngebieten genügen 0,2 der Wandhöhe. Balkone, Erker und ähnliche Vorbauten bleiben außer Betracht, wenn sie höchstens 5 m breit sind, höchstens 1,5 m vortreten und mindestens 2 m von der Nachbargrenze entfernt bleiben (§ 5 Abs. 6 LBO BW).

Was erleichtert § 5 Abs. 5 LBO BW bei der Aufstockung?

Die Aufstockung eines rechtmäßig bestehenden Gebäudes um bis zu zwei Geschosse zur Schaffung oder Erweiterung von Wohnraum wird bei der Wandhöhe nicht angerechnet. Das gilt ebenso für Dachgauben und Zwerchgiebel. Voraussetzungen: Die Aufstockung bleibt innerhalb der vorhandenen Außenwände, und die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude liegt mindestens fünf Jahre zurück. Es entsteht also keine zusätzliche Abstandsfläche. Höhenvorgaben im Bebauungsplan, Statik und Brandschutz gelten weiter.

Kann ich auch aufstocken, wenn mein Haus an der Grenze steht?

Das Gesetz schließt grenzständige Gebäude von der Erleichterung des § 5 Abs. 5 LBO BW nicht aus. Entscheidend sind die genannten Voraussetzungen. Ob die Aufstockung insgesamt genehmigungsfähig ist, hängt zusätzlich vom Planungsrecht, vom Brandschutz der Grenzwand und von der Statik ab. Das prüfen wir vorab.

Muss ich für einen Anbau oder eine Aufstockung zusätzliche Stellplätze schaffen?

Für zusätzlichen Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Aufstockung oder Dachänderung sind keine zusätzlichen Stellplätze nötig, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt (§ 37 Abs. 3 LBO BW). Gleiches gilt bei der Teilung von Wohnungen.

Mein Anbau überschreitet die Baugrenze im Bebauungsplan. Geht das trotzdem?

Möglicherweise mit einer Befreiung. Sie ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und ein Befreiungsgrund vorliegt, zum Beispiel die städtebauliche Vertretbarkeit (§ 31 Abs. 2 BauGB). Zugunsten des Wohnungsbaus kann seit dem Bau-Turbo außerdem mit Zustimmung der Gemeinde befreit werden (§ 31 Abs. 3 BauGB). Wir prüfen, wie gut die Chancen stehen, und begründen den Antrag entsprechend.

Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?

Im Innenbereich ohne Bebauungsplan muss sich der Anbau nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 1 BauGB). Für die Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, durch die Wohnraum entsteht, kann im Einzelfall vom Erfordernis des Einfügens abgewichen werden, wenn das städtebaulich vertretbar ist und nachbarliche Interessen gewürdigt werden (§ 34 Abs. 3a BauGB). Im Außenbereich gilt § 35 BauGB, dort sind Erweiterungen von Wohngebäuden nur eingeschränkt möglich.

Wie lange dauert die Genehmigung für einen Anbau?

Im vereinfachten Verfahren muss die Baurechtsbehörde innerhalb eines Monats entscheiden, sobald die vollständigen Unterlagen und alle nötigen Stellungnahmen vorliegen (§ 54 Abs. 5 LBO BW). Entscheidet sie nicht innerhalb von drei Monaten ab Vollständigkeit, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 58 Abs. 1a LBO BW). Der größte Hebel für Tempo sind vollständige Unterlagen von Anfang an.

Brauche ich für einen Anbau eine Statik und einen Energienachweis?

Ja, in den meisten Fällen. Der Anschluss an das bestehende Haus und eine Aufstockung brauchen einen Standsicherheitsnachweis. Für neue beheizte Flächen gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Erweiterungen (§ 51 GEG), bei mehr als 50 m² neuer Nutzfläche auch der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Wir koordinieren beides mit der Genehmigungsplanung.

Wer darf den Bauantrag für einen Anbau unterschreiben?

Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden (§ 63 LBO BW). Bei uns übernehmen das bauvorlageberechtigte Architekten aus unserem Netzwerk. Sie geben die fertigen Unterlagen vorher frei, die Rechnung kommt erst danach.

Anbau oder Aufstockung geplant?

Schildern Sie kurz, was Sie vorhaben, gern mit Fotos. Werktags innerhalb von 2 Stunden wissen Sie, welcher Weg gilt und was der Bauantrag kostet.

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