Kleine Vorbauten und Überdachungen
§ 50 Abs. 1 LBO BW, Anhang 1 Nr. 1Ohne Bauantrag geht es nur bei Bauteilen ohne Aufenthaltsraum.
- Windfang oder Vorbau ohne Aufenthaltsraum bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt, im Innenbereich
- Terrassenüberdachung bis 30 m² Grundfläche im Innenbereich, nicht auf der Dachterrasse
- Balkonverglasung und Balkondach bis 30 m² Grundfläche
- Trotzdem gilt: Abstandsflächen, Bebauungsplan und alle anderen Vorschriften (§ 50 Abs. 5 LBO BW)